Gleichstellungspläne
Zentraler Gleichstellungsplan der Bauhaus-Universität Weimar
Der Gleichstellungsplan der Bauhaus-Universität Weimar wurde gemäß §4 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes (ThürGleichG) erstellt und ist auf einen Zeitraum von sechs Jahren angelegt. Der Gleichstellungsplan wurde entsprechend §33 des Thüringer Hochschulgesetzes und §8 der Grundordnung der Bauhaus-Universität Weimar durch den Senat am 7. April 2021 einstimmig bestätigt.
Der Gleichstellungsplan ist nach drei Jahren anhand der Statistik der aktuellen Entwicklung anzupassen.
Dezentrale Gleichstellungspläne der Fakultäten
Mit dem aktuellen zentralen Gleichstellungsplan der Bauhaus-Universität Weimar (2022–2027) sind die vier Fakultäten dazu verpflichtet, eigene — auf Ihre jeweiligen Bedarfe zugeschnittene — Gleichstellungspläne zu erstellen.
Hier finden Sie eine Übersicht der dezentralen Gleichstellungspläne der einzelnen Fakultäten:
- Dezentraler Gleichstellungsplan der Fakultät Architektur und Urbanistik (2022–2025)
- Dezentraler Gleichstellungsplan der Fakultät Bau- und Umweltingenieurwissenschaften (2022–2025)
- Dezentraler Gleichstellungsplan der Fakultät Medien (2022–2025)