Erasmus+ für ein Austauschstudium
Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase (Bachelor/ Master/ Doktorat) Aufenthalte in den Programmländern (siehe Tabelle unten) im europäischen Ausland absolvieren. Folgende Rahmenbedingungen gelten:
- ein Auslandsaufenthalt pro Studienphase ist möglich
- Mindestdauer Studienaufenthalt: 3 Monate
- Höchstförderdauer: 12 Monate (bei Staatsexamens-Studiengängen: 24 Monate)
Sonderförderung bei Erasmus+
- Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education
- Sonderförderung von Studierenden mit Kind
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten.