Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention

Im Jahr 2008 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Deutschland hat das Übereinkommen als einer der ersten Staaten am 24. Februar 2009 ratifiziert. Seit dem 26. März 2009 gelten die UN-BRK und das Zusatzprotokoll für Deutschland verbindlich.

Der aktuelle Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der Un-Behindertenrechtskonvention Version 2.0 (2019) konkretisiert die Leitlinien zur Umsetzung im Freistaat Thüringen.

Der auf dieser Grundlage entwickelte Maßnahmenplan der Bauhaus-Universität Weimar zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet Maßnahmen insbesondere im Bereich: