Wann darf mein Kind nicht die flexible Kinderbetreuung besuchen?
Ein erkranktes Kind darf die flexible Kindereinrichtung nicht besuchen. Des Weiteren darf das Personal keine Medikamente an die Kinder verabreichen. Es ist wichtig, dass Sie unter der angegebenen Telefonnummer/Notfallnummer immer erreichbar sind! Weitere Informationen können Sie den Allgemeinen Nutzungsbedingungen entnehmen.
Eine vorherige Anmeldung und Buchung sind Voraussetzung für die Betreuung im »Bauhäuschen«.