Sie können sich für alle drei Formate zur Förderung der Internationalisierung der Promotion bewerben.
Ja. Bitte beachten Sie aber, dass die durch die Bauhaus Research School geförderten Kosten nicht zusätzlich von Dritten gefördert bzw. finanziert werden dürfen. Stiftungen, der DAAD oder auch andere Bereiche der Bauhaus-Universität Weimar (z.B. Professur, Gleichstellungsbüro, Internationale Office) sind sog. Dritte.
Ja. Bitte beachten Sie aber, dass die durch die Bauhaus Research School geförderten Kosten nicht zusätzlich von Dritten gefördert bzw. finanziert werden dürfen. Stiftungen, der DAAD oder auch andere Bereiche der Bauhaus-Universität Weimar (z.B. Professur, Gleichstellungsbüro, Internationale Office) sind sog. Dritte.
Die Annahme zur Promotion durch die Graduierungskommission muss zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.
Ja, sofern Sie an der Bauhaus-Universität Weimar promovieren (siehe dazu Punkt 5). Bitte beachten Sie die Hinweise zur Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Wir können nur Kostenarten fördern, die nicht durch andere gänzlich oder anteilig gefördert werden. Wir benötigen deshalb einen Beleg dafür, welche Kosten durch Dritte übernommen werden. Dieser Nachweis kann z.B. ein Schreiben der fördernden Dritten (auch als E-Mail) sein.
Um gefördert werden zu können, müssen Sie Ihr Promotionsprojekt oder Teile daraus auf einer Konferenz (oder einem vergleichbaren Veranstaltungsformat) bzw. im Rahmen einer Ausstellung (oder einer vergleichbaren künstlerischen Veranstaltung) außerhalb Deutschlands vor einem wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Publikum präsentieren.
Ja, sofern Sie nachweislich hauptverantwortliche/r Autor/in bzw. Urheber/in sind.
Die Förderung dient dazu, Sie als Promovierenden zu unterstützen. Die Konferenz- oder Ausstellungsteilnahme muss einen nachvollziehbaren Mehrwert für Ihr Promotionsvorhaben erbringen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie Teile Ihres Promotionsprojektes präsentieren.
Derzeit ist es nicht möglich Reisen, die außerhalb Deutschlands beginnen, zu fördern.
Eine wiederholte Bewerbung ist möglich. Die Förderung erfolgt jedoch nach dem Vielfaltsprinzip, d.h. Promovierende, die noch nicht im laufenden Kalenderjahr für einen Konferenz- oder Ausstellungsreise gefördert wurden, werden bevorzugt.
Ja. Die Beitragsannahme muss bis zum Antritt der Reise per E-Mail an ipid[at]uni-weimar.de bei der Bauhaus Research School nachgereicht werden.
Bis zum 01.04., 01.07. oder 01.10.2022.
Je nach Mittelverfügbarkeit können Sie bei einer Förderung lediglich den Aufenthaltskostenzuschuss erhalten.
Ja, allerdings können sie nicht parallel direkt vom DAAD und der BRS für die gleiche Reise gefördert werden. Sobald Sie eine Förderzusage oder -absage vom DAAD erhalten haben, sind Sie verpflichtet, dies der Bauhaus Research School mitzuteilen.
Nein. Es können nur Ausgaben bzw. Kostenarten gefördert werden, die nicht schon durch andere (sog. Dritte) gefördert werden.
Sie können vor Erhalt der Förderentscheidung Ihre geplante Reise organisieren.
Ja.
Bitte melden Sie die Änderung formlos per E-Mail an ipid[at]uni-weimar.de. Sollte sich Ihr Aufenthalt verkürzen und weniger als 5 Tage betragen wird die Höhe der Fördersumme entsprechend reduziert. Für Verlängerungen des Aufenthaltes ist keine Aufstockung der Fördersumme vorgesehen.
Nein.
Ja, sie erhalten dann eine Förderung für die ersten 5 Tage (max.) Ihres Aufenthaltes.
Die Förderung gilt nur für die von Ihnen beantragte Reise. Können Sie diese gänzlich nicht antreten, verfällt die Förderzusage (bei Änderung der Reisedaten siehe Punkt 22). Die Förderung ist grundsätzlich nicht übertragbar.
Die Auszahlung erfolgt nach dem Aufenthalt, nach Einreichung der Originalbelege für entstandene Reise- und Aufenthaltskosten (Rechnungen, Tickets), Ihrer Bankverbindung (IBAN, BIC), sowie eines kurzen Sachberichts bei der Bauhaus Research School.
Nein. Sie erhalten lediglich die im Förderschreiben aufgeführten Zuschüsse.
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