Am 07.03.2023 fand die Auswertung der Wahl statt.
Alle 8 Mitglieder und Stellvertreter*innen werden über die Wahl gesondert informiert.
Mit Bekanntgabe des amtlichen Wahlergebnisses ist innerhalb von 2 Wochen die Anfechtung der Wahl möglich. Der Antrag auf Einleitung eines Wahlprüfungsverfahrens ist schriftlich beim Wahlamt einzureichen.
Liebe Promovierende der Bauhaus-Universität Weimar,
an der Bauhaus-Universität findet im Wintersemester 2022/23 die Wahl zum Promovierendenrat der Bauhaus-Universität Weimar statt.
Die Wahl wird im Zeitraum vom 1. März 2023 bis 6. März 2023 als Online-Wahl (elektronische Wahl) mit der Möglichkeit der Stimmabgabe in Form der Briefwahl durchgeführt. Briefwahlanträge sind bis zum 09.02.2023 beim Wahlamt zu stellen.
Im Promovierendenrat sind 8 Mandate und 4 Stellvertretermandate zu besetzen. Diejenigen Kandidierenden, die kein Mandat oder Stellvertretermandat erringen, werden Nachrücker*innen.
Die Wahl findet organisatorisch gemeinsam mit der Ergänzungswahl zum erweiterten Fakultätsrat der Fakultät Kunst und Gestaltung statt.
Offenlegung des Wahlverzeichnisses: 12.-17. Januar
Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen: 2. Februar
Online-Wahl: 1.-6. März
1. | Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung | 11.01.2023 |
2. | Offenlegung des Wahlverzeichnisses (mit Stichtag 01.12.2022) | 12.01.-17.01.2023 |
3. | Beginn und Ende der Anforderung von Briefwahlunterlagen | 12.01.-09.02.2023 |
4. | Beginn der Einreichung von Wahlvorschlägen | 12.01.2023 |
5. | Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen | 02.02.2023 |
6. | Endtermin für das Zurückziehen des Wahlvorschlages durch Kandidierende*n | 02.02.2023 |
7. | Behandlung von Widersprüchen gegen das Wahlverzeichnis und Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand | 06.02.2023
|
8. | Gegebenenfalls Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss | 10.02.2023 |
9. | Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge | 10.02.2023 |
10. | Versenden der Briefwahlunterlagen | 10.02.2023 |
11. | Endtermin für die Briefwahldurchführung | 06.03.2023 |
12. | Online-Wahl | 01.03.2023 (ab 0 Uhr) – 06.03.2023 (bis 23.59 Uhr) |
13. | Auswertung der Wahl, Stimmauszählung Online-Wahl und Briefwahl, Feststellung der vorläufigen Wahlergebnisse und der Sitzverteilung durch Wahlvorstand | 07.03.2023 |
14. | Bekanntgabe der vorläufigen Wahlergebnisse | 07.03.2023 |
15. | Information an die Mandatsträger*innen (3 Tage Ablehnungsfrist bis 10.03.2023) | 07.03.2023 |
16. | Bekanntgabe der amtlichen Wahlergebnisse | 13.03.2023 |
17. | Konstituierende Sitzung des Promovierendenrats | April 2023 |
Die Mitglieder des Promovierendenrats werden in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Das aktive und passive Wahlrecht kann nur ausüben, wer in das Wahlverzeichnis eingetragen ist. Grundlage des Wahlverzeichnisses ist die Doktorandendatenbank der Bauhaus-Universität Weimar zum Stichtag 01.12.2022.
Für die Einsichtnahme in das Wahlverzeichnis sind Offenlegungstage vom 12.01.-17.01.2023 eingeplant.
Sollte aufgrund einer Nicht- oder Falscheintragung ein Widerspruch notwendig sein, nutzen Sie bitte das Formular oder Online-Formular "Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis".
Fristende: 17.01.2023
Der Promovierendenrat besteht aus 8 Mitgliedern und 4 Stellvertreter*innen.
Die Wahl wird als Mehrheitswahl durchgeführt. Daher sind ausschließlich Einzelwahlvorschläge zulässig. Die Promovierendenschaft bildet einen Wahlbereich. Alle Wahlberechtigten können 8 Stimmen vergeben. Die Stimmenzahl muss nicht ausgeschöpft werden. Die Vereinigung mehrerer Stimmen auf eine*n Kandidierende*n ist nicht zulässig.
In den Promovierendenrat gewählt sind die Kandidierenden nach der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen, jedoch mindestens ein*e Kandidat*in aus jeder Fakultät, sofern es dort einen Wahlvorschlag gibt. Die weiteren Sitze werden unabhängig von der Fakultätszugehörigkeit in der Reihenfolge der Stimmenzahl vergeben, beginnend mit der höchsten Stimmenzahl. Kandidierende die keines der 8 Mandate erhalten sind Stellvertreter*in.
Alle gewählten Kandidierenden, die kein Mandat oder Stellvertretermandat erringen, sind Nachrücker*in.
Fristende für die Einreichung von Wahlvorschlägen beim Wahlamt ist der 02.02.2023.
Wahlvorschläge können nur für Wahlberechtigte, die im Wahlverzeichnis aufgeführt sind, unterbreitet werden. Jede/jeder wahlberechtigte Promovierende kann sich selbst zur Kandidatur stellen.
Das Einreichen von Wahlvorschlägen kann unter Nutzung der vorgegebenen Formblätter (Formular oder Online-Formular) erfolgen.
Die Wahlvorschläge müssen Name, Vorname, Titel und Fakultät der/des Vorschlagenden sowie Name, Vorname und Fakultät der/des Vorgeschlagenen enthalten.
Jeder Wahlvorschlag muss zudem die eigenhändige Einverständniserklärung der/des Vorgeschlagenen enthalten, die
Die Wahlvorschläge und Einverständniserklärungen müssen innerhalb der Vorschlagsfrist beim Wahlamt eingereicht sein. Die Zusendung kann über das Online-Formular, über die Post, die Hauspost oder per Übermittlung in Textform (E-Mail) an wahlamt[at]uni-weimar.de erfolgen.
Die Wahl wird als Online-Wahl durchgeführt. Daneben besteht die Möglichkeit der Briefwahl.
Die Online-Stimmabgabe beginnt am 01.03.2023 um 0 Uhr und endet am 06.03.2023 um 23.59 Uhr.
Die Wahlberechtigten werden per E-Mail zu der bevorstehenden Wahl informiert und erhalten den Link zum Wahlportal. Der Wahlberechtigte muss sich mit seinem Uni-Account anmelden, um die Zugangsdaten zum Wahlportal zu erhalten (Wähler-ID und Passwort). Im nächsten Schritt führt ein Link zum Wahlportal, in dem der Wahlberechtigte mit seinen Zugangsdaten an der Wahl teilnehmen kann.
Wahlberechtigten, die über keinen Uni-Account verfügen, erhalten ihre Zugangsdaten und den Link zum Wahlportal durch gesonderte E-Mail.
Die Durchführung der Online-Wahl richtet sich nach §§ 29 a bis 29 e WahlO (Wahlordnung der Bauhaus-Universität Weimar). Die Online-Wahl wird mit Unterstützung des Dienstanbieters POLYAS GmbH durchgeführt.
Wahlberechtigte, die an der Briefwahl teilnehmen wollen, müssen einen formlosen Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen bis spätestens 09.02.2023 beim Wahlamt eingereicht haben (per Post oder per E-Mail an wahlamt@uni-weimar.de). Das Wahlamt versendet die Wahlunterlagen an die von den Wahlberechtigten gegenüber der Universität angegebene inländische Adresse. Sollen die Wahlunterlagen an eine abweichende Adresse versandt werden, muss diese dem Wahlamt ebenfalls bis 09.02.2023 (per Post oder per E-Mail an wahlamt@uni-weimar.de) mitgeteilt werden. Die Wahlunterlagen zur Durchführung der Briefwahl werden an die im Antrag genannte Adresse versandt.
Wahlberechtigte, denen die Wahlunterlagen zugesandt wurden und die durch schriftlichen Antrag glaubhaft versichern, keine bzw. falsche oder unvollständige Wahlunterlagen erhalten zu haben, erhalten gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises mit Lichtbild Ersatzwahlunterlagen bis zur Beendigung der Wahl beim Wahlamt bei vorheriger Anmeldung innerhalb der Bürozeiten. Mit der Ausstellung verlieren die ursprünglich ausgestellten Wahlunterlagen ihre Gültigkeit. Verlorene Ersatzunterlagen werden nicht ersetzt. Amtliche Ausweise sind Personalausweis, Reisepass und Führerschein. Eine erneute Zusendung von Wahlunterlagen an diesen Personenkreis erfolgt grundsätzlich nicht.
Wahlberechtigten werden als Wahlunterlagen übergeben oder übersandt:
Wahlberechtigte können ihre Stimme dadurch abgeben, dass sie die erforderlichen Unterlagen ausfüllen und dem Wahlamt zuleiten. Der Wahlbrief muss bis zum 06.03.2023 im Postfach der Universität vorliegen. Wahlbriefe können auch durch Dienstpost übersandt werden.
Wahlberechtigte kennzeichnen persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, legen ihn in den Stimmzettelumschlag und verschließen diesen durch Zukleben. Sie unterzeichnen die Erklärung zur Stimmabgabe. Anschließend legen sie jeweils die unterzeichnete Erklärung sowie den Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag in den an das Wahlamt adressierten Wahlbriefumschlag, verschließen diesen durch Zukleben und geben ihn zur Post.
Die Online-Wahl startet am 01.03.2023 ab 0 Uhr und endet am 06.03.2023 um 23.59 Uhr.
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