Das Wählerverzeichnis ist nun veröffentlicht. Sollte aufgrund einer Nicht- oder Falscheintragung ein Widerspruch notwendig sein, nutzen Sie bitte das Formular "Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis".
Die Wahlvorschläge für den Promovierendenrat können ab dem 15. Januar bis zum 05. Februar 2021 über das Formular eingereicht werden.
Die Mitglieder des Promovierendenrats werden in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Das aktive und passive Wahlrecht kann nur ausüben, wer in das Wahlverzeichnis eingetragen ist. Grundlage des Wahlverzeichnisses ist die Doktorandendatenbank der Bauhaus-Universität Weimar zum Stichtag 01.12.2020.
Für die Einsichtnahme in das Wahlverzeichnis sind 4 Offenlegungstage geplant (15. – 20.01.2021, siehe Terminplan). Sollte aufgrund einer Nicht- oder Falscheintragung ein Widerspruch notwendig sein, nutzen Sie bitte das Formular "Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis" entsprechend bis zum 20.1.2021.
Die Wahl wird als Mehrheitswahl durchgeführt. Daher sind ausschließlich Einzelwahlvorschläge zulässig. Die Promovierendenschaft bildet einen Wahlbereich. Alle Wahlberechtigten können 8 Stimmen vergeben. Die Stimmenzahl muss nicht ausgeschöpft werden. Die Vereinigung mehrerer Stimmen auf eine*n Kandidierende*n ist nicht zulässig.
In den Promovierendenrat gewählt sind die Kandidierenden nach der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen, jedoch mindestens ein*e Kandidat*in aus jeder Fakultät, sofern es dort einen Wahlvorschlag gibt. Die weiteren Sitze werden unabhängig von der Fakultätszugehörigkeit in der Reihenfolge der Stimmenzahl vergeben, beginnend mit der höchsten Stimmenzahl. Kandidierende die keines der 8 Mandate erhalten sind Stellvertreter*in (MdU 13/2020, § 3 Abs. 1).
Wahlvorschläge können nur für Wahlberechtigte unterbreitet werden. Jede/jeder wahlberechtigte Promovierende kann sich selbst zur Kandidatur stellen.
Das Einreichen von Wahlvorschlägen kann unter Nutzung der vorgegebenen Formblätter erfolgen oder durch separate Erklärung unter Angabe der folgenden Punkte: Namen, Vornamen, Fakultät der/des Vorschlagenden sowie Name, Vorname und Fakultät der/des Vorgeschlagenen.
Die Wahlvorschläge und Einverständniserklärungen müssen innerhalb der Vorschlagsfrist beim Wahlamt eingereicht sein (siehe Terminplan). Die Zusendung kann über die Post, die Hauspost, durch persönliche Übergabe im Wahlamt oder per Übermittlung in Textform (E-Mail) an wahlamt[at]uni-weimar.de erfolgen.
Frist: 05. Februar 2021
Die Wahlen werden als Online-Wahl gemäß Wahlordnung der Bauhaus-Universität Weimar vom 15. April 2019 (MdU 18/2019) in Verbindung mit § 29 a ff. der Ersten Änderung der Wahlordnung der Bauhaus-Universität Weimar vom 30. April 2020 (MdU 17/2020) durchgeführt. Daneben besteht die Möglichkeit der Briefwahl.
Wahlberechtigte, die an der Briefwahl teilnehmen wollen, müssen einen formlosen Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen ab dem 11.02.2021 bis einschließlich 18.02.2021 beim Wahlamt eingereicht haben (per Post oder per Mail). Die Wahlunterlagen zur Durchführung der Briefwahl werden an die im Antrag genannte Adresse versandt.
Der Kanzler, Herr Dr. Henrici, ist als Wahlleiter für die technische Sicherstellung der Wahlen verantwortlich. Für Rückfragen stehen neben dem Wahlvorstand die Leiterin des Wahlamtes Frau Beyer (Tel. 58 22 15) und die Geschäftsführerin der Bauhaus Research School Frau Mai (Tel. 58 41 02) zur Verfügung.
Das Wahlamt befindet sich in der Belvederer Allee 6, 2.OG, Raum 206.
Dem Wahlvorstand gehören an:
Als jeweilige Vertreter des Wahlvorstandes fungieren:
Vorsitzender des Wahlvorstandes: Herr Prof. Dr. Charles Wüthrich
Stellvertretender Vorsitzender: Herr Håkan Fink
Schriftführer: Herr Oliver Trepte
Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses: Frau Dr. Steffi Heine, Justitiarin
Verbindlich vorgesehene Formulare müssen für folgende Fälle verwendet werden:
Die Online-Wahlen finden vom 03. März 2021 0:00 Uhr bis 08. März 2021 24:00 Uhr statt.
Weitere Einzelheiten können dem Thüringer Hochschulgesetz sowie der Wahlordnung der Bauhaus-Universität Weimar vom 15. April 2019 (MdU 18/2019) in Verbindung mit der Ersten Änderung vom 30. April 2020 (MdU 17/2020) und der Satzung des Promovierendenrats der Bauhaus-Universität Weimar (MdU 13/2020) entnommen werden. Die Einsichtnahme kann in der Universitätsbibliothek und dem Wahlamt erfolgen.
Terminplan für die Wahl des Promovierendenrats 2021
1. | Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung | 11.01.2021 |
2. | Offenlegung des Wahlverzeichnisses (Stichtag 1.12.2020), Einreichung von Wahlvorschlägen | 15. - 20.01.2021 |
3. | Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen | 05.02.2021 |
4. | Behandlung von Widersprüchen gegen das Wahlverzeichnis und Bestätigung der Wahlvorschläge durch die Wahlleitung | 08.02.2021 |
5. | Gegebenenfalls Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss | 10.02.2021 |
6. | Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge und Beginn der Anforderung der Briefwahlunterlagen | 11.02.2021 |
7. | Endtermin für die Anforderung von Briefwahlunterlagen | 18.02.2021 |
8. | Versenden der Briefwahlunterlagen | 19.02.2021 |
9. | Endtermin für die Briefwahldurchführung | 02.03.2021 |
10. | Start der Frist zur Online-Stimmabgabe | 03.03.2021, 0 Uhr bis 08.03.2021, 24 Uhr |
11. | Stimmauszählung | 09.03.2021 |
12. | Information an die Mandatsträger/innen (3 Werktage Ablehnungsfrist) | 09.03.2021 |
13. | Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses | 09.03.2021 |
14. | Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses (3 Werktage später) | 15.03.2021 |