Die Wahlen zum Senat, den Fakultätsräten, dem Gleichstellungsbeirat und dem Assistent*innenrat finden vom 21. Juli 2020 0:00 Uhr bis zum 23. Juli 2020 24:00 Uhr statt. Zusätzlich wird die Universität die Infrastruktur für die Wahlen zu den FachschaftsRäten zur Verfügung stellen; Sie können also bei allen Wahlen dieses Semester auf dieselbe Art teilnehmen.
Für jede einzelne Wahl, in der Sie wahlberechtigt sind, geht Ihnen eine personalisierte E-Mail automatisiert zu. In dieser finden Sie die URL, über die Sie in das Wahlsystem gelangen, sowie Ihren personalisierten Zugangscode, über den Sie autorisiert werden.
Die E-Mails mit den Zugangsdaten erhalten Sie voraussichtlich am 20. Juli 2020 im Laufe des Tages. Eine Erinnerung, falls Sie noch nicht gewählt haben, wird am jeweils zweiten und letzten Wahltag folgen.
Der Wahlprozess beginnt mit einer Datenschutzbelehrung, welche Sie sich durchlesen und akzeptieren müssen, um zum nächsten Schritt zu gelangen. Als nächstes können Sie Ihre Stimme(n) abgeben. Pro Stimme können Sie über ein Drop-Down Menu je eine der kandidierenden Personen wählen und Ihre Auswahl bestätigen. Im nächsten und letzten Schritt müssen Sie nun Ihren digitalen Wahlzettel abgeben. Sobald Sie dies getan haben, können Sie Ihre Stimme(n) nicht mehr ändern.
Es ist möglich nach der Abgabe der Stimme(n) zu den Wahlen, für die Sie noch nicht abgestimmt haben, überzugehen ohne hierfür sich erneut einloggen zu müssen. Stellen Sie also sicher, dass Sie nach der Abgabe aller Stimmen das Browserfenster, in dem Sie die Wahl durchgeführt haben, schließen
Der Zugangscode wird automatisch durch das System erstellt. Nach der Stimmabgabe wird die Stimme ohne Verbindung zu Ihnen oder Ihrem Zugangscode gespeichert, um das Wahlgeheimnis zu gewährleisten.
Außerdem ist die Abgabe des digitalen Wahlzettels getrennt von der Auswahl der Stimme(n). Somit ist kein direkter Zusammenhang zwischen beidem gegeben.
Die vorläufigen Ergebnisse der Wahlen zu dem Senat, den Fakultätsräten, dem Gleichstellungsbeirat sowie dem Assistent*innenrat werden am 24. Juli 2020 hochschulöffentlich bekanntgegeben.
Das amtliche Wahlergebnis liegt am 30. Juli 2020 vor nachdem die gewählten Mandatsträger die Möglichkeit hatten, die Wahl nicht anzunehmen.
Die Konstituierung mit neuen studentischen Vertreter*innen im Senat, den Fakultätsräten, dem Gleichstellungsbeirat und dem Assistent*innenrat erfolgt ab dem 1. Oktober 2020 in den jeweiligen Sitzungen. Hierzu werden Sie von dem entsprechenden Gremium über Ihre Uni-Mail eingeladen.
Die Amtszeit beträgt ein Jahr und läuft bis zum 31. September 2021.
Näheres zu den konstituierenden Sitzungen der FachschaftsRäte erfahren Sie auf der Website des StuKo m18.uni-weimar.de/wahlen2020.
Falls während der Legislatur ein*e Vertreter*in ausscheidet, rückt der*die nächstplatzierte Kandidat*in nach. Für den Fall, dass ein*e Vertreter*in ohne Nachrücker*in ausscheidet, ist dieser Umstand bei der betreuenden Geschäftsstelle frühzeitig anzumelden, um Nachwahlen zeitnah planen zu können und Vakanzen von Mandaten zu vermeiden.