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DFG-Fachkollegienwahl 2023

Wahlberechtigung

Jede*r vorgeschlagene Kandidat*in muss passiv wahlberechtigt sein.

Die passive Wahlberechtigung nach § 4 der Wahlordnung der DFG setzt die aktive Wahlberechtigung nach § 2 der Wahlordnung voraus. Es müssen persönliche Qualifikationen vorliegen sowie die Zugehörigkeit zur Bauhaus-Universität Weimar.

Persönlich qualifiziert sind

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die vor dem ersten Tag der Wahlfrist erfolgreich die mündliche Doktorprüfung (oder eine anerkannte vergleichbare Abschlussprüfung) abgelegt haben sowie
  • Professorinnen und Professoren einschließlich Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren,

wenn sie am ersten Tag der Wahlfrist eine nicht auf diesen Tag beschränkte wissenschaftlich forschende Tätigkeit ausüben.

Zusätzliche Voraussetzungen der passiven Wahlberechtigung

  • Die Kandidierenden müssen zusichern, dass sie über ein für die Erfüllung der Aufgaben der Fachkollegien hinreichendes Verständnis der deutschen Sprache verfügen. 
  • Die Kandidierenden müssen eine Position innehaben, in der sie unabhängige wissenschaftliche Forschung betreiben können.
  • Bei Wissenschaftler*innen, die im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses an der Bauhaus-Universität Weimar tätig sind, wird dies vermutet.
  • Bei Wissenschaftler*innen mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen an der Bauhaus-Universität Weimar müssen dort eine unabhängig wissenschaftlich forschende Tätigkeit ausüben, bspw. als Heisenberg-Stipendiat*in oder als Leitung einer Nachwuchsgruppe der DFG, der MPG oder vergleichbarer Einrichtungen.

Wahlverzeichnis

Die Namen der Wahlberechtigten sind in den Wahlverzeichnissen aufgeführt, die Sie dem rechten Kasten entnehmen können. 

Sollten Sie nach o.g. Kriterien passiv und/ oder aktiv wahlberechtigt sein, aber nicht im Wahlverzeichnis als Wahlberechtigte*r stehen, melden Sie sich bitte unverzüglich beim Wahlamt.

Wahlzeitraum und Durchführung der Wahl Herbst 2023

Zwischen dem 23.10.2023, 14 Uhr und dem 20.11.2023, 14 Uhr wird die Fachkollegienwahl als Online-Abstimmung stattfinden.

Alle Wahlberechtigten werden im Oktober 2023 einen Brief mit den Wahlunterlagen erhalten, die den persönlichen Zugangscode für die Online-Abstimmung enthalten. Diese werden nur gegen Unterschrift auf einer Empfangsbestätigung ausgegeben.

Zwischen Aushändigung der Wahlunterlagen und dem Wahlzeitraum sind die Unterlagen so aufzubewahren, dass keine unberechtigte Person in den Besitz der Unterlagen gelangen kann.

Falls Sie von Ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen möchten, sorgen Sie bitte dafür, dass Ihre Zugangsdaten nicht von anderen Personen genutzt werden können (beispielsweise durch Vernichtung der Zugangsdaten oder durch zugriffssichere Aufbewahrung des Wahlschreibens bis zum Ablauf der Wahlfrist).

Bei Verlust eines Wahlschreibens nach Zugang bei Ihnen können keine Ersatzwahlunterlagen ausgehändigt werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Verlust der Wahlunterlagen durch Sie verschuldet wurde oder auf höherer Gewalt beruht (z.B. Unterlagen werden durch Wahlberechtigte verloren, kommen durch Diebstahl abhanden oder verbrennen). Sobald Sie einmal Wahlunterlagen erhalten haben, können Ihnen vom Wahlamt oder DFG keine Ersatzwahlunterlagen ausgehändigt werden. Das Verlustrisiko der Wahlunterlagen nach Zugang bei den Wahlberechtigten liegt vollständig bei Ihnen. Wählende werden daher darum gebeten, Ihre Wahlschreiben sorgfältig und zugriffssicher aufzubewahren.

Weitere Informationen

Haben Sie weitere Fragen? Bitte wenden Sie sich an

a) das Wahlamt der Bauhaus-Universität Weimar bei allen Fragen

  • zum aktiven und passiven Wahlrecht
  • zur Erstellung der Wahlverzeichnisse 
  • zur Ausgabe von Wahlunterlagen 

b) das für Informationstechnik zuständige SCC bei allen Fragen

  • zur Funktionalität der benötigten Hardware
  • zum benötigten Internetzugang, insbesondere Leitungskapazität
  • verfügbare Browser

c) die DFG

  • bei Grundsatzfragen zur Wahl und den Fachkollegien
  • bei Presseanfragen
  • als Wahlstelle für die sogenannten Einzelwählenden

Ausschließlich während des Laufs der Wahlfrist (Montag, 23.10.2023, 14.00 Uhr bis Montag, 20.11.2023, 14.00 Uhr) wird zusätzlich zur zentralen Beantwortung von Fragen Wählender eine Hotline zur Online-Wahl zur Verfügung stehen. Jedes der bis dahin versandten Wahlschreiben enthält die hierzu notwendigen Kontaktinformationen und Zeiten der Erreichbarkeit für Wählende.

Kontakt

Wahlamt

Ass. iur. Elke Döhler
Leiterin Wahlamt
Bauhaus-Universität Weimar
Belvederer Allee 6
99425 Weimar
Tel: 03643 581204
E-Mail: wahlamt[at]uni-weimar.de

Downloads

  • Aufgaben von Mitgliedern der Fachkollegien
  • Fächerstruktur für die Fachkollegienwahl 2023 und Amtsperiode 2024-2028
  • Wahlordnung der DFG
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