Nicht-EU Bürger:innen

In Deutschland ist ein ausreichender Krankenversicherungsschutz Voraussetzung für die Erteilung eines Visums und die Immatrikulation an der Bauhaus-Universität Weimar.
Sie können sich entweder in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende versichern ODER - wenn Sie für die Zeit Ihres Auslandsstudiums in Deutschland in Ihrem Heimatland privat krankenversichert sind - müssen Sie eine "Bestätigung über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz" (siehe unten) einholen.
Diese Bescheinigung befreit Sie von der Pflicht, eine zusätzliche deutsche Krankenversicherung abzuschließen. Die Bescheinigung wird von einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland ausgestellt. Sie können sich per E-Mail an diese wenden, um eine solche Bestätigung zu erhalten (z. B. studentenservice@plus.aok.de).
Bevor die deutsche Krankenkasse die Bestätigung ausstellen kann, muss sie die Angaben zu Ihrer bestehenden Krankenversicherung prüfen.
Zu diesem Zweck müssen Sie der Krankenkasse die folgenden Angaben auf DEUTSCH oder ENGLISCH übermitteln:
Bitte beachten Sie
Diese Bestätigung kann nur ausgestellt werden, wenn Ihr Krankenversicherungsschutz dem deutschen Standard-Krankenversicherungsschutz entspricht.
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