FAQs - Forschungsreisen
Allgemeines
Darf ich mich nur auf eine Ausschreibung bewerben oder auf mehrere?
Sie können sich für alle drei Formate zur Förderung der Internationalisierung der Promotion bewerben.
Ich habe ein Stipendium der Bauhaus-Universität Weimar. Kann ich dennoch gefördert werden?
Ja. Bitte beachten Sie aber, dass die durch die Bauhaus Research School geförderten Kosten nicht zusätzlich von Dritten gefördert bzw. finanziert werden dürfen. Stiftungen, der DAAD oder auch andere Bereiche der Bauhaus-Universität Weimar (z.B. Professur, Gleichstellungsbüro, Internationale Office) sind sog. Dritte.
Ich habe ein DAAD-Stipendium. Kann ich dennoch gefördert werden?
Ja. Bitte beachten Sie aber, dass die durch die Bauhaus Research School geförderten Kosten nicht zusätzlich von Dritten gefördert bzw. finanziert werden dürfen. Stiftungen, der DAAD oder auch andere Bereiche der Bauhaus-Universität Weimar (z.B. Professur, Gleichstellungsbüro, Internationale Office) sind sog. Dritte.
Ich bin noch nicht von der Graduierungskommission zur Promotion zugelassen. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Die Annahme zur Promotion durch die Graduierungskommission muss zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.
Kann ich als Mitarbeiter/in der Universität Förderungen erhalten?
Ja, sofern Sie an der Bauhaus-Universität Weimar promovieren (siehe dazu Punkt 5). Bitte beachten Sie die Hinweise zur Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Was bedeutet Nachweis über die Art und Höhe der Kostenübernahme durch bzw. der beantragten Förderung bei Dritten?
Wir können nur Kostenarten fördern, die nicht durch andere gänzlich oder anteilig gefördert werden. Wir benötigen deshalb einen Beleg dafür, welche Kosten durch Dritte übernommen werden. Dieser Nachweis kann z.B. ein Schreiben der fördernden Dritten (auch als E-Mail) sein.
Forschungsreisen
8. Was zählt als Forschungsaufenthalt im Ausland?
Forschungsaufenthalte dienen zur eigenen aktiven Forschung an einer Forschungseinrichtung (z.B. Universität, Forschungsinstitut) oder bei Praxispartnern im Ausland, die einen erkennbaren engen Zusammenhang mit der Promotion aufweisen (siehe Punkt 9). Nicht gefördert werden z.B. vergütete Lehrtätigkeiten.
9. Was bedeutet Zusammenhang zum Promotionsvorhaben?
Die Förderung dient dazu, Sie als Promovierenden zu unterstützen. Der Forschungsaufenthalt muss für Sie einen nachvollziehbaren Mehrwert für Ihr Promotionsvorhaben erbringen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie den Aufenthalt z.B. für Recherchen, Feldforschung, Aufnahmen oder Analysen nutzen.
10. Können Reisen anlässlich der Verteidigung der Doktorarbeit gefördert werden ?
Leider nein. Es können weder Reisen zur Verteidigung der Dissertation nach Weimar als auch ins Ausland gefördert werden.
Geförderte Personen
11. Ich bin externe/r Promovierende/r und lebe nicht in Deutschland. Kann ich mich dennoch für einen Forschungs- oder Praxisaufenthalt bewerben ?
Derzeit ist es nicht möglich Reisen, die außerhalb Deutschlands beginnen, zu fördern.
Antragstellung und Dokumente
12. Darf ich mehrere Anträge stellen?
Sie können sich wiederholt bewerben. Die Förderung erfolgt jedoch nach dem Vielfaltsprinzip, d.h. Promovierende, die noch nicht im laufenden Kalenderjahr für einen Forschungsaufenthalt gefördert wurden, werden bevorzugt.
13. Warum benötige ich ein offizielles Schreiben der Gastinstitution?
Wir wollen sicherstellen, dass Sie und wir einen Ansprechpartner vor Ort haben. Mit diesem Schreiben der Gastinstitution gehen jedoch keinerlei Verpflichtungen Ihrer Betreuung vor Ort durch die Gastinstitution einher. Eine Gastinstitution muss nicht zwangsläufig eine andere Universität sein. Möglich sind auch andere Forschungsinstitutionen oder Praxispartner jeglicher Art.
14. Bis wann muss die Bewerbung eingegangen sein?
Bis zum 31. März 2020.
Förderung durch Dritte
15. Ich bekomme die Reisekosten von der Gastinstitution erstattet. Kann ich dennoch von der BRS gefördert werden?
Je nach Mittelverfügbarkeit können Sie bei einer Förderung lediglich den Aufenthaltskostenzuschuss erhalten.
16. Ich habe mich beim DAAD für ein Kurzstipendium beworben. Darf ich mich dennoch bei der BRS bewerben?
Ja, allerdings können sie nicht parallel direkt vom DAAD und von der Bauhaus-Universität Weimar gefördert werden. Sobald Sie eine Förderzusage oder -absage vom DAAD erhalten haben, sind Sie verpflichtet dies der Bauhaus Research School mitzuteilen.
Organisation der Reise
17. Werden Ausgaben berücksichtigt, die vor der Bewilligung getätigt wurden? Ab wann darf ich buchen?
Sie können vor Erhalt der Förderentscheidung Ihre geplante Reise organisieren.
18. Kann ich die Reise antreten ohne eine Förderbewilligung zu erhalten?
Ja.
19. Meine Reisedaten haben sich verändert. Was nun?
Bitte melden Sie die Änderung formlos per E-Mail an ipid[at]uni-weimar.de. Sollte sich Ihr Aufenthalt verkürzen (und weniger als 4 Wochen betragen) wird die Höhe der Fördersumme entsprechend angepasst. Für Verlängerungen des Aufenthaltes ist keine Aufstockung der Fördersumme vorgesehen. Eine zeitliche Verschiebung der Reise ist innerhalb eines Kalenderjahres folgenlos.
20. Ich möchte gern jemanden mit auf die Reise nehmen. Hat das Auswirkungen auf die Förderung?
Nein.
21. Mein geplanter Aufenthalt ist länger als 4 Wochen. Kann ich dennoch eine Förderung erhalten?
Ja, sie erhalten dann eine Förderung für max. 4 Wochen Ihres Aufenthaltes.
Kein Reiseantritt
22. Ich kann meine Reise nicht antreten. Welche Konsequenzen hat das für meine Förderung?
Die Förderung gilt nur für die von Ihnen beantragte Reise. Können Sie diese gänzlich nicht antreten, verfällt die Förderzusage (bei Änderung der Reisedaten siehe Punkt 19). Die Förderung ist grundsätzlich nicht übertragbar.
Auszahlung
23. Wann wird die Fördersumme ausgezahlt?
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach dem Aufenthalt nach Einreichung der Originalbelege für entstandene Reise- und Aufenthaltskosten (Rechnungen, Tickets), Ihrer Bankverbindung (IBAN, BIC), sowie eines kurzen Sachberichts (siehe Punkt 25) bei der Bauhaus Research School.
24. Meine Ausgaben waren höher als die Förderung, bekomme ich mehr erstattet?
Nein. Sie erhalten lediglich die im Förderschreiben aufgeführten Zuschüsse.
25. Was muss der Sachbericht enthalten?
Der Sachbericht soll Auskunft über die Zielsetzung, den Ablauf und das Ergebnis der geförderten Reise geben und nicht mehr als 5 Seiten umfassen.