Wenn Sie über eine Staatsbürger*innenschaft aus einem EU Land verfügen, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland kein Visum. Nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich jedoch in der Ausländerbehörde registrieren.
Wenn Sie keine EU Staatsbürger*innenschaft besitzen, müssen Sie in der Regel vor der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
Studierende, die ein Vollzeitstudium an einer europäischen Hochschule ohne europäische Staatsangehörigkeit absolvieren und von dort aus ein Auslandssemester in Deutschland verbringen, werden als "Drittstaatler*innen" im Sinne des Zuwanderungsgesetzes bezeichnet.