DFG - International wissenschaftliche Veranstaltungen
(Internationale Konferenzen/Workshops etc. und Jahrestagung deutscher Fachgesellschaften)
Gegenstand der Förderung:
Internationaler Kongress, Symposium, Kolloquium, Workshop: Veranstaltung von besonderer Bedeutung für das betreffende Fachgebiet mit einem großen Kreis in- und ausländischer Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die turnusgemäß jeweils in einem anderen Land ausgerichtet wird.
Jahrestagung: Regelmäßig sich wiederholende Tagung einer deutschen Fachgesellschaft, Arbeitskreises oder Fachgruppierung von überregionaler Bedeutung mit fest umrissener Thematik und internationaler Beteiligung.
Umfang der Förderung:
Internationale Konferenzen: Pauschalbetrag, abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler; Jahrestagung: Zuschüsse zu den Reisekosten (Fahrt- und Aufenthaltskosten) für aktive ausländische Teilnehmer.
Antragsberechtigt:
Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind.
Antragsstellung:
Grundsätzlich 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn; Sonderregelung bei Jahrestagungen: Anträge können nur jedes 2. Jahr unterstützt werden.
DFG - Wissenschaftliche Netzwerke
Gegenstand der Förderung:
Förderung des ortsübergreifenden, themen- und aufgabenbezogenen Austauschs für max. 3 Jahre
Umfang der Förderung:
Reise- und Aufenthaltskosten für mindestens drei bis sechs Arbeitstreffen der Teilnehmer des Netzwerkes und ggf. bis zu 2 Gästen je Tagung, Sonstige Kosten (z.B. zur Unterstützung der Koordination) sowie Publikationskosten
Antragsberechtigt:
Nachwuchswissenschaftler/innen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion); Nicht antragsberechtigt: Angehörige einer Einrichtung mit erwerbswirtschaftlichem Zweck
Antragstellung:
Jederzeit
DFG - Unterstützung zum Aufbau internationaler Kooperationen
Gegenstand der Förderung:
Das Förderinstrument dient der Anbahnung internationaler Kooperationen. Dazu stehen die Bausteine "projektvorbereitender Workshop"," Auslandsreisen" und "Gastaufenthalte" zur Verfügung.
Umfang der Förderung:
Bausteine können kombiniert werden, wenn diese in engem zeitlichen Zusammenhang stehen und dadurch die Vorbereitung einer Kooperationsmaßnahme besonders effektiv erfolgen kann. Die Laufzeit der Förderung beträgt maximal 12 Monate ab Zeitpunkt der Bewilligung. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die einzelnen Maßnahmen durchgeführt werden. Beantragt werden können: Auslandsreisen, Gastaufenthalte in Deutschland (jeweils max. drei Monate) und projektvorbereitende Workshops.
(siehe Merkblatt)
Antragsberechtigt:
Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind.
Antragstellung:
Jederzeit, spätestens drei Monate vor Maßnahmenbeginn
Symposien und Sommerschulen
Gegenstand der Förderung:
Die Stiftung fördert in dieser Initiative Symposien, Workshops und Konferenzen, auf denen zukunftsweisende Fragestellungen und innovative Forschungsperspektiven diskutiert und entwickelt werden und die einen interdisziplinären und internationalen Kontext haben. Seit Herbst 2013 finden die durch die VolkswagenStiftung geförderten Symposien, Workshops und Konferenzen im neu errichteten Tagungszentrum "Schloss Herrenhausen" in Hannover während der Symposienwochen statt.
Sie fördert außerdem Sommerschulen, die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler neue, für die Entwicklung eines Forschungsgebietes wichtige Erkenntnisse vermitteln und ihnen den Aufbau von Kontakten über Grenzen hinweg ermöglichen.
Antragsberechtigt:
Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Antragsstellung:
Anträge für Sommerschulen können jederzeit gestellt werden.
Anträge für Symposien müssen spätestens zum jährlichen Stichtage (1. Oktober) eingereicht werden. Der Zeitraum zwischen Antragstellung und Durchführung der Veranstaltung sollte mindestens acht Monate betragen.
Tagungen
Gegenstand der Förderung:
Die Stiftung fördert kleinere wissenschaftliche Tagungen mit dem Ziel der Förderung
Förderbereiche der Stiftung:
Geschichte, Sprache & Kultur, Querschnittbereich "Bild und Bildlichkeit", Staat, Wirtschaft & Gesellschaft, Querschnittbereich "Intern. Beziehungen", Medizin und Naturwissenschaften
Antragsberechtigt:
Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Antragsstellung:
Zum 28. Februar, 31. Mai, 31. August sowie 30. November eines Jahres. Anträge sollten mindestens drei Monate vor dem geplanten Tagungstermin (bezogen auf die Einreichungsfristen) vorgelegt werden.