An der Fakultät Bauingenieurwesen der Bauhaus-Universität Weimar ist zum 1. Januar 2023 an der Professur »Siedlungswasserwirtschaft« die Stelle einer/eines
wissenschaftlichen Mitarbeiterin / Mitarbeiters (m/w/d)
zu besetzen. Die Stelle ist zunächst auf 24 Monate befristet. Eine Verlängerung ist nach den geltenden Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) möglich. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die Stelle enthält einen Qualifikationsanteil (Promotion). Das Qualifiktionsvorhaben findet in Absprache mit dem zuständigen Professor statt.
Aufgabengebiet:
Einstellungsvoraussetzungen:
Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entsprechend den persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L.
Die Bauhaus-Universität Weimar verfolgt eine gleichstellungsfördernde, familienfreundliche Personalpolitik. Zu den strategischen Zielen der Universität gehört, den Frauenanteil in Lehre und Forschung zu erhöhen. Die Bauhaus-Universität Weimar bittet daher qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich um ihre Bewerbung.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre Bewerbung mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen (mindestens: Anschreiben, Lebenslauf, relevante Abschlusszeugnisse/Notenübersichten, Forschungsinteressen, falls vorhanden: Publikationsliste), richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer B/WP-10/22 bis zum 31. Juli 2022 an:
Bauhaus-Universität Weimar
Fakultät Bauingenieurwesen
Professur Siedlungswasserwirtschaft
Goetheplatz 7/8
99423 Weimar
E-Mail: siwawi[at]bauing.uni-weimar.de
Hinweise zum Datenschutz
Da der verschlüsselte Empfang Ihrer E-Mail seitens der Bauhaus-Universität Weimar nicht gewährleistet werden kann, bitten wir zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten im Falle der elektronischen Bewerbung um Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen per verschlüsselter PDF-Datei unter Benutzung der Kennziffer »B/WP-10/22« als Passwort. Es wird darauf hingewiesen, dass bei unverschlüsselter Übermittlung der Bewerbung die Vertraulichkeit der Information für diesen Übertragungsweg nicht gewährleistet ist.
Bei der Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen in elektronischer Form gilt Ihre Zustimmung als erteilt, die E-Mail und deren Anhänge auf schädliche Codes, Viren und Spams zu überprüfen, die erforderlichen Daten vorübergehend zu speichern sowie den weiteren Schriftverkehr (unverschlüsselt) per E-Mail zu führen.
Die weiteren Hinweise zum Datenschutz gemäß Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (EUDSGVO) finden Sie unter: »Hinweise zum Datenschutz für Bewerberinnen und Bewerber«
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