Visum

Du bereitest dich auf dein Studium in Deutschland vor und weißt nicht

  • welche Unterlagen du für deine Einreise benötigst?
  • wo du dein Visum beantragen musst?
  • wann du eine Aufenthaltsgenehmigung brauchst?

Hier findest du Informationen zu:

Welches Visum brauchst du?

Finanzierungsnachweis

Aufenthaltsgenehmigung, wenn du kein Visum brauchst

Checkliste Dokumente Aufenthaltstitel


Welches Visum brauchst du?

Bevor du in Deutschland leben kannst, brauchst du verschiedene Unterlagen. Wenn du aus einem Land kommst, das nicht zur Europäischen Union gehört, musst du dich sobald wie möglich um ein Visum kümmern.

Wähle auf dieser Liste das Land aus, indem du lebst und versichere dich, ob du ein Visum brauchst oder nicht. Wichtig ist, dass du kein Touristenvisum beantragst!

  1. Ein Studierendenvisum beantragst du, wenn du bereits an einer deutschen Hochschule zugelassen bist (Zulassungsbescheid).
  2. Ein Studienbewerbervisum beantragst du, wenn du dich an einer deutschen Universität beworben hast, aber noch nicht zugelassen bist. Frag die deutsche Hochschule in diesem Fall nach einer Bestätigung, dass deine Bewerbung bei ihnen eingetroffen ist.
  3. Ein Sprachkursvisum zu Studienzwecken beantragst du, wenn du zunächst Deutsch lernen willst, um später in Deutschland zu studieren. Innerhalb von zwei Jahren musst du die DSH-Prüfung bestanden haben.  
  4. Wenn du kein Visum brauchst, kannst du direkt bei der Ausländerbehörde in Weimar eine Aufenthaltsgenehmigung  beantragen.

Wo beantragst du dein Visum?

Ein Visum bekommst du von der deutschen Botschaft oder dem deutschen Generalkonsulat in dem Land, in dem du lebst. Wichtig ist, dass du frühzeitig einen Termin vereinbarst, denn in vielen Ländern gibt es lange Wartezeiten.
Hier findest du eine alphabetisch geordnete Länderliste mit den Deutschen Botschaften und Konsulaten.

Was brauchst du, um dein Visum zu beantragen?

Es ist möglich, dass verschiedene Auslandsvertretungen zusätzlich Nachweise zu deinen Sprachkenntnissen, Studienleistungen oder anderen Dingen sehen wollen. Erkundige dich vorher genau, welche Unterlagen du mitbringen musst, damit du alles gleich erledigen kannst und nicht noch ein weiteres Mal auf einen Termin warten musst.


Finanzierungsnachweis

Was ist ein Finanzierungsnachweis?

Bevor du nach Deutschland kommst, musst du bei der Beantragung deines Visums beweisen, dass du dein Studium in Deutschland finanzieren kannst. Wenn du in Weimar bist, musst du diesen Finanzierungsnachweis auch bei der Ausländerbehörde vorlegen.

Um in Weimar zu leben und zu studieren, brauchst du jeden Monat ca. 853,00 Euro. Dieser Betrag hat sich bei einer Modellrechnung ergeben.

Dass du über 853,00 Euro monatlich verfügst, musst du für ein Jahr belegen können (insgesamt: 10.236 Euro). Vergiss dabei aber nicht, dass dein Aufenthalt in Weimar länger sein könnte und es für dich schwer sein wird, zusätzlich arbeiten zu gehen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du den Finanzierungsnachweis erbringen kannst. Am besten fragst du bei der deutschen Auslandsvertretung in deinem Land nach.

Mehr Informationen findest du hier.

 


Aufenthaltsgenehmigung ohne Visum

Wenn du in Deutschland angekommen bist und in deinen Wohnsitz eingezogen bist, musst du dich beim Einwohnermeldeamt [Kontakt, Öffnungszeiten] anmelden.

Weil dein Visum auf drei Monate begrenzt ist, musst du es in eine Aufenthaltsgenehmigung für dein Studium oder deinen Sprachkurs [„Aufenthaltsgenehmigung für Studienzwecke“] umwandeln. Dafür musst du dich bei der Ausländerbehörde in Weimar melden. Eine Aufenthaltsgenehmigung wird für ein bis maximal zwei Jahre ausgestellt und muss bei Bedarf vor Ablauf dieser Zeit verlängert werden.
Seit 1. September 2011 gibt es einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel. Detaillierte Informationen findest Du hier!


Was brauchst du, um deine Aufenthaltsgenehmigung in Weimar zu beantragen?

  • ausgefüllter Antrag (erhältlich im International Office oder hier als PDF»)
  • 1 biometrisches Passfoto
  • Pass
  • 1 Kopie der Stammdaten und des Visums im Pass
  • Nachweis über eine Krankenversicherung. Achtung: Die Karte der Versicherung reicht nicht aus!
  • Meldebescheinigung
  • Mietvertrag im Original und 1 Kopie
  • Immatrikulationsbescheinigung mit Stempel des
    International Office über Studiendauer
  • Finanzierungsnachweis über 853,00 €
  • 130,00 € Gebühren

Alle Dokumente musst du im Original und als Kopie vorlegen.