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Wahl des Promovierendenrats

AKTUELL

Das Wählerverzeichnis ist nun veröffentlicht. Sollte aufgrund einer Nicht- oder Falscheintragung ein Widerspruch notwendig sein, nutzen Sie bitte das Formular "Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis".

Die Wahlvorschläge für den Promovierendenrat können ab dem 15. Januar bis zum 05. Februar 2021 über das Formular eingereicht werden.

Allgemeines Wahlrecht

Die Mitglieder des Promovierendenrats werden in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Wahlberechtigung

Das aktive und passive Wahlrecht kann nur ausüben, wer in das Wahlverzeichnis eingetragen ist. Grundlage des Wahlverzeichnisses ist die Doktorandendatenbank der Bauhaus-Universität Weimar zum Stichtag 01.12.2020.

Für die Einsichtnahme in das Wahlverzeichnis sind 4 Offenlegungstage geplant (15. – 20.01.2021, siehe Terminplan). Sollte aufgrund einer Nicht- oder Falscheintragung ein Widerspruch notwendig sein, nutzen Sie bitte das Formular "Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis" entsprechend bis zum 20.1.2021.

Wahlprinzipien

Die Wahl wird als Mehrheitswahl durchgeführt. Daher sind ausschließlich Einzelwahlvorschläge zulässig. Die Promovierendenschaft bildet einen Wahlbereich. Alle Wahlberechtigten können 8 Stimmen vergeben. Die Stimmenzahl muss nicht ausgeschöpft werden. Die Vereinigung mehrerer Stimmen auf eine*n Kandidierende*n  ist nicht zulässig.

In den Promovierendenrat gewählt sind die Kandidierenden nach der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen, jedoch mindestens ein*e Kandidat*in aus jeder Fakultät, sofern es dort einen Wahlvorschlag gibt. Die weiteren Sitze werden unabhängig von der Fakultätszugehörigkeit in der Reihenfolge der Stimmenzahl vergeben, beginnend mit der höchsten Stimmenzahl. Kandidierende die keines der 8 Mandate erhalten sind Stellvertreter*in (MdU 13/2020, § 3 Abs. 1). 

Einreichen von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge können nur für Wahlberechtigte unterbreitet werden. Jede/jeder wahlberechtigte Promovierende kann sich selbst zur Kandidatur stellen.

Das Einreichen von Wahlvorschlägen kann unter Nutzung der vorgegebenen Formblätter erfolgen oder durch separate Erklärung unter Angabe der folgenden Punkte: Namen, Vornamen, Fakultät der/des Vorschlagenden sowie Name, Vorname und Fakultät der/des Vorgeschlagenen.

  • Jeder Wahlvorschlag muss zudem die eigenhändige Einverständniserklärung der/des Vorgeschlagenen enthalten, die durch Unterschrift oder in sonstiger Weise eine eindeutige Identifizierung des Vorgeschlagenen ermöglicht.
  • Eindeutig identifizierbar ist die/der Vorgeschlagene insbesondere, wenn sie/er die über die Bauhaus-Universität Weimar zugewiesene E-Mail-Adresse verwendet oder wenn sich der Name der/des Erklärenden sonstig in der Erklärung bzw. in der E-Mail-Adresse eindeutig wiederfindet.

Die Wahlvorschläge und Einverständniserklärungen müssen innerhalb der Vorschlagsfrist beim Wahlamt eingereicht sein (siehe Terminplan). Die Zusendung kann über die Post, die Hauspost, durch persönliche Übergabe im Wahlamt oder per Übermittlung in Textform (E-Mail) an wahlamt[at]uni-weimar.de erfolgen.

Frist: 05. Februar 2021

Wahldurchführung, Wahlvorstand

Die Wahlen werden als Online-Wahl gemäß Wahlordnung der Bauhaus-Universität Weimar vom 15. April 2019 (MdU 18/2019) in Verbindung mit § 29 a ff. der Ersten Änderung der Wahlordnung der Bauhaus-Universität Weimar vom 30. April 2020 (MdU 17/2020) durchgeführt. Daneben besteht die Möglichkeit der Briefwahl.

Wahlberechtigte, die an der Briefwahl teilnehmen wollen, müssen einen formlosen Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen ab dem 11.02.2021 bis einschließlich 18.02.2021 beim Wahlamt eingereicht haben (per Post oder per Mail). Die Wahlunterlagen zur Durchführung der Briefwahl werden an die im Antrag genannte Adresse versandt.

Der Kanzler, Herr Dr. Henrici, ist als Wahlleiter für die technische Sicherstellung der Wahlen verantwortlich. Für Rückfragen stehen neben dem Wahlvorstand die Leiterin des Wahlamtes Frau Beyer (Tel. 58 22 15) und die Geschäftsführerin der Bauhaus Research School Frau Mai (Tel. 58 41 02) zur Verfügung.

Das Wahlamt befindet sich in der Belvederer Allee 6, 2.OG, Raum 206.

Dem Wahlvorstand gehören an:

  • Herr Prof. Dr. Charles Wüthrich (Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer)
  • Herr Oliver Trepte (Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
  • Frau Janna Bülow (Gruppe der Studierenden)
  • Herr Håkan Fink (Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung)

Als jeweilige Vertreter des Wahlvorstandes fungieren:

  • Herr Prof. Dr. Björn Kuchinke (Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer)
  • Frau Dr. Ulrike Kuch (Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
  • N.N. (Gruppe der Studierenden)
  • Frau Manuela Steinmetz (1. Vertretung), (Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung)
  • Frau Doreen Klamt (2. Vertretung) (Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung)

Vorsitzender des Wahlvorstandes: Herr Prof. Dr. Charles Wüthrich
Stellvertretender Vorsitzender: Herr Håkan Fink
Schriftführer: Herr Oliver Trepte

Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses: Frau Dr. Steffi Heine, Justitiarin

Verbindlich vorgesehene Formulare müssen für folgende Fälle verwendet werden:

  1. Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis (pdf)
  2. Einreichung von Wahlvorschlägen (pdf)

Die Online-Wahlen finden vom 03. März 2021 0:00 Uhr bis 08. März 2021 24:00 Uhr statt.

Weitere Einzelheiten können dem Thüringer Hochschulgesetz sowie der Wahlordnung der Bauhaus-Universität Weimar vom 15. April 2019 (MdU 18/2019) in Verbindung mit der Ersten Änderung vom 30. April 2020 (MdU 17/2020) und der Satzung des Promovierendenrats der Bauhaus-Universität Weimar (MdU 13/2020) entnommen werden. Die Einsichtnahme kann in der Universitätsbibliothek und dem Wahlamt erfolgen.

Terminplan

Terminplan für die Wahl des Promovierendenrats 2021

 

1.Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung

11.01.2021

2.

Offenlegung des Wahlverzeichnisses (Stichtag 1.12.2020), Einreichung von Wahlvorschlägen15. - 20.01.2021
3.Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen05.02.2021
4.

Behandlung von Widersprüchen gegen das Wahlverzeichnis und Bestätigung der Wahlvorschläge durch die Wahlleitung

08.02.2021
5.Gegebenenfalls Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss10.02.2021
6.Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge und Beginn der Anforderung der Briefwahlunterlagen 11.02.2021
7.Endtermin für die Anforderung von Briefwahlunterlagen18.02.2021
8.Versenden der Briefwahlunterlagen19.02.2021
9.Endtermin für die Briefwahldurchführung02.03.2021
10.Start der Frist zur Online-Stimmabgabe03.03.2021, 0 Uhr bis
08.03.2021, 24 Uhr
11.Stimmauszählung09.03.2021
12.Information an die Mandatsträger/innen (3 Werktage Ablehnungsfrist)09.03.2021
13.Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses09.03.2021
14.Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses (3 Werktage später)15.03.2021

                                                                               

Hinweis auf die Online-Wahl des Promovierendenrats vom 3.3. bis 8.3.2021

Wahlbekanntmachung

Die vom Wahlvorstand in seiner Sitzung am 07.01.2021 beschlossene Wahlbekanntmachung finden Sie hier.

Wahlverzeichnis

Das Wahlverzeichnis finden Sie hier. Es wird vom 15. - 20.01.2021 online veröffentlicht. Sollte aufgrund einer Nicht- oder Falscheintragung ein Widerspruch notwendig sein, nutzen Sie bitte das Formular "Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis".

Mit der Auslage des Wahlverzeichnisses können Sie auch Wahlvorschläge unterbreiten. Bitte nutzen Sie dazu das Formular "Wahlvorschlag".

Formulare

Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis (liegt vom 15. - 20.01.2021 online aus)

Wahlvorschlag (können vom 15. - einschließlich 05.02.2021 eingereicht werden)

Kontakt

Wahlvorstandsvorsitzender

Herr Professor Dr. Charles Wüthrich

Bauhausstr. 11, Raum 111 
99421 Weimar

Telefon: +49 (0) 3643/58 37 12
E-mail: charles.wuethrich[at]uni-weimar.de

Wahlamt

Frau Petra Beyer

Belvederer Allee 6, Raum 106
99425 Weimar

Telefon: +49 (0) 3643/58 22 15
Fax: +49 (0) 3643/58 22 25
E-mail: petra.beyer[at]uni-weimar.de

Leiterin des Wahlprüfungsausschusses

Juristin
Frau Dr. Steffi Heine
Leiterin Justitiariat

Belvederer Allee 6, Raum 002
Tel.: +49 (0) 36 43/58 12 16
Fax: +49 (0) 36 43/58 12 14
E-Mail: steffi.heine@uni-weimar.de

Bauhaus Research School

Frau Ute Mai
Geschäftsführung BRS

Marienstraße 14, Raum 205
99425 Weimar

Telefon: +49 (0) 3643/58 41 02
Fax: +49 (0) 3643/58 41 01
E-mail: ute.mai[at]uni-weimar.de

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