Jede*r vorgeschlagene Kandidat*in muss passiv wahlberechtigt sein.
Die passive Wahlberechtigung nach § 4 der Wahlordnung der DFG setzt die aktive Wahlberechtigung nach § 2 der Wahlordnung voraus. Es müssen persönliche Qualifikationen vorliegen sowie die Zugehörigkeit zur Bauhaus-Universität Weimar.
Persönlich qualifiziert sind
wenn sie am ersten Tag der Wahlfrist eine nicht auf diesen Tag beschränkte wissenschaftlich forschende Tätigkeit ausüben.
Zusätzliche Voraussetzungen der passiven Wahlberechtigung
Die Namen der Wahlberechtigten sind in den Wahlverzeichnissen aufgeführt, die Sie dem rechten Kasten entnehmen können.
Sollten Sie nach o.g. Kriterien passiv und/ oder aktiv wahlberechtigt sein, aber nicht im Wahlverzeichnis als Wahlberechtigte*r stehen, melden Sie sich bitte unverzüglich beim Wahlamt.
Zwischen dem 23.10.2023, 14 Uhr und dem 20.11.2023, 14 Uhr wird die Fachkollegienwahl als Online-Abstimmung stattfinden.
Alle Wahlberechtigten werden im Oktober 2023 einen Brief mit den Wahlunterlagen erhalten, die den persönlichen Zugangscode für die Online-Abstimmung enthalten. Diese werden nur gegen Unterschrift auf einer Empfangsbestätigung ausgegeben.
Zwischen Aushändigung der Wahlunterlagen und dem Wahlzeitraum sind die Unterlagen so aufzubewahren, dass keine unberechtigte Person in den Besitz der Unterlagen gelangen kann.
Falls Sie von Ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen möchten, sorgen Sie bitte dafür, dass Ihre Zugangsdaten nicht von anderen Personen genutzt werden können (beispielsweise durch Vernichtung der Zugangsdaten oder durch zugriffssichere Aufbewahrung des Wahlschreibens bis zum Ablauf der Wahlfrist).
Bei Verlust eines Wahlschreibens nach Zugang bei Ihnen können keine Ersatzwahlunterlagen ausgehändigt werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Verlust der Wahlunterlagen durch Sie verschuldet wurde oder auf höherer Gewalt beruht (z.B. Unterlagen werden durch Wahlberechtigte verloren, kommen durch Diebstahl abhanden oder verbrennen). Sobald Sie einmal Wahlunterlagen erhalten haben, können Ihnen vom Wahlamt oder DFG keine Ersatzwahlunterlagen ausgehändigt werden. Das Verlustrisiko der Wahlunterlagen nach Zugang bei den Wahlberechtigten liegt vollständig bei Ihnen. Wählende werden daher darum gebeten, Ihre Wahlschreiben sorgfältig und zugriffssicher aufzubewahren.
Haben Sie weitere Fragen? Bitte wenden Sie sich an
a) das Wahlamt der Bauhaus-Universität Weimar bei allen Fragen
b) das für Informationstechnik zuständige SCC bei allen Fragen
c) die DFG
Ausschließlich während des Laufs der Wahlfrist (Montag, 23.10.2023, 14.00 Uhr bis Montag, 20.11.2023, 14.00 Uhr) wird zusätzlich zur zentralen Beantwortung von Fragen Wählender eine Hotline zur Online-Wahl zur Verfügung stehen. Jedes der bis dahin versandten Wahlschreiben enthält die hierzu notwendigen Kontaktinformationen und Zeiten der Erreichbarkeit für Wählende.
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