Ausgleichsfonds für Frauen mit Gremientätigkeit
Der »Ausgleichsfonds für Professorinnen, Junior-Professorinnen und wissenschaftliche bzw. künstlerisch-gestalterische Mitarbeiterinnen mit Gremientätigkeit« ist eine gleichstellungsfördernde Maßnahme, finanziert aus Mitteln des Professorinnenprogramms III des Bundes und der Länder für den Zeitraum 2022 bis 2024. Er dient einerseits der Entlastung von Junior-Professorinnen, Professorinnen und wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-gestalterischen Mitarbeiterinnen, die sich in Gremien der Bauhaus-Universität Weimar engagieren. Andererseits soll der »Ausgleichsfonds« weitere Anreize für Frauen schaffen, damit sie sich stärker in Gremien bzw. in der Hochschul- oder Fakultätsleitung engagieren, sodass langfristig geschlechtliche Parität in der Besetzung aller universitären Gremien hergestellt werden kann.
Für ihre Mitarbeit in bestimmten Gremien können die Antragstellerinnen finanzielle Mittel für ausgleichende bzw. karrierefördernde Maßnahmen beantragen. Über die genaue Verwendung der Mittel im Sinne des Ausgleichs bzw. der Entlastung können die Antragstellerinnen selbst entscheiden.
Die Bewerbungsfrist für die Ausschreibung 2024 ist der 29. Februar.
Die Ausschreibung zum »Ausgleichsfonds 2024« des Gleichstellungsbüros sowie den Link zum Online-Bewerbungsformular finden Sie hier.