In den meisten Ländern sind Krankenversicherungen Pflicht, dabei gelten jedoch unterschiedliche Regelungen. Bitte informieren Sie sich umfassend bei Ihrer Krankenversicherung über den bestehenden Versicherungsschutz und die Notwendigkeit zur Erweiterung des Versicherungsschutzes für Ihren Auslandsaufenthalt. Lassen Sie sich diese schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen.
Für ERASMUS Studierende, die innerhalb der EU unterwegs sind: Ihre deutsche Krankenversicherungskarte ist gleichzeitig eine European Health Insurance Card (EHIC). Ihr Versicherungsschutz ist damit auch im europäischen Ausland gegeben. Bitte informieren Sie sich jedoch unbedingt bei Ihrer Krankenkasse, ob die Notwendigkeit zum Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung oder die Empfehlung zu einer Erweiterung (z.B. Krankenrücktransport) und Ergänzung (z.B. Haftpflichtversicherung) besteht.
Für Studierende, die weltweit unterwegs sind: Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer deutschen Krankenkasse, welche Leistungen Ihre Versicherung im außereuropäischen Ausland umfasst. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, um, im Falle eines Unfalls, sicherzustellen, dass Krankenhauskosten, Krankenrücktransport usw. abgedeckt sind. Bitte beachten Sie hier auch die speziellen Einreisebestimmungen des Gastlandes bzw. der Partneruniversität (z.B. Vorgaben zum Nachweis einer bestimmten Absicherungshöhe bei einem Unfall).
Der allgemeine gesetzliche Krankenversicherungsschutz umfasst alle EU-Länder. Hierzu benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC).
Eine zusätzliche Unfall- und Haftpflichtversicherung wird bei Auslandsaufenthalten immer empfohlen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer deutschen Krankenversicherung, welche Leistungen im Ausland abgedeckt sind.