Förderung von Forschungsaufenthalten im Ausland
Die Bauhaus Research School unterstützt Promovierende bei der Erweiterung ihres eigenen wissenschaftlichen, künstlerischen bzw. gestalterischen Profils durch die Förderung ihrer internationalen Mobilität. Hierzu fördern wir internationale Forschungsaufenthalte Promovierender der Bauhaus-Universität Weimar durch die Vergabe von Zuschüssen für Reise- und Unterbringungskosten.
Bewerbungsfristen 2023:
31.12.
Bewerbungsfristen 2024:
28.02. 15.05. 15.10. 31.12.
!!! Für Reisen ab 2024 wurden die Förderbestimmungen aktualisiert !!!
Wer kann gefördert werden?
Es können ausschließlich registrierte Promovierende der Bauhaus-Universität Weimar gefördert werden. Voraussetzung ist die erfolgte Annahme zur Promotion durch die Graduierungskommission der jeweiligen Fakultät. Promovierende, die bereits die mündliche Prüfung zum Abschluss der Promotion abgeschlossen haben, können nicht mehr gefördert werden.
Was kann gefördert werden?
- Gefördert werden Forschungsaufenthalte an Universitäten, Forschungseinrichtungen oder Praxispartnern im Ausland. Diese müssen im engen Zusammenhang mit der Promotion stehen (z.B. Recherchen, Feldforschung, Aufnahmen, Analysen). Die Relevanz für die Promotion muss durch ein zusätzliches Gutachten des/der erstbetreuenden Professors/in der Bauhaus-Universität Weimar nachvollziehbar dargelegt werden (im Rahmen des Ph.D.-Studienganges Kunst und Gestaltung ist eine Stellungnahme des/der künstlerischen oder des/der wissenschaftlichen Mentors/in möglich).
- Unterstützt werden Kosten für die An- und Abreise sowie Übernachtung für max. 4 Wochen mit max. 50,00 € pro Tag, jedoch max. 250,00 € pro Woche.
- Flugkosten können bei Reisen mit weniger als 1.000 km Entfernung nur berücksichtigt werden, wenn die Reisezeit zwischen Ausgangs- und Zielort mit einem anderen Beförderungsmittel hin oder zurück jeweils mind. 12 Stunden beträgt (gem. Thüringer Reisekostengesetz sowie Präsidiumsbeschluss vom 17.02.2021). In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Kommission über die Förderung der Flugreisekosten. Nachhaltigkeitszuschlag: Sofern nicht mind. 70% der realen Reisekosten bei nachhaltigen Reisen (mit Bus, Bahn und Fahrgemeinschaften) durch die Fördersumme abgedeckt sind, kann ein Nachhaltigkeitszuschlag von bis zu 50 Euro im Zuge der Fördermittelabrechnung gewährt werden.
- Die Reise sollte in Deutschland beginnen, damit eine Anrechnung der Reisekosten erfolgen kann. In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Kommission über die Förderung der Reisekosten. Unterbringungskosten werden von dieser Regelung nicht tangiert.
- Die Bauhaus Research School vergibt keine Zuschüsse für Kosten, die gleichzeitig durch Dritte (z.B. andere Einrichtungen der Bauhaus-Universität Weimar, DAAD, Stiftungen) finanziert werden. Die Antragstellenden sind verpflichtet die Bauhaus Research School über weitere gestellte und/oder genehmigte bzw. abgelehnte Förderanträge bei Dritten zu informieren.
- Der Reisezeitraum und Zielland können geändert werden, sofern die äußeren Umstände den ursprünglichen Reiseantritt nicht ermöglichen. Bitte informieren Sie die Bauhaus Research School entsprechend vorab.
- Reisen, die im Zusammenhang mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit stehen, werden nicht gefördert.
Wie kann man sich bewerben?
Die Anträge können (in Deutsch oder Englisch) über ein Online-Formular mit Datei-Upload eingereicht werden.
Folgende Unterlagen sind von den Antragstellenden einzureichen:
- Darstellung des Forschungsvorhabens (max. 5 Seiten inkl. Arbeits- und Zeitplan, siehe Hinweise zur Darstellung des Vorhabens)
- Kosten- und Finanzierungsplan (Auflistung der Kosten sowie der entsprechenden Finanzierung z.B. durch Eigenleistung oder Dritte, siehe Hinweise zum Kosten- und Finanzierungsplan; Mitarbeiter*innen der Bauhaus-Universität Weimar verwenden bitte den Vordruck gem. Dienstreiseantrag)
- Gutachten einer/s betreuenden Professors/in bzw. Mentors/Mentorin (siehe Vordruck pdf/word).
- Aktueller Lebenslauf der*des Antragstellenden
- Nachweis über die Genehmigung des Forschungsaufenthaltes der aufnehmenden Institution im Ausland. Liegt die Genehmigung bei Antragstellung noch nicht vor, ist diese spätestens bis zum Antritt der Reise nachzureichen!
- ggf. Nachweis über die Art und Höhe der Kostenübernahme durch bzw. der beantragten Förderung bei Dritten
Wie werden die Fördermittel vergeben?
Nach Eingang der Anträge erstellt die Bauhaus Research School Vergabevorschläge, über deren Bewilligung im Ausschuss für Forschung und Projekte entschieden wird. Die Vergabe erfolgt auf Basis der eingereichten Antragsunterlagen sowie des Gutachtens durch die/den betreuende/n Professor/in. Die Antragstellenden werden schriftlich über die Entscheidung informiert. Es gelten die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Vergabe unterliegt dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit.
Vergabekriterien:
- Qualität der fachlichen Darstellung des Vorhabens
- Notwendigkeit des Vorhabens für den erfolgreichen Abschluss der Promotion
- Durchführbarkeit des Vorhabens sowie die Konsistenz von Arbeits- und Zeitplan
- Eignung der Gastinstitution (Begründung der Wahl der Gastinstitution)
- Bedürftigkeit bzw. Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung
- Haushaltsmittelverfügbarkeit
- Die Vergabe der Förderung erfolgt nach dem Vielfaltsprinzip (Förderung verschiedener Promovierender statt Förderung mehrerer Reisen Einzelner).
Was müssen Geförderte einreichen, um den Zuschuss ausgezahlt zu bekommen?
Der bewilligte Zuschuss wird nach ordnungsgemäßer Einreichung der Originalbelege für die entstandenen Kosten der An- und Abreise sowie der Unterbringung und eines formlosen Sachberichts (max. 5 Seiten) sowie der Bankverbindung erstattet. Der Sachbericht soll die Zielsetzung, den Ablauf und das Ergebnis der Förderung beinhalten. Die Beantragung des Nachhaltigkeitszuschlages für nachhaltige Reisen (mit Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften) kann ebenfalls formlos im Rahmen des Sachberichts erfolgen.
Bitte reichen Sie die Unterlagen entweder im Original bei der Bauhaus Research School oder als zusammengefasstes PDF per E-Mail an ipid[at]uni-weimar.de ein. Beschäftigte der Bauhaus-Universität Weimar beachten bitte die gesonderten Bestimmung für Förderungen im Rahmen von Dienstreisen.
Wichtige Hinweise für geförderte promovierende Mitarbeiter*innen der Bauhaus-Universität Weimar
Als Mitarbeiter*innen der Bauhaus-Universität Weimar können Sie den Auslandsaufenthalt als Dienstreise durchführen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise zur Antragstellung und Abrechnung der Förderung durch die Bauhaus Research School.
Hinweise zum Datenschutz
- Die durch die Bewerbenden im Online-Formular angegebenen Daten werden gemäß Artikel 6 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von der Bauhaus Research School ausschließlich zum Zweck der Fördermittelvergabe verarbeitet, intern weiterverarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Verarbeitung ist insbesondere für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, darüber hinaus zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung sowie für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich. Im Bewilligungsfall werden Projekttitel und antragstellende Person auf der Webseite der Bauhaus Research School und ggf. in anderen Medien der Bauhaus-Universität Weimar (z.B. Newsletter, Online-Journal etc.) veröffentlicht.
- Verantwortlich im Sinne der DSGVO und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist: Dr. Franziska Matthes, Bauhaus Research School, Marienstr. 14, 99423 Weimar, Tel.: +49 (0) 36 43/58 41 05, E-Mail: ipid[at]uni-weimar.de.
- Datenschutzbeauftragte: Büro des Kanzlers, Belvederer Allee 6, 99423 Weimar, Deutschland, Tel.: +49 (0) 36 43/58 12 22, E-Mail: datenschutz[at]uni-weimar.de
- Die in diesem Formular erfassten Daten werden im Falle einer Bewilligung nach 20 Jahren und im Falle einer Ablehnung nach 10 Jahren gelöscht.
- Die Bewerbenden und Geförderten haben das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Unterrichtung, und das Recht auf Widerspruch der Verarbeitung Ihrer Daten gem. den gesetzlichen Vorgaben. Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu.