Gastgeber*innen an den Fakultäten
Sie möchten Gastwissenschaftler*innen aufnehmen?
Vielen Dank für Ihr Interesse bzw. Ihre Entscheidung eine*n Gastwissenschaftler*in aufzunehmen und damit auch die Internationalisierung der Universität zu fördern. Das International Office möchte Ihren Gast und mitreisende Angehörige bestmöglich unterstützen, einen angenehmen Aufenthalt an der Bauhaus-Universität Weimar und in Weimar zu verbringen. Gleichzeitig möchten wir auch Ihnen als Gastgeber*in bei der Vorbereitung und Durchführung des Gastaufenthalts zur Seite stehen. Dabei übernehmen wir vor allem administrative Aufgaben und bieten eine individuelle Betreuung für Ihre Gäste an.
Bei folgenden Themen bieten wir für Gastwissenschaftler*innen unsere Unterstützung an:
- Informationen zu Visa, Aufenthaltstitel, Versicherungen, Finanzierungsmöglichkeiten
- Beratung zu notwendigen Behördengängen
- Suche nach einer Unterkunft
- Kinderbetreuung
- Integrationsangebote (z.B. interkulturelle Workshops, Netzwerk Gastaufenthalte)
- Informationen für mitreisende Partner*innen und Familie
- Generelle Hilfe bei Fragen und Problemen
Informationen für internationale Gastwissenschaftler*innen haben wir ausführlich auf einer separaten Internetseite zusammengestellt.
Davon zu unterscheiden sind internationale Promovend*innen, die ihre Promotion an der Bauhaus-Universität Weimar beginnen und abschließen wollen.
Im Folgenden ist erläutert, was Sie als Gastgebende bei der Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung eines Gastaufenthalts beachten sollten.
Am Anfang der Planung eines Gastaufenthalts, sollte festgelegt werden
- ob es sich um einen konkreten Forschungsaufenthalt handelt oder um eine Weiterbildung bzw. Spezialisierung,
- ob ein geeigneter Arbeitsplatzes mit der notwenigen Ausstattung vorhanden ist,
- wer die (fachliche) Betreuung während des gesamten Aufenthalts übernimmt, und
- wie die/der Gastwissenschaftler*in in das Arbeitsumfeld integriert werden kann.
Zusammen mit Ihrem Gast legen Sie fest, ob der Aufenthalt als
- Stipendiat*in oder
- Arbeiternehmer*in oder
- Gastwissenschaftler*in ohne finanzielle Unterstützung
an die Bauhaus-Universität Weimar kommt. Je nach Status bedingt dies die Klärung oder den Nachweis der Finanzierung.
Bitte beachten Sie: für einen Aufenthalt als Arbeitnehmer*in muss das Dezernat Personal frühzeitig eingebunden werden, damit entsprechende Verträge vorbereitet werden können.
Die Vorbereitung erfolgt eigenverantwortlich durch die Gastwissenschaftler*innen. Dabei werden diese durch das International Office unterstützt, insbesondere bei:
- Beantragung eines Visums
- Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags
- Abschließen einer Krankenversicherung und ggf. Haftpflichtversicherung
- Finden einer Unterkunft
- Finden passender Kinderbetreuung
- Planung der Anreise
Insbesondere für die Beantragung eines Visum und die Suche nach einer Unterkunft ist ein frühzeitiger Beginn der Vorbereitung notwendig. Sprechen Sie dies gern bereits während der Anbahnung an.
Für die Beantragung eines Visums oder einer Finanzierung wird häufig ein Einladungsschreiben der Gastfakultät als Nachweis verlangt. Dieses Schreiben müssen Sie bereitstellen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung eines solchen Dokuments.
Nach der Ankunft sind Sie dafür verantwortlich, die Gäste in Empfang zu nehmen und sie mit ihrem neuen Arbeitsplatz vertraut zu machen. Sprechen Sie darüber, wie sich Ihr Gast im Falle einer Erkrankung verhalten muss und zeigen Sie ihr/ihm nützliche Webseiten der Bauhaus-Universität Weimar.
Sofern das International Office einbezogen wurde, erhält die/der Gastwissenschaftler*in eine Willkommensmappe mit wertvollen Hinweisen für das Ankommen in Weimar.
Innerhalb von sieben Tagen nach der Ankunft muss die/der Gastwissenschaftler*in sich im Bürgerbüro der Stadt Weimar anmelden und ggf. einen Aufenthaltstitel beantragen (Nicht-EU-Bürger*innen).
Gastwissenschaftler*innen können die Universitätsbibliothek benutzen. Die Bibliothek bietet regelmäßig Führungen und Schulungen für Neuankömmlinge an.
Kommen Sie gern auf uns zu, um zu besprechen, wofür und in welchem Umfang Unterstützung benötigt wird.
Die Vorbereitung der Abreise erfolgt eigenverantwortlich durch die/den Gastwissenschaftler*in. Dies betrifft unter anderem:
- Rechtzeitige Kündigung aller Verträge (Miete, Strom, Wasser, Heizung, Internet, Telefon, Konto, Versicherungen)
- Ggf. Abmeldung der Kinder von der Kinderbetreuung/Schule
- Abmeldung im Bürgerbüro
- Ggf. Abmeldung von der Rundfunkgebühr
- Abmeldung in der Universitätsbibliothek
- Rückgabe der thoska
- Beitritt zum Alumni-Netzwerk
Auch hier unterstützen wir die Gastwissenschaftler*innen gern und helfen bei Fragen und Problemen.