Diversitätsfonds

Das Schriftlogo zeigt die Worte »Bauhaus Universität Weimar« in weißer Schrift auf einem blau-lila-roten Hintergrund (die Hintergrundfarben verwischen von links nach rechts). Darunter steht schwarz auf weiß das Wort »Diversitätsfonds«.

Förderung von Aktionen, Maßnahmen und Projekten zu Diversität, Chancengleichheit und Antidiskriminierung

Antragsformular
Link zum Online-Bewerbungsformular 

 

I. Ziel

Der Diversitätsfonds fördert die Umsetzung und Sichtbarmachung von Projekten, Maßnahmen und Aktionen an der Universität, die sich mit Themen von Diversität, Chancengleichheit und Antidiskriminierung auseinandersetzen. Darüber hinaus unterstützt er den Austausch und die Vernetzung von Akteur*innen im Bereich Diversität/ Chancengleichheit/ Antidiskriminierung. Zu diesen Zwecken stellt der Fonds Gelder für Sach- und Personalmittel bereit.

Studierende, Promovierende und Mitarbeitende sollen mit dem Fonds unterstützt werden, sich durch ihre Projekte aktiv an der Gestaltung einer diskriminierungskritischen und diversitätsgerechten Universität zu beteiligen.
 

II. Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Studierende, Promovierende und Mitarbeitende der Bauhaus-Universität Weimar (aus dem akademischen Bereich und aus Technik und Verwaltung) sowie studentische Initiativen, die sich im Rahmen von Aktionen und Projekten mit Themen von Diversität/ Chancengleichheit/ Antidiskriminierung (insbesondere in Bezug auf die Universität) auseinandersetzen. Es können Projekte von Einzelpersonen und Gruppen gefördert werden.

Die Antragsteller*innen müssen bis zum Ende des geförderten Projekts an der Universität immatrikuliert bzw. beschäftigt sein.

Eine Kooperation von Studierenden und Mitarbeitenden der Universität ist ausdrücklich erwünscht.

Besondere persönliche Hintergründe und biographische Hürden wie z.B. Behinderung oder chronische Erkrankung, (Bildungs-)Hintergrund, Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen, Migrationshintergrund, Diskriminierungserfahrung u.ä. werden bei der Auswahl der Projekte berücksichtigt.
 

III. Maximale Fördersumme

  • max. 500 Euro pro Projekt (Sach- und Personalkosten)

Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt von Mitteln aus dem Diversitätsfonds. Die Mittelvergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung. 
 

IV. Art der Förderung

Was kann gefördert werden?

  • Aktionen und Projekte mit inhaltlichem Bezug zu Themen wie Chancengleichheit, Diversität und Antidiskriminierung
  • Aktionen und Maßnahmen zur Sichtbarmachung und/oder zum Abbau von Diskriminierung, Benachteiligung oder Barrieren an der Universität
  • Honorare für Vorträge und Workshops für eingeladene Referent*innen
  • Umsetzung diversitätsgerechter Lehr- und Serviceangebote

Beantragt werden können ausschließlich Sach- und Personalmittel, die in direktem Zusammenhang mit der Umsetzung des vorgeschlagenen Projektes/der vorgeschlagenen Maßnahme stehen.
Die Förderung von auslaufenden oder bereits stattgefundenen Aktionen und Projekten (d.h. eine rückwirkende Finanzierung) ist nicht möglich.

Nicht förderungsfähig sind:

  • Stellenanteile (ausgenommen studentische und wissenschaftliche Assistenzen)
  • Bewirtungskosten/Tagegelder
  • Lehr- und Arbeitsplatzausstattung oder Sachmittel, die zur Grundausstattung gehören
  • Anschaffungskosten und Leihgebühren für technische Ausrüstung, die an der Hochschule zur Ausleihe zur Verfügung steht steht [1]
  • Anschaffung von Software und Lizenzen, die an der Hochschule zur Verfügung stehen [2]
  • Anschaffung von Literatur, die an der Hochschule zur Verfügung steht bzw. über einen Erwerbungsvorschlag von der Universitätsbibliothek angeschafft werden kann [3]

Bitte begründen Sie ggf. in Ihrem Antrag, warum es nicht möglich ist, die vorhandenen Ressourcen der Universität für Ihr Projekt zu nutzen.
  

V. Bewerbungsfristen

Die Ausschreibung erfolgt in der Regel zweimal jährlich, zum 21. November und 21. Mai.

Anträge, die nicht rechtzeitig eingereicht wurden, finden keine Berücksichtigung.

Anträge, die unvollständig sind, können nicht berücksichtigt werden. Bis zur Deadline ist das Nachreichen von fehlenden Unterlagen möglich.
 

VI. Bewerbungsunterlagen

  • vollständig ausgefülltes Online-Bewerbungsformular
  • Titel und Kurzbeschreibung des Vorhabens (max. 1000 Wörter), inkl. Angaben zur Zielgruppe und ggf. Angaben zur Fortführung des Vorhabens nach Projektende (z.B. mögliche Einbindung in bestehende Projekte bzw. Strukturen)
  • auf einer Extra-Seite: ggf. Erläuterung der persönlichen Hintergründe oder von biographischen Hürden, z.B. im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen, einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, (Bildungs-)Hintergrund, Migrationshintergrund, Diskriminierungserfahrung o.ä.
  • Finanzplan: geplante Verwendung der Mittel, aufgesplittet nach Einzelposten
  • Zeitplan für die Durchführung des Projekts
  • für Studierende: Studienbescheinigung; für Promovierende: Annahmeerklärung als Promovend*in

Zusätzliche Bewerbungsunterlagen (Darstellung des Vorhabens, Finanzplan, etc.) sind in einer PDF-Datei auf der Online-Bewerbungsplattform hochzuladen.

Wir legen Wert auf Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit. Bitte beachten Sie dies bei der Planung Ihrer Projekte und Aktionen (Materialien, Transportmittel u.ä.).
 

VII. Pflichten der Antragsteller*innen

  • Die Möglichkeit einer Förderung des Projektes durch den »Frauenförderfonds«, den »Konferenzreisefonds«, den »Kreativfonds« sowie die Publikationsfonds des Gleichstellungsbüros oder der Universitätsbibliothek ist durch die Antragstellenden zu prüfen.
  • Sofern ein Antrag auf Projektförderung auch an anderer Stelle eingereicht oder bewilligt wurde, ist dies in der Bewerbung mitzuteilen und zu erläutern.
  • Nach Abschluss des Projektes muss innerhalb von zwei Monaten ein schriftlicher Ergebnisbericht von 1-2 Seiten eingereicht werden (diversitaet[at]uni-weimar.de).
  • Die Antragsteller*innen sind verpflichtet, alle Kosten ohne Aufforderung innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Projektes beim Bereich Diversität abzurechnen.
  • Bei Ausgaben, die nicht dem beantragten Zweck entsprechen, kann die Förderung nachträglich widerrufen werden. In diesem Fall können Fördermittel zurückgefordert werden. Es ist möglich die beantragten Mittel im Sinne des Projektziels umzuwidmen; dies erfordert allerdings einen formlosen Umwidmungsantrag, der vom Vergabegremium bewilligt werden muss, bevor die Mittel ausgegeben werden.

Bei allen (hochschul-)öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, die das geförderte Projekt betreffen, ist auf die Unterstützung des Projekts durch den Diversitätsfonds hinzuweisen. Für (Online-)Schriftstücke erhalten Sie zu diesem Zweck das Logo des Diversitätsfonds vom Bereich Diversität.

Die Projekte werden auf der Website des Bereichs Diversität vorgestellt.
 

VIII. Vergabegremium

Vergabegremium ist der Beirat für Diversität

 

Der Bereich Diversität steht Ihnen gern für die Antragsberatung zur Verfügung. 

Ansprechpartnerin:

Dr.in Miriam Benteler
Diversitätsbeauftragte der Bauhaus-Universität Weimar

Bereich Diversität
Amalienstr. 13, Raum 303
99423 Weimar

Tel.: +49 (0) 3643 / 58 42 43
Fax: +49 (0) 3643 / 58 42 45
E-Mail: miriam.benteler[at]uni-weimar.de

 

Hinweise zum Datenschutz — Rechte der Antragsteller*innen

  1. Die von Ihnen durch den Bereich Diversität der Bauhaus-Universität Weimar erhobenen personenbezogenen Daten werden entsprechend den Vorschriften der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG) in ihren jeweils geltenden Fassungen verarbeitet.
  2. Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-DSGVO ist: Bauhaus-Universität Weimar, Diversitätsbeauftragte, Amalienstraße 13, Raum 303, 99423 Weimar, Tel.: +49 (0) 3643 / 58 42 43, E-Mail: miriam.benteler[at]uni-weimar.de
  3. Der*die Datenschutzbeauftragte der Verantwortlichen ist: Datenschutzbeauftragte*r, Büro des Kanzlers, Belvederer Allee 6, 99423 Weimar, Telefon: +49 (0) 3643 / 58 12 22, E-Mail: datenschutz[at]uni-weimar.de.
  4. Die mit dem Formular erfassten Daten werden nach 15 Jahren gelöscht. Sie haben das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Unterrichtung, und das Recht auf Widerspruch der Verarbeitung Ihrer Daten. Sie haben weiterhin das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungs­rechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu.
  5. Die detaillierten Regelungen im Sinne der DSGVO können Sie der Datenschutzerklärung auf unserer Website unter www.uni-weimar.de/datenschutz entnehmen. Mit schriftlichem Antrag können diese Rechte bei der Diversitätsbeauftragten oder dem Datenschutzbeauftragten der Bauhaus-Universität Weimar geltend gemacht werden.

 


[1] Bitte informieren Sie sich in den Fakultäten über die Möglichkeiten der Technikausleihe:

[2]  Bitte informieren Sie sich beim SCC über die vorhandene Software und Lizenzen:

[3]  Erwerbungsvorschläge können über folgendes Formular eingereicht werden: