Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Interessenvertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten unter 25 Jahren an der Bauhaus-Universität Weimar. Diese Interessenvertretung wird alle zwei Jahre von den Auszubildenden und Jugendlichen gewählt und kümmert sich um deren Probleme. Die JAV arbeitet eng mit dem Personalrat zusammen.
Aufgaben
- Entgegennahme von Anregungen, Problemen und Beschwerden am Arbeits- und Ausbildungsplatz
- Überwachung der Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zugunsten der Auszubildenden
- Überwachung der Einhaltung der Rechte und Pflichten von den Auszubildenden
- Wahrnehmung der individuellen Interessenvertretung
- Durchführung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen
- Teilnahme an Personalratssitzungen
- Beteiligung bei der Auswahl und der Einstellung von Nachwuchskräften
Aktuelles
Erhöhung der monatlichen Ausbildungsentgelte ab 1. März 2015
Auszubildende erhalten in diesem und im nächsten Jahr eine Erhöhung ihrer Vergütung um jeweils 30 Euro monatlich, ihr Urlaubsanspruch steigt von 27 auf 28 Tage. Außerdem wird §19 TV-L BBiG »Übernahme von Auszubildenden« um zwei Jahre verlängert.
Zum Problem der sachgrundlosen Befristungen gibt es von Seiten der Länder eine Gesprächszusage, sobald im Herbst 2015 ein von Bund und ver.di in Auftrag gegebenes Gutachten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zur Befristungspraxis im öffentlichen Dienst vorliegt. Ziel von ver.di bleibt weiterhin der tarifliche Ausschluss sachgrundloser Befristungen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.