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FAQs

FAQs - Ausschreibungen Konferenz- und Ausstellungsreisen

Allgemeines

Darf ich mich nur auf eine Ausschreibung bewerben oder auf mehrere?

Sie können sich für alle drei Formate zur Förderung der Internationalisierung der Promotion bewerben.

Ich habe ein Stipendium der Bauhaus-Universität Weimar. Kann ich dennoch gefördert werden?

Ja. Bitte beachten Sie aber, dass die durch die Bauhaus Research School geförderten Kosten nicht zusätzlich von Dritten gefördert bzw. finanziert werden dürfen. Stiftungen, der DAAD oder auch andere Bereiche der Bauhaus-Universität Weimar (z.B. Professur, Gleichstellungsbüro, Internationale Office) sind sog. Dritte.

Ich habe ein DAAD-Stipendium. Kann ich dennoch gefördert werden?

Ja. Bitte beachten Sie aber, dass die durch die Bauhaus Research School geförderten Kosten nicht zusätzlich von Dritten gefördert bzw. finanziert werden dürfen. Stiftungen, der DAAD oder auch andere Bereiche der Bauhaus-Universität Weimar (z.B. Professur, Gleichstellungsbüro, Internationale Office) sind sog. Dritte.

Ich bin noch nicht von der Graduierungskommission zur Promotion zugelassen. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Die Annahme zur Promotion durch die Graduierungskommission muss zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.

Kann ich als Mitarbeiter/in der Universität Förderungen erhalten?

Ja, sofern Sie an der Bauhaus-Universität Weimar promovieren (siehe dazu Punkt 5). Bitte beachten Sie die Hinweise zur Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Was bedeutet Nachweis über die Art und Höhe der Kostenübernahme durch bzw. der beantragten Förderung bei Dritten?

Wir können nur Kostenarten fördern, die nicht durch andere gänzlich oder anteilig gefördert werden. Wir benötigen deshalb einen Beleg dafür, welche Kosten durch Dritte übernommen werden. Dieser Nachweis kann z.B. ein Schreiben der fördernden Dritten (auch als E-Mail) sein. 

Konferenz- und Ausstellungsreisen

Was bedeutet aktive Teilnahme?

Um gefördert werden zu können, müssen Sie Ihr Promotionsprojekt oder Teile daraus auf einer Konferenz (oder einem vergleichbaren Veranstaltungsformat) bzw. im Rahmen einer Ausstellung (oder einer vergleichbaren künstlerischen Veranstaltung) außerhalb Deutschlands vor einem wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Publikum präsentieren.

Kann ich gefördert werden, wenn ich den Vortrag mit anderen, z.B. meiner Betreuerin, zusammen halte?

Ja, sofern Sie nachweislich hauptverantwortliche/r Autor/in bzw. Urheber/in sind. 

Was bedeutet Zusammenhang zum Promotionsvorhaben?

Die Förderung dient dazu, Sie als Promovierenden zu unterstützen. Die Konferenz- oder Ausstellungsteilnahme muss einen nachvollziehbaren Mehrwert für Ihr Promotionsvorhaben erbringen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie Teile Ihres Promotionsprojektes präsentieren. 

Geförderte Personen

Ich bin externe/r Promovierende/r und lebe nicht in Deutschland. Kann ich mich dennoch für einen Förderung einer Konferenz- und Ausstellungreise bewerben?

Derzeit ist es nicht möglich Reisen, die außerhalb Deutschlands beginnen, zu fördern.

Antragstellung und Dokumente

Darf ich mehrere Anträge stellen?

Eine wiederholte Bewerbung ist möglich. Die Förderung erfolgt jedoch nach dem Vielfaltsprinzip, d.h. Promovierende, die noch nicht im laufenden Kalenderjahr für einen Konferenz- oder Ausstellungsreise gefördert wurden, werden bevorzugt.

Ich habe noch keine Beitragsannahme erhalten. Kann ich mich dennoch bewerben?

Ja. Die Beitragsannahme muss bis zum Antritt der Reise per E-Mail an ipid[at]uni-weimar.de bei der Bauhaus Research School nachgereicht werden. 

Bis wann muss die Bewerbung eingegangen sein?

Bis zum 01.04., 01.07. oder 01.10.2022.

Förderung durch Dritte

Ich bekomme die Reisekosten vom Lehrstuhl erstattet. Kann ich dennoch durch die BRS gefördert werden?

Je nach Mittelverfügbarkeit können Sie bei einer Förderung lediglich den Aufenthaltskostenzuschuss erhalten.

Ich habe mich beim DAAD für die Förderung einer Kongressreise beworben. Darf ich mich dennoch bei der BRS bewerben?

Ja, allerdings können sie nicht parallel direkt vom DAAD und der BRS für die gleiche Reise gefördert werden. Sobald Sie eine Förderzusage oder -absage vom DAAD erhalten haben, sind Sie verpflichtet, dies der Bauhaus Research School mitzuteilen. 

In meinem Stipendium ist eine Pauschale für Konferenzreisen enthalten, die aber nicht die entstehenden Kosten deckt. Kann ich dennoch durch IPID4all gefördert werden?

Nein. Es können nur Ausgaben bzw. Kostenarten gefördert werden, die nicht schon durch andere (sog. Dritte) gefördert werden.

Organisation der Reise

Werden Ausgaben berücksichtigt, die vor der Bewilligung getätigt wurden? Ab wann darf ich buchen?

Sie können vor Erhalt der Förderentscheidung Ihre geplante Reise organisieren.

Kann ich die Reise antreten ohne eine Förderbewilligung zu erhalten?

Ja.

Meine Reisedaten haben sich verändert. Was nun?

Bitte melden Sie die Änderung formlos per E-Mail an ipid[at]uni-weimar.de. Sollte sich Ihr Aufenthalt verkürzen und weniger als 5 Tage betragen wird die Höhe der Fördersumme entsprechend reduziert. Für Verlängerungen des Aufenthaltes ist keine Aufstockung der Fördersumme vorgesehen. 

Ich möchte gern jemanden mit auf die Reise nehmen. Hat das Auswirkungen auf die Förderung?

Nein.

Mein geplanter Aufenthalt ist länger als 5 Tage. Kann ich dennoch eine Förderung erhalten?

Ja, sie erhalten dann eine Förderung für die ersten 5 Tage (max.) Ihres Aufenthaltes.

Kein Reiseantritt

Ich kann meine Reise nicht antreten. Welche Konsequenzen hat das für meine Förderung?

Die Förderung gilt nur für die von Ihnen beantragte Reise. Können Sie diese gänzlich nicht antreten, verfällt die Förderzusage (bei Änderung der Reisedaten siehe Punkt 22). Die Förderung ist grundsätzlich nicht übertragbar.

Auszahlung

Wann wird die Fördersumme ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt nach dem Aufenthalt, nach Einreichung der Originalbelege für entstandene Reise- und Aufenthaltskosten (Rechnungen, Tickets), Ihrer Bankverbindung (IBAN, BIC), sowie eines kurzen Sachberichts bei der Bauhaus Research School.

Meine Ausgaben waren höher als die Förderung, bekomme ich mehr erstattet?

Nein. Sie erhalten lediglich die im Förderschreiben aufgeführten Zuschüsse.

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Kontakt

Dr. Franziska Matthes
Bauhaus Research School
Tel. +49 (0) 3643/58 41 05

Die Beratung erfolgt derzeit vorrangig per E-Mail: franziska.matthes[at]uni-weimar.de

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