Bauhaus-Universität Weimar
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Wahlen der Studierendenvertreter*innen und Wahl des Assistent*innenrates 2020

Sehr geehrte Studierende,

bitte beachten Sie, dass in diesem Jahr gleich mehrere große Wahlverfahren der studentischen Gremien-Beteiligung parallel stattfinden.

Über die Kandidierenden können Sie sich hier informieren.

  • Gremienwahlen
  • Assistent*innenrat
  • Ergebnisse der Fachschaftswahlen

Senat, Fakultätsräte und Beirat für Gleichstellungsfragen

Hier finden Sie die amtlichen Ergebnisse, die Stimmverteilung sowie die Wahlstatistik zu den Wahlen der studentischen Vertreter*innen im Senat, den Fakultätsräten und dem Beirat für Gleichstellungsfragen (Stand: 30.07.2020 10:20 Uhr)

amtliche Ergebnisse Gremien (pdf)

Stimmverteilung Gremien (pdf)

Wahlstatistik Senat (pdf)

Wahlstatistik Fakultätsräte (pdf)

Wahlstatistik Beirat für Gleichstellungsfragen (pdf)

Hier finden Sie die amtlichen Ergebnisse, die Stimmverteilung sowie die Wahlstatistik der Wahlen zum Assistent*innenrat (Stand: 30.07.2020 10:20 Uhr)

amtliche Ergebnisse Assistent*innenrat (pdf)

Stimmverteilung Assistent*innenrat (pdf)

Wahlstatistik Assistent*innenrat (pdf)

Die Ergebnisse der Wahlen zu den FachschaftsRäten sowie der Urabstimmung finden Sie auf der Website der Studierendenvertretung.

Die Universität setzt sich dafür ein, diese für unsere universitäre Gemeinschaft so wichtige Repräsentation in den Entscheidungs- und Beratungsgremien zu befördern.

Sie ruft alle Stimmberechtigten zu einer lebhaften Teilnahme auf: 
Machen Sie von Ihren Beteiligungsrechten in bestem Umfang Gebrauch!

Sie dankt auch an dieser Stelle ausdrücklich allen denjenigen Studierenden, die auf diesem Weg unsere Universität mitgestalten und zu etwas Besonderem machen.

Nachfolgend finden Sie hier die Informationen zu vier dieser Wahl-Verfahren:

  • Studierendenvertreter*innen für den Senat
  • Studierendenvertreter*innen für die Fakultätsräte
  • Studierendenvertreter*innen für den Gleichstellungsbeirat sowie
  • Assistent*innenbeirat

Auf den Seiten des Studierendenkonvents erhalten Sie alle Informationen zum Verfahren der Wahl der Mitglieder der Fachschaftsräte: m18.uni-weimar.de/wahlen2020.

Allgemeines Wahlrecht

für die Wahl der Studierendenvertreter*innen

Die Vertreter*innen der Mitgliedergruppen im Senat, in den Fakultätsräten und zum Beirat für Gleichstellungsfragen werden in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

 Für die Vertretung im Senat und in den Fakultätsräten bilden gemäß § 21 Abs. 2 Thüringer Hochschulgesetz

  1. die Professoren und Juniorprofessoren (Hochschullehrer) die Gruppe der Hochschullehrer
  2. die Studierenden die Gruppe der Studierenden,
  3. die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter, die Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie Lehrbeauftragte nach Absatz 1 Satz 4 die Gruppe der akademischen Mitarbeiter und
  4. die Mitarbeiter im technischen und Verwaltungsdienst einschließlich der volljährigen Auszubildenden die Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung.

Die Wahlen zu den Gremien werden in Wahlbereichen durchgeführt, die sich bei den verschiedenen Gremienwahlen unterscheiden.

für die Wahl des Assistent*innenrates

Die Mitglieder des Assistent*innenrates werden in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Wahlberechtigung

für die Wahl der Studierendenvertreter*innen

Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied, das der Mitgliedergruppe der Studierenden im jeweiligen Wahlbereich angehört. Mitglieder der Universität sind danach die an der Universität immatrikulierten Studierenden.

Das aktive und passive Wahlrecht kann nur ausüben, wer in das Wahlverzeichnis eingetragen ist. Die Eintragung in das Wahlverzeichnis findet nicht mehr statt, wenn die Immatrikulation oder Rückmeldung nach dem 10. Arbeitstag vor Offenlegung des Wahlverzeichnisses erfolgt.

Für die Einsichtnahme in das Wahlverzeichnis sind vier Offenlegungstage eingeplant (siehe Terminplan in der Anlage).

Sind Studierende Mitglieder mehrerer Fakultäten, üben sie ihr Wahlrecht in der gemäß Wahlverzeichnis zugeordneten Fakultät aus. Die Änderung einer bestehenden Zuordnung kann bis spätestens zur Schließung des Wählerverzeichnisses durch den Betroffenen/die Betroffene beantragt werden. Die Entscheidung trifft der Wahlvorstand.

für die Wahl des Assistent*innenrates

Die Mitglieder des Assistent*innenrates werden in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Aktiv wahlberechtigt sind alle Beschäftigten gemäß § 88 Nr. 5 ThürPersVG i.V.m.s § 95 ThürHG, die am Wahltag  als Assistent*innen beschäftigt sind und in das Wahlverzeichnis eingetragen sind.

Wählbar sind alle Beschäftigten gemäß § 88 Nr. 5 ThürPersVG i.V.m. § 95 ThürHG, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags als Assistent*innen an der Bauhaus-Universität Weimar beschäftigt sind.

Wahlprinzipien

für die Wahl der Studierendenvertreter*innen

Die Wahl erfolgt in der Regel nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl. Einzelwahlvorschläge sind zulässig. Bei einer überschaubaren Zahl von Wahlberechtigten in einem Wahlbereich, ist die Wahl als Mehrheitswahl durchzuführen, die Entscheidung trifft der Wahlvorstand.

Bei Mehrheitswahl werden die der Gruppe im Wahlbereich zustehenden Sitze nach der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen, beginnend mit der höchsten Stimmenzahl, auf die Kandidierenden verteilt. Für den Fall, dass für mehrere Kandidierende die gleiche Stimmenzahl vorliegt, entscheidet das von der oder dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes zu ziehende Los.

 Auf den Stimmzetteln ist die Bezeichnung des Wahlbereiches, die Anzahl der zu vergebenden Stimmen und die Kumulierung der Stimmvergabe, sofern diese möglich ist, vermerkt.

für die Wahl des Assistent*innrates

Die Wahl erfolgt aufgrund von Einzelwahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Gewählt sind die Bewerber*innen in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen. Bewerber*innen, die danach keinen Sitz mehr erhalten, sind in absteigender Reihenfolge ihrer Stimmen Nachrücker*innen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Wahlberechtigte haben so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Stimmen können kumuliert werden.

Einreichen von Wahlvorschlägen

Das Einreichen von Wahlvorschlägen ist nur unter Nutzung der vorgegebenen Formblätter gültig. Die Formblätter können über die Homepage der Universität unter „Universität/Aktuell/Gremienwahlen 2020“ abgerufen werden. Die Gesamtheit der Wahlvorschläge soll mindestens eine Kandidierende bzw. einen Kandidierenden mehr aufweisen, als Sitze zu vergeben sind.

Wahlvorschläge können nur für wahlberechtigte Mitglieder des eigenen Wahlbereiches unterbreitet werden. Jedes wahlberechtigte Mitglied kann sich selbst zur Kandidatur stellen.

Die Wahlvorschläge müssen die Namen und Vornamen sowie den Titel der/des Vorgeschlagenen enthalten. Bei Wahlen zu den zentralen Kollegialorganen ist zusätzlich die Fakultät anzugeben.

Jeder Wahlvorschlag muss die eigenhändige Einverständniserklärung der/des Vorgeschlagenen enthalten und muss vom der/dem Vorschlagenden unterzeichnet sein.

Die Wahlvorschläge müssen innerhalb der Vorschlagsfrist beim Wahlamt eingereicht sein (siehe Terminplan). Die Zusendung kann über die Post, die Hauspost oder die persönliche Übergabe im Wahlamt erfolgen.Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit eine digitale Version des Wahlvorschlagzettels per E-Mail an das Wahlamt (peter.carl.kersten@uni-weimar.de) senden. Hierbei ist darauf zu achten, dass der*die Absender*in die Uni-Mail nutzt, um die Identität eindeutig zuweisen zu können.

Der Wahlvorstand fordert die Wahlberechtigten nachdrücklich auf, Frauen für die Vertretung in den Gremien vorzuschlagen, damit der Anteil der Frauen in den Selbstverwaltungsgremien dem Frauenanteil in den Wahlbereichen entspricht.

Wahldurchführung für die Wahl der Studierendenvertreter*innen und den Assistent*innenrat

Beide Wahlen werden als Online-Wahlen durchgeführt. Daneben besteht die Möglichkeit der Briefwahl.

Die Durchführung der Online-Wahl richtet sich nach § 29 der Wahlordnung.

The elections shall take place entirely electronic. It is alternatively possible to vote by post.

 Online elections are governed by §29 of the election regulations.

Wahlberechtigte, die an der Briefwahl teilnehmen wollen, müssen einen formlosen Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen bis spätestens zum 6. Juli 2020 beim Wahlamt eingereicht haben (per Post oder per Mail). Die Wahlunterlagen zur Durchführung der Briefwahl werden an die im Antrag genannte Adresse versandt. 

Der Kanzler, Herr Dr. Henrici, ist als Wahlleiter für die technische Sicherstellung der Wahlen verantwortlich. Für Rückfragen stehen neben dem Wahlvorstand das Wahlamt in Form von Herrn Kersten (peter.carl.kersten@uni-weimar.de) zur Verfügung.         

Das Wahlamt befindet sich im Raum 203, Belvederer Allee 6, 2. OG. 

Dem Wahlvorstand gehören an/The members of the election committee are:

  • Herr Prof. Dr. Charles Wüthrich
    (Gruppe der Hochschullehrer/Hochschullehrerinnen)
  • Herr Oliver Trepte
    (Gruppe der akademischen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen)
  • Herr Peter Kersten
    (Gruppe der Studierenden)
  • Herr Håkan Fink
    (Gruppe der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung)

Als jeweilige Vertreter des Wahlvorstandes fungieren: 

  • Herr Prof. Dr. Björn Kuchinke
    (Gruppe der Hochschullehrer/Hochschullehrerinnen)   
  • Frau Dr. Ulrike Kuch
    (Gruppe der akademischen Mitarbeiter)
  • Frau Janna Bülow
    (Gruppe der Studierenden)
  • Frau Manuela Steinmetz (1. Vertret.)
    (Gruppe Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in Technik u. Verwaltung)
  • Frau Doreen Klamt (2. Vertret.)
    (Gruppe Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in Technik u. Verwaltung)

Vorsitzender des Wahlvorstandes/Chair of the election committee: Herr Prof. Dr. Charles Wüthrich        

Stellvertretender Vorsitzender/Deputy chair of the election committee: Herr Håkan Fink

Schriftführer/Minutes secretary: Herr Oliver Trepte                            

Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses/Chairwoman of the election review committee: Frau Dr. Steffi Heine, Justitiarin

Verbindlich vorgesehene Formulare müssen für folgende Fälle verwendet werden:

  1. Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis
  2. Einreichung von Wahlvorschläge

Die Formulare können ab 04.06.2020 ebenso auf der Homepage der Universität unter „Universität/Aktuell/Gremienwahlen 2020“ abgerufen werden.

Die Wahl findet vom 21. bis 23. Juli 2020 von 0 bis 24 Uhr statt.

Weitere Einzelheiten können dem Thüringer Hochschulgesetz sowie der Wahlordnung der Bauhaus-Universität Weimar vom 3. April 2019 (Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar 18/2019) in Verbindung mit der Ersten Änderung der Wahlordnung vom 30. April 2020 (Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar 17/2020) entnommen werden. Die Einsichtnahme kann in der Universitätsbibliothek, in den Dekanaten und im Wahlamt erfolgen. Die Wahlordnung und die Wahlbekanntmachung sind auch auf der Homepage der Universität unter „Universität/Aktuell/Gremienwahlen 2020“ abrufbar.

Terminplan für die Gremienwahlen der Studierendenvertreter*innen und die Wahl des Assistent*innenrates im Sommersemester 2020

Nr.AktionDatum
1.Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung 25.05.2020
2.Offenlegung der Wahlverzeichnisse mit Stichtag 20.05.202004. – 09.06.2020
3.Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen

24.06.2020 14:00 Uhr

4.Bestätigung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand  24.06.2020
5.Gegebenenfalls Prüfung durch den Wahlprüfungsausschus 30.06.2020
6.Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge und Beginn der Anforderung von Briefwahlunterlagen30.06.2020
7.Endtermin für die Anforderung von Briefwahlunterlagen06.07.2020
8.Versenden der Briefwahlunterlagen 07.07.2020
9.Versenden der Zugangsdaten mit Freischaltung ab 21.07.2020ab 20.07.2020
10.Online-Wahl (ab 0 Uhr bis 24 Uhr)  21. - 23.07.2020
11.Stimmauszählung (ab 9 Uhr, elektronisch) 24.07.2020
12.Information an die Mandatsträger/inne (3-Tage-Ablehnungsfrist)24.07.2020
13.Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses  24.07.2020
14.Bekanntgabe der amtlichen Wahlergebnisse 30.07.2020
15.konstituierende Sitzung Gremien und des Assistent*innenrat  im Oktober

Aufgaben des Assistent*innenrates nach § 88 Abs. 5 ThürPersVG

Die gesetzliche Ermächtigung zur Wahl und die Aufgaben des Assistent*innenrates finden Sie hier.

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