Mehr als 54 000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gaben ihre Stimmen ab für
649 Plätze in 49 Fachkollegien. Der Frauenanteil unter den Gewählten liegt bei 37,9 Prozent.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der DFG-Webseite.
Sehr geehrte Professor*innen, Juniorprofessorinnen und promovierte Wissenschaftler*innen!
Ihre Stimme für die Wissenschaft - Wahl der Mitglieder der Fachkollegienwahl für die Amtsperiode 2024-2028
Im Zeitraum vom 23.10.2023, 14 Uhr bis 20.11.2023, 14 Uhr findet die Fachkollegienwahl über das Online-Wahlsystem der DFG statt.
ACHTUNG! Fristverlängerung!
Die DFG-Fachkollegienwahl wurde von der DFG bis 20.11.2023 um 18 Uhr verlängert.
Nutzen Sie folgenden Link zum Wahlsystem der DFG
Ihre Zugangsdaten zum Onlinewahlsystem müssten Sie Ende September 2023 erhalten haben.
Bitte senden Sie die Empfangsbestätigung zum Erhalt Ihrer Wahlunterlage unverzüglich an das Wahlamt zurück.
Bitte verwahren Sie die Wahlunterlage sicher und sorgen Sie dafür, dass niemand anderes Ihre Zugangsdaten verwenden kann. Bei Verlust des Wahlschreibens können wir Ihnen keine neue Wahlunterlage aushändigen, auch wenn Sie kein Verschulden trifft.
Die Liste der Kandidierenden für die DFG-Fachkollegienwahl 2023 umfasst 1642 Personen, die ihr Fachgebiet in den nächsten vier Jahren in den Fachkollegien der DFG vertreten sollen.
Die Bauhaus-Universität Weimar hat aus dem Kreis der vorschlagsberechtigten Wissenschaftler*innen keine eigenen Kandierenden aufstellen können. Nutzen Sie jedoch die Möglichkeit, Wissenschaftler*innen anderer Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu wählen.
Warum wählen?
Die direkte Wahl der Mitglieder der Fachkollegien ist ein wichtiger Baustein im System der wissenschaftlichen Selbstverwaltung bei der Verteilung von Fördergeldern durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft.
Mit Ihrer Wahl
Sie haben insgesamt bis zu 6 Stimmen und können bis zu 3 Stimmen einer/einem Kandidierenden geben. Die Stimmen können auf Kandidierende aus unterschiedlichen Fachkollegien bzw. aus unterschiedlichen Fächern aufgeteilt werden.
Nutzen Sie bei der Wahl 2023 Ihre Chance, denn Ihre Stimme in der Wissenschaft zählt!
Die aktive Wahlberechtigung ist nach § 2 der DFG-Wahlordnung gegeben
Zudem ist Voraussetzung, dass die betreffenden Personen am ersten Tag der Wahlfrist eine nicht auf diesen Tag beschränkte wissenschaftlich forschende Tätigkeit ausübt.
Personen, die keinerlei wissenschaftlich forschende Tätigkeit ausüben, beispielsweise, weil sie ausschließlich in der Lehre oder der Verwaltung tätig sind, fallen nicht unter den in § 2 DFG-Wahlordnung genannten Personenkreis und sind nicht wahlberechtigt.
Alle beim Wahlamt als wahlberechtigt erfassten Personen erhalten vor Beginn der Wahlfrist ihre Wahlunterlage mit den Zugangsdaten zum Onlinewahlsystem. Die Verteilung der Unterlagen erfolgt rechtzeitig vor dem 23.10.2023 über den (Dienst-)Postweg mit Empfangsbestätigung.
Sollten Sie bis zum Beginn der Wahlfrist keine Wahlunterlage erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Wahlamt in Verbindung. Das Wahlamt überprüft das Vorliegen der aktiven Wahlberechtigung und händigt Ihnen bei positivem Ergebnis auch noch während der Wahlfrist Wahlunterlagen aus.
Zwischen dem 23.10.2023, 14 Uhr und dem 20.11.2023, 14 Uhr findet die Fachkollegienwahl als Online-Abstimmung statt.
Alle Wahlberechtigten werden rechtzeitig vor dem ersten Wahltag ihre Wahlunterlage erhalten, die den persönlichen Zugangscode für die Online-Abstimmung enthält. Die Wahlunterlagen werden nur gegen Unterschrift auf einer Empfangsbestätigung ausgegeben.
Zwischen Aushändigung der Wahlunterlagen und dem Wahlzeitraum sind die Unterlagen so aufzubewahren, dass keine unberechtigte Person in den Besitz der Unterlagen gelangen kann.
Falls Sie von Ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen möchten, sorgen Sie bitte dafür, dass Ihre Zugangsdaten nicht von anderen Personen genutzt werden können (beispielsweise durch Vernichtung der Zugangsdaten oder durch zugriffssichere Aufbewahrung der Wahlunterlagen bis zum Ablauf der Wahlfrist).
Bei Verlust der Wahlunterlagen nach Zugang bei Ihnen können keine Ersatzwahlunterlagen ausgehändigt werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Verlust der Wahlunterlagen durch Sie verschuldet wurde oder auf höherer Gewalt beruht (z.B. Unterlagen werden durch Wahlberechtigte verloren, kommen durch Diebstahl abhanden oder verbrennen). Sobald Sie einmal die Wahlunterlagen erhalten haben, können Ihnen vom Wahlamt oder DFG keine Ersatzwahlunterlagen ausgehändigt werden. Das Verlustrisiko der Wahlunterlagen nach Zugang bei den Wahlberechtigten liegt vollständig bei Ihnen. Wählende werden daher darum gebeten, Ihre Wahlunterlagen sorgfältig und zugriffssicher aufzubewahren.
Haben Sie weitere Fragen? Bitte wenden Sie sich an
das Wahlamt der Bauhaus-Universität Weimar bei allen Fragen
die DFG
Ausschließlich während des Laufs der Wahlfrist (Montag, 23.10.2023, 14.00 Uhr bis Montag, 20.11.2023, 14.00 Uhr) wird zusätzlich zur zentralen Beantwortung von Fragen Wählender eine Hotline zur Online-Wahl zur Verfügung stehen. Die versandten Wahlunterlagen enthalten die hierzu notwendigen Kontaktinformationen und Zeiten der Erreichbarkeit für Wählende bei der DFG.
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