Bauhaus-Universität Weimar hat Zielvereinbarung mit dem Freistaat Thüringen unterzeichnet
Am Donnerstag, 21. Januar 2016, haben die Thüringer Hochschulleitungen und Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee die Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) für die nächsten vier Jahre unterzeichnet. Für jede einzelne Hochschule sind darin Anforderungen und Entwicklungsziele festgelegt. Die ZLV konkretisieren die Rahmenvereinbarung IV und bilden damit den abschließenden Baustein für die Hochschulfinanzierung bis zum Jahr 2019.
Jede Hochschule erhält ihr individuelles Budget, das sogenannte Vereinbarungsbudget. Es besteht zu 90 Prozent aus dem Grund- und zu zehn Prozent aus dem Leistungsbudget, das nur dann ausgezahlt wird, wenn die vereinbarten Ziele und Leistungen erreicht werden.
Zum Kern der Vereinbarungen gehören unter anderem vier, für alle Hochschulen gleichsam wichtige Themen:
- die Zahl der Studierenden in der Regelstudienzeit,
- das Einwerben von Drittmitteln,
- die Bildungsausländerquote sowie
- der Anteil von Frauen bei der Neubesetzung von Professuren.
Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen müssen nach dem Thüringer Hochschulgesetz in der Regel alle vier Jahre zwischen dem Wissenschaftsministerium und den Hochschulen neu abgeschlossen werden. Grundlagen sind die Rahmenvereinbarung, die Hochschulentwicklungsplanung des Landes sowie die Struktur- und Entwicklungspläne (STEP) der Hochschulen.
Die einzelnen Zielvereinbarungen der Hochschulen finden Sie unter:http://www.thueringen.de/th6/tmwwdg/wissenschaft/hochschule_und_studium/hochschulentwicklung/zlv/index.aspx
Informationen zum STEP sind aus dem Universitätsnetz unter folgendem Link abrufbar:https://www.uni-weimar.de/de/universitaet/struktur/universitaetsleitung/rektorat/struktur-und-entwicklungsplanung-step/