Sehr geehrte Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen,
sehr geehrte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
liebe Studierende und liebe Assistenten und Assistentinnen der Bauhaus-Universität Weimar,
an der Bauhaus-Universität finden im Sommersemester 2025 die Wahlen zum Senat, Fakultätsrat und Beirat für Gleichstellungsfragen in der Gruppe der Hochschullehrer, der Gruppe der akademischen Mitarbeiter, der Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie der Gruppe der Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar statt. Gleichzeitig wird der Assistentenrat von den studentischen und wissenschaftlichen/künstlerischen Assistenten gewählt.
Die Wahl wird im Zeitraum vom 19. Mai 2025 bis 25. Mai 2025 als Online-Wahl (elektronische Wahl) mit der Möglichkeit der Stimmabgabe in Form der Briefwahl durchgeführt. Briefwahlanträge sind bis zum 10. April 2025 beim Wahlamt zu stellen.
Zu besetzen sind
im Senat:
im Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät:
im Beirat für Gleichstellungsfragen:
im Assistentenrat:
Diejenigen Kandidierenden, die kein Mandat erringen, werden Nachrücker*innen.
Das Mandat gilt für eine Amtszeit von 3 Jahren ab 1. Oktober 2025, abweichend für Studierendenvertretungen in den Gremien und den Assistentenrat für eine Amtszeit von 1 Jahr ab 1. Oktober 2025.
Die Gremienwahlen und die Assistentenratswahl finden organisatorisch gemeinsam mit den Wahlen der studentischen Selbstverwaltung (Fachschaftsratswahlen) statt. Informationen zur Studierendenschaft und den Wahlen der studentischen Selbstverwaltung sind hier zu finden.
Offenlegung des Wahlverzeichnisses: 4.-10. April
Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen: 25. April
Online-Wahl: 19.-25. Mai
1. | Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung | 04.04. |
2. | Offenlegung der Wahlverzeichnisse (mit Stichtag 04.04.2025) | 04.04. – 10.04. |
3. | Beginn und Ende der Einreichung von Widersprüchen gegen das Wahlverzeichnis | 04.04. – 10.04. |
4. | Beginn und Ende der Anforderung von Briefwahlunterlagen | 04.04. – 10.04. |
5. | Beginn und Ende der Einreichung von Wahlvorschlägen | 04.04. – 25.04. |
6. | Endtermin für das Zurückziehen des Wahlvorschlages durch Kandidierende*n | 27.04. |
7. | Behandlung von Widersprüchen gegen das Wahlverzeichnis und Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand | 28.04. |
8. | Gegebenenfalls Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss | 05.05. |
9. | Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge | 05.05. |
10. | Versenden der Briefwahlunterlagen | 05.05. |
11. | Endtermin für die Briefwahldurchführung | 25.05. |
12. | Online-Wahl | 19.05. (ab 9 Uhr) – 25.05. (bis 23.59 Uhr) |
13. | Auswertung der Wahlen, Stimmauszählung Online-Wahl und Briefwahl, Feststellung der vorläufigen Wahlergebnisse und der Sitzverteilung | 26.05. |
14. | Bekanntgabe der vorläufigen Wahlergebnisse | 26.05. |
15. | Information an die Mandatsträger*innen (3 Tage Ablehnungsfrist) | 26.05. |
16. | Bekanntgabe der amtlichen Wahlergebnisse | 02.06. |
17. | Konstituierende Sitzung des Gremiums | im Oktober 2025 |
Die Vertreter*innen der Mitgliedergruppen in den Gremien sowie die Mitglieder des Assistentenrates werden in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Für die Vertretung in den Gremien bilden gemäß § 21 Abs. 2 ThürHG
1. die Professoren und Juniorprofessoren die Gruppe der Hochschullehrer.
Zur Gruppe der Hochschullehrer gehören auch die bereits berufenen und bis zu ihrer Einstellung mit der Vertretung ihrer künftigen Professorenstelle beauftragten Personen sowie die Seniorprofessoren.
2. die Studierenden die Gruppe der Studierenden.
3. die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter, die Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie die Lehrbeauftragten die Gruppe der akademischen Mitarbeiter.
4. die Mitarbeiter*innen im technischen und Verwaltungsdienst einschließlich der volljährigen Auszubildenden die Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung (MA in TuV).
Für die Wahl zum Senat und Fakultätsrat ist der Wahlbereich die jeweilige Fakultät. Für die Wahl zum Senat bilden die akademischen Mitarbeiter*innen des Gewährleistungsbereichs einen gemeinsamen Wahlbereich mit den akademischen Mitarbeiter*innen der Fakultät Kunst und Gestaltung.
Für die Vertretung im Beirat für Gleichstellungsfragen werden eine Gleichstellungsbeauftragte pro Fakultät und eine Gleichstellungsbeauftragte im Gewährleistungsbereich gewählt; die Studierenden wählen fakultätsunabhängig zwei weibliche Studierende.
Für die Vertretung im Assistentenrat wählen gemäß § 88 Nr. 5 ThürPersVG i.V.m. § 95 ThürHG die studentischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Assistent*innen, die unterstützende Dienstleistungen in Forschung und Lehre erbringen, drei Assistent*innen.
Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied, das der jeweiligen Mitgliedergruppe im jeweiligen Wahlbereich angehört.
Mitglieder der Universität sind die an der Universität nicht nur vorübergehend oder gastweise, hauptberuflich Tätigen und die immatrikulierten Studierenden. Als hauptberuflich gilt die Tätigkeit, die mindestens die Hälfte der tariflich oder dienstrechtlich vorgesehenen Arbeitszeit umfasst.
Wahlbereiche werden aus den Wahlberechtigten jeder Mitgliedergruppe nach ihrer Zugehörigkeit zu Fakultäten bzw. dem Gewährleistungsbereich gebildet.
Das aktive und passive Wahlrecht kann nur ausüben, wer in das Wahlverzeichnis eingetragen ist. Die Eintragung in das Wahlverzeichnis findet nicht mehr statt, wenn die Einstellung, Anstellung, Ernennung, Immatrikulation oder Rückmeldung nach dem 10. Arbeitstag vor Offenlegung des Wahlverzeichnisses erfolgt. Der Stichtag wird auf den 04.04.2025 festsetzt.
Soweit die Arbeitspflichten ruhen, ruht auch das aktive und passive Wahlrecht.
Wer aus der Universität ausscheidet, verliert mit der Mitgliedschaft sein Wahlrecht.
Kein Mitglied der Universität ist in mehr als einer Gruppe oder mehr als einer Fakultät bzw. dem Gewährleistungsbereich wahlberechtigt.
Sind Studierende Mitglieder mehrerer Fakultäten, üben sie ihr Wahlrecht in der gemäß Wahlverzeichnis zugeordneten Fakultät aus. Die Mitglieder der anderen Gruppen sind in der Fakultät oder dem Wahlbereich wahlberechtigt, in der oder in dem sie überwiegend tätig ist. Ist eine überwiegende Tätigkeit nicht feststellbar, erfolgt die Zuordnung durch das Wahlamt. Die Änderung einer bestehenden Zuordnung kann bis spätestens zur Schließung der Wahlverzeichnisse am 10.04.2025 durch den/die Betroffene/n beim Wahlamt beantragt werden. Die Entscheidung trifft der Wahlvorstand.
In den Beirat für Gleichstellungsfragen sind nur weibliche Mitglieder wählbar.
Aktiv wahlberechtigt sind alle Beschäftigten gemäß § 88 Nr. 5 ThürPersVG i.V.m. § 95 ThürHG, die am Wahltag als Assistent*innen beschäftigt und in das Wahlverzeichnis eingetragen sind. Wählbar sind alle Beschäftigten gemäß § 88 Nr. 5 ThürPersVG i.V.m. § 95 ThürHG, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags als Assistent*innen an der Bauhaus-Universität Weimar beschäftigt sind. Assistent*innen sind die studentischen und wissenschaftlichen sowie künstlerischen Assistent*innen, die unterstützende Dienstleistungen in Forschung und Lehre unter der Verantwortung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Universität erbringen und Studierende in Tutorien unterstützen.
Das Wahlverzeichnis der Assistent*innen wird kontinuierlich aktualisiert.
Die Assistent*innen können jederzeit während der Vorbereitung der Wahlen das Wahlverzeichnis einsehen.
Die Wahlverzeichnisse sind bis 10.04.2025 im Wahlamt während der Bürozeiten einsehbar. Sollte aufgrund einer Nicht- oder Falscheintragung ein Widerspruch notwendig sein, legen Sie Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis beim Wahlamt ein.
Die Wahlen werden als Mehrheitswahl durchgeführt. Daher sind ausschließlich Einzelwahlvorschläge zulässig.
Bei Mehrheitswahl werden die der Gruppe im Wahlbereich zustehenden Sitze nach der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen, beginnend mit der höchsten Stimmenzahl, auf die Kandidierenden verteilt. Für den Fall, dass für mehrere Kandidierende die gleiche Stimmenzahl vorliegt, entscheidet das von dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes zu ziehende Los.
Alle gewählten Kandidierenden, die kein Mandat erringen, sind Nachrücker*in.
Alle Wahlberechtigten haben so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Die Stimmenzahl muss nicht ausgeschöpft werden. Die Vereinigung mehrerer Stimmen auf eine*n Kandidierende*n ist zulässig.
Fristende für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist der 25.04.2025.
Jede/jeder Wahlberechtigte kann sich selbst als Kandidat*in vorschlagen oder aus der eigenen Gruppe und dem eigenen Wahlbereich vorschlagen lassen, sofern diese im Wahlverzeichnis aufgeführt sind. Zum Beirat für Gleichstellungsfragen können sich nur weibliche Kandidierende zur Wahl stellen. Wahlvorschläge von Assistent*innen sind gültig, wenn der/die Kandidierende zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlages als Assistent*in an der Universität beschäftigt ist.
Das Einreichen von Wahlvorschlägen hat unter Nutzung des bereitgestellten Online-Formulars zu erfolgen.
Der Wahlvorschlag muss Titel, Name, Vorname und Fakultät der/des Vorschlagenden sowie Name, Vorname und Fakultät der/des Vorgeschlagenen enthalten.
Jeder Wahlvorschlag muss zudem die eigenhändige Einverständniserklärung der/des Vorgeschlagenen enthalten, die durch Unterschrift oder in sonstiger Weise eine eindeutige Identifizierung des/der Vorgeschlagenen ermöglicht. Eindeutig identifizierbar ist die/der Vorgeschlagene insbesondere, wenn sie/er die über die Bauhaus-Universität Weimar zugewiesene E-Mail-Adresse (Uni-E-Mail-Adresse) verwendet oder wenn sich der Name der/des Erklärenden sonstig in der Erklärung bzw. in der E-Mail-Adresse eindeutig wiederfindet.
Wahlvorschläge für ein universitäres Gremium gehen dem Wahlamt zu. Jede*r vorgeschlagene Kandidierende kann seinen/ ihren Wahlvorschlag durch Erklärung (E-Mail) gegenüber dem Wahlamt bis zum 27.04.2025 zurückziehen.
Wahlvorschläge für die studentische Selbstverwaltung gehen dem StuKo zu.
Nach Absenden des Wahlvorschlages erhalten der/die Vorschlagende und der/die Vorgeschlagene eine Bestätigungs-E-Mail, dass der Wahlvorschlag eingereicht wurde.
Mit Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand wird den Kandidierenden die Möglichkeit gegeben, sich den Wahlberechtigten durch Anfertigung eines Steckbriefes persönlich vorzustellen.
Der Steckbrief wird anschließend vom Wahlamt freigeschaltet. Sobald der Steckbrief geändert wird, ist eine erneute Freigabe des Steckbriefes durch das Wahlamt erforderlich. Die Änderung von Steckbriefen ist nur bis zum 18.05.2025 möglich. Die Anfertigung der Steckbriefe ist freiwillig und in Deutsch, optional in Englisch, zu verfassen. Es ist auf die gestellten Fragen einzugehen.
Falls kein Steckbrief angelegt wird, erstellt das Wahlamt einen Steckbrief für diese Kandidierenden mit folgenden Angaben: Gremium, Vor- und Nachname, Wahlgruppe, Wahlbereich.
Hinweis: Die Steckbriefe sind für jedermann auf dieser Webseite unter "Steckbrief" öffentlich einsehbar.
Die Wahl wird als Online-Wahl durchgeführt. Daneben besteht die Möglichkeit der Briefwahl.
Die Online-Stimmabgabe beginnt am 19.05.2025 um 9 Uhr und endet am 25.05.2025 um 23.59 Uhr.
Die Wahlberechtigten werden per E-Mail zu der bevorstehenden Wahl informiert und erhalten den Link zum Wahlportal. Der Wahlberechtigte muss sich mit seinem Uni-Account anmelden, um die Zugangsdaten zum Wahlportal zu erhalten (Wähler-ID und Passwort). Im nächsten Schritt führt ein Link zum Wahlportal, in dem der Wahlberechtigte mit seinen Zugangsdaten an der Wahl teilnehmen kann.
Die Durchführung der Online-Wahl richtet sich nach §§ 29 a bis 29 e WahlO (Wahlordnung der Bauhaus-Universität Weimar). Die Online-Wahl wird mit Unterstützung des Dienstanbieters POLYAS GmbH durchgeführt.
Wahlberechtigte, die an der Briefwahl teilnehmen wollen, müssen einen formlosen Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen bis spätestens 10.04.2025 beim Wahlamt eingereicht haben (per Post oder per E-Mail an wahlamt@uni-weimar.de). Das Wahlamt versendet die Wahlunterlagen an die von den Wahlberechtigten gegenüber der Universität angegebene inländische Adresse. Sollen die Wahlunterlagen an eine abweichende Adresse versandt werden, muss diese dem Wahlamt ebenfalls bis 10.04.2025 (per Post oder per E-Mail an wahlamt@uni-weimar.de) mitgeteilt werden. Die Wahlunterlagen zur Durchführung der Briefwahl werden an die im Antrag genannte Adresse versandt.
Wahlberechtigte, denen die Wahlunterlagen zugesandt wurden und die durch schriftlichen Antrag glaubhaft versichern, keine bzw. falsche oder unvollständige Wahlunterlagen erhalten zu haben, erhalten gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises mit Lichtbild Ersatzwahlunterlagen bis zur Beendigung der Wahl beim Wahlamt bei vorheriger Anmeldung innerhalb der Bürozeiten. Mit der Ausstellung verlieren die ursprünglich ausgestellten Wahlunterlagen ihre Gültigkeit. Verlorene Ersatzunterlagen werden nicht ersetzt. Amtliche Ausweise sind Personalausweis, Reisepass und Führerschein. Eine erneute Zusendung von Wahlunterlagen an diesen Personenkreis erfolgt grundsätzlich nicht.
Wahlberechtigten werden als Wahlunterlagen übergeben oder übersandt:
Wahlberechtigte können ihre Stimme dadurch abgeben, dass sie die erforderlichen Unterlagen ausfüllen und dem Wahlamt zuleiten. Der Wahlbrief muss bis zum 25.05.2025 im Postfach der Universität vorliegen. Wahlbriefe können auch durch Dienstpost übersandt werden.
Wahlberechtigte kennzeichnen persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, legen ihn in den Stimmzettelumschlag und verschließen diesen durch Zukleben. Sie unterzeichnen die Erklärung zur Stimmabgabe. Anschließend legen sie jeweils die unterzeichnete Erklärung sowie den Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag in den an das Wahlamt adressierten Wahlbriefumschlag, verschließen diesen durch Zukleben und geben ihn zur Post.
Die Online-Wahl startet am 19. Mai 2025 ab 9 Uhr und endet am 25. Mai 2025 um 23.59 Uhr.
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
Kontrastansicht aktiv
Kontrastansicht nicht aktiv
Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
Darkmode aktiv
Darkmode nicht aktiv
Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
Feedback aktiv
Feedback nicht aktiv
Beendet Animationen auf der Website
Animationen aktiv
Animationen nicht aktiv