Da das Haushaltsgesetz des Freistaats Thüringen für das Haushaltsjahr 2025 noch nicht verabschiedet ist, tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2025 die vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung in Kraft. Die dafür geltenden universitären Regelungen und Ausführungshinweise sind im folgenden aufgeführt:
Anschreiben vorläufige Haushaltführung 2025
Anlage 1: Regelungen-und-Ausführungshinweise 2025
Anlage 2: Formular vorläufige Haushaltsführung 2025 (xlsx)
Anlage 2: Formular vorläufige Haushaltsführung 2025 (pdf)
Anlage 3: TMWWDG-Schreiben vorläufige Haushaltsführung 2025
Anlage 4: TFM-Schreiben vorläufige Haushaltsführung 2025
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