ERASMUS (weltweit)

Bitte beachten |
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Stipendien in der Förderlinie KA171 stehen nur für einzelne Partneruniversitäten zur Verfügung (siehe unten). Eine weitere Möglichkeit zur Förderung von Aufenthalten außerhalb Europas, ist das PROMOS Programm des DAAD. |
Im akademischen Jahr 2023/24 (WiSe 2023/24 und SoSe 2024) stehen folgende KA171 Stipendien zur Verfügung:
Fakultät Medien: York University (Kanada)
1 Stipendium für
Computer Science for Digital Media (M.Sc.) oder
Human-Computer Interaction (M.Sc.) oder
Medieninformatik (ab 5.Semester)
Bewerbung:
per Bewerbungs-Ranking bei der Auswahl an der Fakultät M; siehe auch Ausschreibung des Platzes an der Fakultät Medien
Fakultät A+U: University of California, San Diego (USA)
1 Stipendium für
Bachelor Urbanistik
Bewerbung:
per Bewerbungs-Ranking bei der Auswahl an der Fakultät A+U
Voraussetzungen für die Förderung sind:
Allgemeine Rahmenbedingungen | |
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Mindestaufenthaltsdauer für Studienaufenthalte: | 2 Monate |
Höchstförderdauer: | 12 Monate pro Studienzyklus (d.h. Bachelor od. Master) |
Studierende, die für ein KA171 ERASMUS-Stipendium ausgewählt wurden, erhalten eine finanzielle Unterstützung für ihren Aufenthalt und ihre Reisekosten.
1. Aufenthaltspauschale
Heimatuniversität | Gastuniversität | Förderung |
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Bauhaus-Universität Weimar | KA171 Partneruniversität | 700 EUR / Monat* |
* in Abhängigkeit von der Aufenthaltsdauer und dem vertraglich vereinbarten maximalen Förderzeitraum
2. Fahrtkostenpauschalen
Die Fahrtkostenpauschale erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer Aufenthaltspauschale. Sie ergibt sich aus der Entfernung (Luftlinie) zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernung wird durch ein Instrument der Europäischen Kommission ermittelt (Entfernungsrechner).
Fahrtkostenpauschale | |
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Unter 10 Kilometer entfallen die Fahrtkosten | |
10 bis 99 Kilometer | 20 EUR |
100 bis 499 Kilometer | 180 EUR |
500 bis 1.999 Kilometer | 275 EUR |
2.000 bis 2.999 Kilometer | 360 EUR |
3.000 bis 3.999 Kilometer | 530 EUR |
4.000 bis 7.999 Kilometer | 820 EUR |
8.000 und mehr Kilometer | 1.500 EUR |
Bauhaus-Studierende, die für ein KA171 Stipendium im ERASMUS-Programm ausgewählt wurden, sind in folgenden Fällen berechtigt, eine Zusatzförderung (so genannte "Social Top-Ups") zu beantragen:
Die Auszahlung erfolgt pro Person und pro Mobilität zusätzlich zum ERASMUS-Stipendium.
Die Förderkriterien für die "Social Top-Ups" sind die gleichen, wie im regulären ERASMUS Programm KA131.
Bitte folgenden Sie diesem Link, um zu den Förderkriterien für die Zusatzförderung zu kommen.
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