Universitätsrat der Bauhaus-Universität Weimar wählt stellvertretende Vorsitzende
Der im November 2019 neu konstituierte Universitätsrat der Bauhaus-Universität Weimar hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2020 Franciska Zólyom zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Der Vorsitzende des Universitätsrats Dr. Rainer Ambrosy freut sich auf die Fortführung der weiteren engen Zusammenarbeit mit Franciska Zólyom, die bereits im vorherigen Universitätsrat Mitglied war:
»Ich freue mich sehr darüber, dass Frau Zólyom bereit ist, mir zukünftig als Stellvertreterin zur Seite zu stehen. Sie ist eine wertvolle Gesprächspartnerin und unsere Zusammenarbeit war bereits in der Vergangenheit hervorragend. Hinzu kommt, dass sie sich aktiv in die Entwicklung der Fakultät Kunst und Gestaltung eingebracht hat. Diese Erfahrung wird auch für die kommenden Aufgaben des Universitätsrats sehr hilfreich sein.«
Franciska Zólyom ist seit 2012 Direktorin der Galerie für Zeitgenössische Kunst Leipzig und war schon in den Jahren zuvor Mitglied des Universitätsrats. Sie hat zahlreiche ort- und kontextspezifische Ausstellungen und Recherchen initiiert. 2019 war sie Kuratorin des Deutschen Pavillons auf der 38. Venedig Biennale; Projekt ANKERSENTRUM (surviving in the ruinous ruin). Die kuratorischen Projekte »Stadt ohne Zentrum« und »Stalking Utopia« gehen auf ihr Interesse an der Verräumlichung von Ideologien zurück. Ihre Beschäftigung mit der Wechselwirkung von (kultur)politischen und künstlerischen Ansätzen spiegelt sich in den Ausstellungen und Publikationen »Agents and Provocateurs«, »Lajos Kassák. Botschafter der Avantgarde« und »Andreas Fogarasi:Vasarely, Go Home!« wider. In der Galerie für Zeitgenössische Kunst Leipzig hat sie unter anderem mit LITTLE WARSAW, Dainius Liskevicius, Céline Condorelli, Urs Lehni, John Smith und myvillages.org zusammengearbeitet. Als Mitglied im Universitätsrat der Bauhaus-Universität Weimar möchte Franciska Zólyom ihre Erfahrungen aus der kuratorischen und kulturpolitischen Arbeit in die Strukturen der künstlerischen Ausbildung mit einfließen lassen.
Dem Universitätsrat gehören fünf Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft, ein Vertreter des Wissenschaftsministeriums und zwei Mitglieder der Universität, an. Der Universitätsrat wird für eine Amtszeit von vier Jahren bestellt. Ähnlich einem Aufsichtsrat in Wirtschaftsunternehmen hat der Universitätsrat beratende und kontrollierende Funktionen. Wesentliche hochschulinterne und strategische Entscheidungen können nicht ohne seine Zustimmung oder Bestätigung erfolgen. Er gibt etwa Stellungnahmen zu Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Freistaat Thüringen sowie zu den Grundsätzen der internen Mittelverteilung ab und beschließt über den Jahresabschluss der Universität.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Universitätsrats unterhttps://www.uni-weimar.de/de/universitaet/struktur/gremien/universitaetsrat/.
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