Krankenversicherung

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Krankenversicherung

Ärztliche Versorgung

Notfälle


Krankenversicherung

Ohne eine Krankenversicherung kannst du in Deutschland nicht studieren. Den Versicherungsnachweis musst du sowohl bei der Immatrikulation, als auch bei der Ausländerbehörde vorlegen. Du solltest dich deshalb gleich nach deiner Ankunft in Weimar darum kümmern. Je nach Alter, Herkunft und Aufenthaltszweck kannst du dich in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse versichern.

Grundsätzlich müssen sich alle Studierenden in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Der Studierendentarif von etwa 80 Euro monatlich ist für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich.

Für die folgenden Personengruppen gelten besondere Bedingungen:

  1. Du kommst aus den EU/EWR Staaten oder der Schweiz
  2. Du bist älter als 30 Jahre oder studierst mehr als 14 Fachsemester
  3. Du bist Doktorand
  4. Du bist Teilnehmer an einem vorbereitenden Sprachkurs
1. Du kommst aus den EU/EWR Staaten oder der Schweiz

Kommst du aus einem Land der Europäischen Union, aus Kroatien, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Tunesien, der Türkei und den ehemaligen Staaten Jugoslawiens, musst du keine Krankenversicherung abschließen. Du kannst deine bestehende Versicherung in Deutschland anerkennen lassen.

Eine gesetzliche Krankenversicherung deines Heimatlandes kannst du bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland anerkennen lassen. Dafür brauchst du die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC, die du vorher zu Hause beantragen musst.

Auch einige private Versicherungen können in Deutschland anerkannt werden. Erkundige dich vorher bei deiner Krankenkasse, ob dies möglich ist und welche Unterlagen du benötigst. Wird deine private Versicherung anerkannt, musst du bei der Immatrikulation eine Bestätigung in Deutsch oder Englisch vorlegen, dass du von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit bist.

Achtung: Einmal privat versichert, kannst du für deine gesamte Studienzeit in Deutschland nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln! Erkundige dich vorher genau, welche Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sind und welche du selbst bezahlen musst. Ein Rücktransport in dein Heimatland sollte auf jeden Fall enthalten sein. Eine  Reiseversicherung reicht hier nicht aus.

2. Du bist älter als 30 Jahre oder hast das 14. Fachsemester erreicht

In diesen Fällen gelten die Normaltarife oder Absolvententarife, die nur noch einige der gesetzlichen Krankenkassen für ca. 100 Euro im Monat anbieten. Eine private Krankenversicherung kann hier unter Umständen günstiger für dich sein als die gesetzliche. Für den niedrigeren Monatsbetrag musst du aber bedenken, alle ambulanten Behandlungen und Medikamente vorerst selbst zu bezahlen und anschließend mit der Krankenkasse abzurechnen. Um bei der Vielzahl an Krankenversicherungen, unterschiedlichen Tarifen und Leistungen nicht den Überblick zu verlieren, wende dich an das Studierendenwerk Thüringen.

Das Deutsche Studierendenwerk hat eine günstige Rahmenvereinbarung mit dem Union Versicherungsdienst getroffen. Ansonsten gibt es hier eine Übersicht über private Versicherungen in Deutschland (scrolle nach unten).

3. Du bist Doktorandin oder Doktorand

Bei Doktorandinnen und Doktoranden ist die Versicherungspflicht vom Status, bzw. vom Zweck des Aufenthaltes abhängig. Doktoranden mit einem Vertrag als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität müssen sich gesetzlich versichern.

Alle anderen Doktorandinnen und Doktoranden haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung. Eine private Krankenversicherung kann unter Umständen günstiger sein als die Gesetzliche. Für den niedrigeren Monatsbetrag musst du jedoch in Kauf nehmen, alle ambulanten Behandlungen und Medikamente zunächst selbst zu bezahlen. Erst nach Einsendung und Prüfung der Rechnungen und Belege bekommst du die Kosten erstattet. In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Krankenversicherungen, die unterschiedliche Tarife und Leistungen anbieten. Das Deutsche Studierendenwerk hat eine günstige Rahmenvereinbarung mit dem Union Versicherungsdienst getroffen.

Achtung: Für Doktorandinnen und Doktoranden, die ihre Familienmitglieder mit nach Deutschland bringen, empfiehlt sich auf jeden Fall eine gesetzliche Krankenversicherung! Ehepartner und Kinder sind dort kostenlos mitversichert. Dagegen müssen sie bei der privaten Krankenversicherung extra versichert werden, was insgesamt sehr teuer werden kann.

4. Du bist Teilnehmerin oder Teilnehmer an einem vorbereitenden Sprachkurs

Bist du Teilnehmer an einem studienvorbereitenden Sprachkurs, wirst du in Deutschland nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Du musst dich privat versichern.

Das Deutsche Studierendenwerk hat eine günstige Rahmenvereinbarung mit dem Union Versicherungsdienst getroffen. Ansonsten gibt es hier eine Übersicht über private Versicherungen in Deutschland (scrolle nach unten).

Wenn du dich nach dem Ende deines Sprachkurses für ein Studium in Deutschland entscheidest und noch nicht 30 Jahre alt bist, kannst du immer noch in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.

 

 


Ärztliche Versorgung

Bist du krank und besuchst eine Allgemeine Ärztin oder einen Allgemeinen Arzt in Weimar, musst du deine Versicherungskarte vorweisen. Kann dir die Allgemeine Ärztin oder der Allgemeine Arzt nicht weiterhelfen, überweist er dich an eine Fachärztin oder einen Facharzt. 

Eine Liste mit Ärzten in Thüringen, findest du hier. [Pdf]

Medikamente bekommst du in einer Apotheke. Weil das deutsche Arzneimittelgesetz sehr streng ist, musst du dir vielleicht Medikamente, die du in deinem Heimatland einfach so kaufen kannst, in Deutschland von einer Ärztin oder einem Arzt verschreiben lassen.


Notfälle

Bei einem lebensbedrohlichen Notfall kannst du jederzeit den Notdienst anrufen. Unter der Telefonnummer 112 kannst du einen Rettungsdienst bestellen, der zu dir kommt.

Wenn du zu krank bist, um zu einer Ärztin oder einem Arzt zu gehen, rufst du kostenlos beim Bereitschaftsdienst an: Telefon +49 (0) 800 8 25 25 25

Wenn dich seelische Probleme quälen, wende dich an die Telefonseelsorge unter: Telefon +49 (0)800 - 111 0 111

Wenn dich nachts akute Kopfschmerzen oder andere Beschwerden plagen, kannst du dich an den Apothekennotdienst wenden, um Medikamente zu kaufen. Hier kannst du bei der Auswahl des aktuellen Monats nachsehen, welche Apotheke heute Nacht geöffnet hat.