Förderung von Konferenz- und Ausstellungsreisen ins Ausland
Die Bauhaus Research School unterstützt Promovierende und stipendienfinanzierte Postdocs bei der Erweiterung ihres eigenen wissenschaftlichen, künstlerischen bzw. gestalterischen Profils durch die Förderung ihrer internationalen Mobilität. Hierzu fördern wir deren aktive Teilnahme an (Online-) Konferenzen und Ausstellungen im Ausland durch die Vergabe von Zuschüssen.
Bewerbungsfristen 2023:
31.12.
Bewerbungsfristen 2024:
28.02. 15.05. 15.10. 31.12.
!!! Für Reisen ab 2024 wurden die Förderbestimmungen aktualisiert !!!
Wer kann gefördert werden?
Es können ausschließlich registrierte Promovierende der Bauhaus-Universität Weimar sowie Postdocs, die ein durch die Bauhaus-Universität Weimar vergebenes Stipendium erhalten, gefördert werden. Voraussetzung ist die erfolgte Annahme zur Promotion durch die Graduierungskommission der jeweiligen Fakultät. Promovierende, die bereits die mündliche Prüfung zum Abschluss der Promotion abgeschlossen haben, können nicht mehr gefördert werden.
Was kann gefördert werden?
- Es kann nur eine aktive Teilnahme (z.B. Vortrag, Posterpräsentation, Kunstwerk) an einer ausgewiesenen internationalen wissenschaftlichen, künstlerischen oder gestalterischen Veranstaltung (z.B. Kongress, Tagung, Symposium, Ausstellung) außerhalb Deutschlands gefördert werden.
- Es muss ein enger Zusammenhang zwischen dem eigenen forschungsbezogenen, künstlerischen oder gestalterischen Promotionsvorhaben bzw. der Postdoc-Forschung und dem Thema bzw. Inhalt der Veranstaltung bestehen.
- Wird ein Beitrag von mehreren Urheber*innen verantwortet bzw. präsentiert, kann nur die hauptverantwortliche Person gefördert werden.
- Es können sowohl in Präsenz als auch online stattfindende Veranstaltungen gefördert werden.
- Die maximale Förderdauer für Teilnahmen in Präsenz beträgt 5 Tage.
Förderfähige Kosten für Teilnahme in Präsenz:
»Reise- und Unterbringungskosten (in Anlehnung an Thüringer Reisekostengesetz) mit bis zu 100 Euro pro Tag (5 Reisetage = max. Fördersumme von 500 Euro)
»Teilnahmegebühren mit bis zu 250 Euro. Ausgenommen hiervon sind wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter*innen, die an einer Hochschule bzw. einer außeruniversitären Forschungseinrichtung beschäftigt sind.
Förderfähige Kosten bei Online-Teilnahmen:
»Teilnahmegebühren mit bis zu 250,00 Euro - Die Reise sollte in Deutschland beginnen, damit eine Anrechnung der Reisekosten erfolgen kann. In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Kommission über die Förderung der Reisekosten. Unterbringungskosten sowie Teilnahmegebühren werden von dieser Regelung nicht tangiert.
- Flugkosten können bei Reisen mit weniger als 1.000 km Entfernung nur berücksichtigt werden, wenn die Reisezeit zwischen Ausgangs- und Zielort mit einem anderen Beförderungsmittel hin oder zurück jeweils mind. 12 Stunden beträgt (gem. Thüringer Reisekostengesetz sowie Präsidiumsbeschluss vom 17.02.2021). In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Kommission über die Förderung der Flugreisekosten. Nachhaltigkeitszuschlag: Sofern nicht mind. 70% der realen Reisekosten bei nachhaltigen Reisen (mit Bus, Bahn und Fahrgemeinschaften) durch die Fördersumme abgedeckt sind, kann ein Nachhaltigkeitszuschlag von bis zu 50 Euro im Zuge der Fördermittelabrechnung gewährt werden.
- Die Bauhaus Research School vergibt keine Zuschüsse für Kosten, die gleichzeitig durch Dritte (z.B. andere Einrichtungen der Bauhaus-Universität Weimar, DAAD, Stiftungen) finanziert werden. Die Antragstellenden sind verpflichtet die Bauhaus Research School über weitere gestellte und/oder genehmigte bzw. abgelehnte Förderanträge bei Dritten zu informieren.
- Reisen, die im Zusammenhang mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit stehen, werden nicht gefördert.
Wie kann man sich bewerben?
Die Anträge konnten (in Deutsch oder Englisch) über ein Online-Formular mit Datei-Upload eingereicht werden.
Folgende Unterlagen sind von den Antragstellenden einzureichen:
- Aktueller Lebenslauf des*der Antragstellenden
- Kosten- und Finanzierungsplan (siehe Hinweise zum Kosten- und Finanzierungsplan)
- Sofern bereits vorhanden: Offizielle Bestätigung der Beitragsannahme (mit Spezifizierung des Beitrages z.B. als Poster, Vortrag, Sonstiges) als Nachweis der aktiven Teilnahme an der Veranstaltung. Liegt die Beitragsannahme bei Antragstellung noch nicht vor, ist diese spätestens bis zum Antritt der Reise nachzureichen!
- ggf. Nachweis über die Art und Höhe der Kostenübernahme durch bzw. der beantragten Förderung bei Dritten
Wie werden die Fördermittel vergeben?
Nach Eingang der Anträge prüft die Bauhaus Research School die Bewerbungen nach den formalen Kriterien gem. 2. Fördergegenstand (»Was kann gefördert werden?«). Über die Förderung aller formal förderfähigen Bewerbungen entscheidet ein Vergabegremium bestehend aus je einer*einem Vertreter*in des Dezernats Forschung, des International Office, des Gleichstellungsbüros, des Promovierendenrates Pro.Doc und der Bauhaus Research School auf Grundlage der inhaltlichen Förderkriterien. Es gelten die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Vergabekriterien:
- Relevanz der Konferenz- bzw. Ausstellungsteilnahme für die Promotion
- Art und Umfang der Teilnahme
- Bedürftigkeit bzw. Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung
- Mittelverfügbarkeit
- Die Vergabe der Förderung erfolgt nach dem Vielfaltsprinzip (Förderung verschiedener Promovierender statt Förderung mehrerer Reisen einzelner).
Was müssen Geförderte einreichen, um den Zuschuss ausgezahlt zu bekommen?
Der bewilligte Zuschuss wird nach ordnungsgemäßer Einreichung der Originalbelege für die entstandenen Kosten, eines formlosen Sachberichts (max. 3 Seiten) sowie der Bankverbindung erstattet. Der Sachbericht soll die Zielsetzung, den Ablauf und das Ergebnis der Förderung beinhalten. Die Beantragung des Nachhaltigkeitszuschlages für nachhaltige Reisen (mit Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften) kann ebenfalls formlos im Rahmen des Sachberichts erfolgen.
Bitte reichen Sie die Unterlagen entweder im Original bei der Bauhaus Research School oder als zusammengefasstes PDF per E-Mail an ipid[at]uni-weimar.de ein. Beschäftigte der Bauhaus-Universität Weimar beachten bitte die gesonderten Bestimmung für Förderungen im Rahmen von Dienstreisen.
Wichtige Hinweise für geförderte promovierende Mitarbeiter*innen der Bauhaus-Universität Weimar
Als Mitarbeiter*innen der Bauhaus-Universität Weimar können Sie den Auslandsaufenthalt als Dienstreise durchführen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise zur Antragstellung und Abrechnung der Förderung durch die Bauhaus Research School.
Hinweise zum Datenschutz
- Die durch die Bewerbenden im Online-Formular angegebenen Daten werden gemäß Artikel 6 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von der Bauhaus Research School ausschließlich zum Zweck der Fördermittelvergabe verarbeitet, intern weiterverarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Verarbeitung ist insbesondere für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, darüber hinaus zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung sowie für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich. Im Bewilligungsfall werden Projekttitel und antragstellende Person auf der Webseite der Bauhaus Research School und ggf. in anderen Medien der Bauhaus-Universität Weimar (z.B. Newsletter, Online-Journal etc.) veröffentlicht.
- Verantwortlich im Sinne der DSGVO und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist: Dr. Franziska Matthes, Bauhaus Research School, Marienstr. 14, 99423 Weimar, Tel.: +49 (0) 36 43/58 41 05, E-Mail: ipid[at]uni-weimar.de.
- Datenschutzbeauftragte: Büro des Kanzlers, Belvederer Allee 6, 99423 Weimar, Deutschland, Tel.: +49 (0) 36 43/58 12 22, E-Mail: datenschutz[at]uni-weimar.de
- Die in diesem Formular erfassten Daten werden im Falle einer Bewilligung nach 20 Jahren und im Falle einer Ablehnung nach 10 Jahren gelöscht.
- Die Bewerbenden und Geförderten haben das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Unterrichtung, und das Recht auf Widerspruch der Verarbeitung Ihrer Daten gem. den gesetzlichen Vorgaben. Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu.