Ab sofort bis zum 14. August 2017 ist eine Bewerbung für die zweite Antragsrunde des »Bauhaus100-Fonds« möglich. Antragsberechtigt sind alle Studierenden, wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und alle Professorinnen und Professoren der Bauhaus-Universität Weimar. Alumni der BauhausUniversität Weimar sind antragsberechtigt, wenn Sie für das eingereichte Projekt mit einer Professur der Bauhaus-Universität Weimar zusammenarbeiten.
Weitere Informationen sind der Förderrichtlinie zum »Bauhaus100-Fonds« zu entnehmen.
Mehr unter:
https://www.uni-weimar.de/de/universitaet/bauhaus100/projektfoerderung-bauhaus100/
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