Terminplan für die Gremienwahlen 2019
1. Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung | 30.04.2019 |
2. Offenlegung der Wahlverzeichnisse mit Stichtag | 08. – 13.05.2019 |
3. Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen | 21.05.2019 |
4. Bestätigung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand | 23.05.2019 |
5. Gegebenenfalls Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss | 03.06.2019 |
6. Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge und Beginn | 04.06.2019 |
7. Endtermin für die Anforderung von Briefwahlunterlagen | 11.06.2019 |
8. Versenden der Wahlunterlagen | 12.06.2019 |
9. Endtermin für die Briefwahldurchführung | 25.06.2019, 14.00 Uhr |
10. Urnenwahl (jeweils 10:00 bis 16:00 Uhr, Mensa, | 26.06. und 27.06.2019 |
11. Stimmauszählung (ab 16.00 Uhr) | 27.06.2019 |
12. Information an die Mandatsträger/innen | 01.07.2019 |
13. Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses | 01.07.2019 |
14. Bekanntgabe der amtlichen Wahlergebnisse | 04.07.2019 |
15. konstituierende Sitzung des Senats im Oktober 2019
16. konstituierende Sitzung der Fakultätsräte im Oktober 2019
Die Wahlen werden als Urnenwahlen durchgeführt. Daneben besteht die Möglichkeit der Briefwahl.
Zur Legitimation bei der Urnenwahl ist die Vorlage eines amtlichen Dokumentes notwendig.
Wahlberechtigte, die an der Briefwahl teilnehmen wollen, müssen einen formlosen Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen bis spätestens zum 11. Juni 2019 beim Wahlamt eingereicht haben (per Post oder per Mail). Die Wahlunterlagen zur Durchführung der Briefwahl werden an die im Antrag genannte Adresse versandt.
Der Kanzler, Herr Dr. Henrici, ist als Wahlleiter für die technische Sicherstellung der Wahlen verantwortlich. Für Rückfragen stehen neben dem Wahlvorstand die Leiterin des Wahlamtes Frau Beyer (Tel. 58 22 15) zur Verfügung.
Das Wahlamt befindet sich im Raum 206, Belvederer Allee 6, 2. OG.
Dem Wahlvorstand gehören an:
Herr Prof. Dr. Charles Wüthrich (Gruppe der Hochschullehrer/Hochschullehrerinnen)
Herr Oliver Trepte (Gruppe der akademischen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen)
Herr Peter Kersten (Gruppe der Studierenden)
Herr Håkan Fink (Gruppe der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung)
Als jeweilige Vertreter des Wahlvorstandes fungieren:
Herr Prof. Dr. Björn Kuchinke (Gruppe der Hochschullehrer/Hochschullehrerinnen)
Frau Dr. Ulrike Kuch (Gruppe der akademischen Mitarbeiter)
Frau Janna Bülow (Gruppe der Studierenden)
Frau Manuela Steinmetz (1. Vertret.) (Gruppe Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in Technik u. Verwaltung)
Frau Doreen Klamt (2. Vertret.) (Gruppe Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in Technik u. Verwaltung)
Vorsitzender des Wahlvorstandes: Herr Prof. Dr. Charles Wüthrich
Stellvertretender Vorsitzender: Herr Håkan Fink
Schriftführer: Herr Oliver Trepte
Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses: Herr Rainer Junghanß, Justitiar
Verbindlich vorgesehene Formulare müssen für folgende Fälle verwendet werden:
1. Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis
2. Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Formulare können ebenso auf der Homepage der Universität unter
„Universität/Aktuell/Gremienwahlen 2019“ abgerufen werden.
Die Urnenwahl findet am 26. Juni und am 27. Juni 2019 jeweils in der Zeit von
10.00 Uhr bis 16.00 Uhr in der Mensa am Park, Raum 201 statt.
Weitere Einzelheiten können dem Thüringer Hochschulgesetz sowie der Wahlordnung der Bauhaus-Universität Weimar vom 3. April 2019 (Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar 18/2019) entnommen werden. Die Einsichtnahme kann in der Universitätsbibliothek, in den Dekanaten und im Wahlamt erfolgen. Die Wahlordnung und die Wahlbekanntmachung sind auch unter oben genannter Internet-Adresse abrufbar.
Das Einreichen von Wahlvorschlägen ab dem 08.05.2019 ist nur unter Nutzung der vorgegebenen Formblätter gültig. Die Formblätter können ab dem 08.05.2019 über die Homepage der Universität unter „Universität/Aktuell/Gremienwahlen 2019“ abgerufen bzw. im Wahlamt angefordert werden.
Wahlvorschläge können nur für wahlberechtigte Mitglieder des eigenen Wahlbereiches unterbreitet werden. Jedes wahlberechtigte Mitglied kann sich selbst zur Kandidatur stellen.
Die Wahlvorschläge müssen die Namen und Vornamen sowie den Titel der/des Vorgeschlagenen enthalten. Bei Wahlen zu den zentralen Kollegialorganen ist zusätzlich die Fakultät, die Einrichtung oder Betriebseinheit, in der die Vorgeschlagenen tätig sind, anzugeben.
Jeder Wahlvorschlag muss die eigenhändige Einverständniserklärung der/des Vorgeschlagenen enthalten und muss vom der/dem Vorschlagenden unterzeichnet sein.
Die Wahlvorschläge müssen innerhalb der Vorschlagsfrist von den jeweils zuständigen Wahlausschüssen beim Wahlamt eingereicht sein (siehe Terminplan). Die Zusendung kann über die Post, die Hauspost oder die persönliche Übergabe im Wahlamt erfolgen.
Der Wahlvorstand fordert die Wahlberechtigten nachdrücklich auf, Frauen für die Vertretung in den Gremien vorzuschlagen, damit der Anteil der Frauen in den Selbstverwaltungsgremien dem Frauenanteil in den Wahlbereichen entspricht.
Die Wahl erfolgt in der Regel nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl. Einzelwahlvorschläge sind zulässig. Bei einer überschaubaren Zahl von Wahlberechtigten in einem Wahlbereich, ist die Wahl als Mehrheitswahl durchzuführen, die Entscheidung trifft der Wahlvorstand.
Nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl wird auch gewählt, wenn
1. nur Einzelwahlvorschläge vorliegen,
2. nur ein Listenwahlvorschlag vorliegt oder
3. nur ein Mitglied zu wählen ist.
Bei Listenwahl ergibt sich die Reihenfolge der Kandidat*innen auf der Liste aus der Anzahl der auf die jeweiligen Kandidat*innen abgegebenen Stimmen. Die einer Gruppe zustehenden Sitze werden im jeweiligen Wahlbereich nach der Reihenfolge der Quotienten zugeteilt (Verfahren d’Hondt).
Bei Mehrheitswahl werden die der Gruppe im Wahlbereich zustehenden Sitze nach der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen, beginnend mit der höchsten Stimmenzahl, auf die Kandidat*innen verteilt.
Auf den Stimmzetteln ist die Bezeichnung des Wahlbereiches, die Anzahl der zu vergebenden Stimmen und die Kumulierung oder Panaschierung der Stimmvergabe, sofern diese möglich ist, vermerkt
Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied, das der entsprechenden Mitgliedergruppe im jeweiligen Wahlbereich angehört. Mitglieder der Universität sind die an der Universität nicht nur vorübergehend oder gastweise hauptberuflich Tätigen und die immatrikulierten Studierenden. Als hauptberuflich gilt die Tätigkeit, die mindestens die Hälfte der tariflich oder dienstrechtlich vorgesehenen Arbeitszeit umfasst.
Das aktive und passive Wahlrecht kann nur ausüben, wer in das Wahlverzeichnis eingetragen ist. Die Eintragung in das Wahlverzeichnis findet nicht mehr statt, wenn die Einstellung, Anstellung,Ernennung, Verlängerung, Aufstockung, Immatrikulation oder Rückmeldung nach dem 10. Arbeitstag vor Offenlegung des Wahlverzeichnisses erfolgt.
Für die Einsichtnahme in das Wahlverzeichnis sind vier Offenlegungstage eingeplant (siehe Terminplan).
Soweit bei hauptberuflich Tätigen die Arbeitspflichten ruhen (etwa während der Dauer einer Beurlaubung), ruht auch deren aktives und passives Wahlrecht.
Kein Mitglied ist bei der jeweiligen Wahl in mehr als einer Gruppe oder mehr als einer Fakultät bzw. dem Gewährleistungsbereich wahlberechtigt. Wahlberechtigte, außer Studierende, sind in der Fakultät oder dem Wahlbereich wahlberechtigt, in der oder in dem sie überwiegend tätig sind. Ist eine überwiegende Tätigkeit nicht feststellbar, erfolgt die Zuordnung durch das Wahlamt. Die Änderung einer bestehenden Zuordnung kann bis spätestens zur Schließung des Wählerverzeichnisses durch den Betroffenen/die Betroffene beantragt werden. Die Entscheidung trifft der Wahlvorstand.
Die Vertreter der Mitgliedergruppen im Senat, in den Fakultätsräten und zum Beirat für Gleichstellungsfragen werden in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Für die Vertretung im Senat und in den Fakultätsräten bilden gemäß § 21 Abs. 2 Thüringer Hochschulgesetz
1. die Professoren und Juniorprofessoren (Hochschullehrer) die Gruppe der Hochschullehrer,
2. die Studierenden die Gruppe der Studierenden,
3. die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter, die Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie Lehrbeauftragte nach Absatz 1 Satz 4 die Gruppe der akademischen Mitarbeiter und
4. die Mitarbeiter im technischen und Verwaltungsdienst einschließlich der volljährigen Auszubildenden die Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung.
Die Wahlen zu den Gremien werden in Wahlbereichen durchgeführt, die sich bei den verschiedenen Gremienwahlen unterscheiden.
Für die Wahlen in der Gruppe der Studierenden bleiben für das erste Amtsjahr die Bestimmungen der Satzungen der Studierendenschaft über die Entsendung der Studierenden in den Senat und in die Fakultätsräte sowie in den Beirat für Gleichstellungsfragen unberührt.
An der Bauhaus-Universität Weimar finden im Sommersemester 2019 Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten sowie zum Beirat für Gleichstellungsfragen statt.
Hierzu hat der Wahlvorstand in seiner Beratung am 30. April 2019 die vorliegende Wahlbekanntmachung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung möchten wir Sie über die wesentlichen Regelungen zum allgemeinen Wahlrecht, zur Wahlberechtigung, zur Einreichung von Wahlvorschlägen, zum Wahlverfahren sowie zu den Wahlterminen informieren.