Fristen und Termine im Überblick
Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit erfolgt schriftlich und nach persönlicher Anmeldung beim Prüfungsamt. Folgende Fristen und Termine sind zu beachten:
Master MM | |
---|---|
Anmeldefrist (empirisch) | 27. August 2019 (für MdU 2/2011) bis 11.30 Uhr 26. September 2019 (für MdU 25/2016) bis 11.30 Uhr |
Anmeldefrist (nicht-empirisch) | 24. Oktober 2019, bis 11.30 Uhr |
Bearbeitungs- beginn (empirisch) | 28. August 2019 (für MdU 2/2011) 27. September 2019 (für MdU 25/2016) |
Bearbeitungs- beginn (nicht-empirisch) | 25. Oktober 2019 |
Abgabetermin (empirisch) | 25. Februar 2020, bis 15.30 Uhr |
Abgabetermin (nicht-empirisch) | 25.Februar 2020, |
Verteidigung | März 2020 |
Frist Verlängerung (empirisch) | 15. Januar 2020 |
Anmeldung Master Medienmanagement
Fakultät Medien, Prüfungsangelegenheiten, Frau Czubera
Bauhausstraße 11, Raum 107
Folgende Unterlagen sind einzureichen
(1) Nachweise über die bestandenen Prüfungen im Umfang von 84 Leistungspunkten. Diese müssen bereits in BISON eingetragen sein. Die Leistungsnachweise des Studiums sind als Ausdruck des Notenspiegels vorzulegen. Wahlmodule werden vorab von der Fachstudienberatung anerkannt.
(2) Konzept der Masterarbeit mit Unterschrift des betreuenden Professors
(3) aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
(4) Bestätigung der Fachstudienberatung über erfüllte Auflagen
Hinweis: Die Nachweise für Medienökonomie I, Investition & Finanzierung sowie Internes & externes Rechnungswesen sind bei der Fachstudienberatung bis zur Verteidigung einzureichen.
Bearbeitungsdauer
4 Monate bzw. bei empirischer Aufgabenstellung 5 Monate (bzw. 6 Monate für MdU 2/2011)
Abgabe der Masterarbeit
Fakultät Medien, Dekanat
Bauhausstraße 11
Form der Abgabe
3 schriftliche Exemplare und 2 digitale Exemplare (CDs)
Besondere Hinweise
Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsdauer um 8 Wochen verlängern, wenn dies aus themenbezogenen Gründen erforderlich ist.
Der Verlängerungsantrag ist bis spätestens
15. Januar 2020
mit Unterschrift des Betreuers beim Prüfungsamt einzureichen. Es ist zu beachten, dass die Masterarbeiten erst im September 2020 bzw. März 2021 verteidigt werden können.
Nähere Informationen zur Masterarbeit finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung.
Fristen und Termine im Überblick
Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit erfolgt schriftlich und nach persönlicher Anmeldung beim Prüfungsamt. Folgende Fristen und Termine sind zu beachten:
Master MM | |
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Anmeldefrist (empirisch) | 28. Februar 2019 (für MdU 2/2011) bis 12.00 Uhr 28. März 2019 (für MdU 25/2016) bis 12.00 Uhr |
Anmeldefrist (nicht-empirisch) | 25. April 2019, bis 11.30 Uhr |
Bearbeitungs- beginn (empirisch) | 1. März 2019 (für MdU 2/2011) 29. März 2019 (für MdU 25/2016) |
Bearbeitungs- beginn (nicht-empirisch) | 26. April 2019 |
Abgabetermin (empirisch) | 2. September 2019 (für MdU 2/2011) bis 12.00 Uhr 29. August 2019 (für MdU 25/2016) bis 12.00 Uhr |
Abgabetermin (nicht-empirisch) | 26.08.2019, bis 12.00 Uhr |
Verteidigung | September 2019 |
Frist Verlängerung (empirisch) | 07. August 2019 (für MdU 2/2011) 1. August 2019 (für MdU 25/2016) |
Anmeldung Master Medienmanagement
Fakultät Medien, Prüfungsangelegenheiten, Frau Czubera
Bauhausstraße 11, Raum 107
Folgende Unterlagen sind einzureichen
(1) Nachweise über die bestandenen Prüfungen im Umfang von 84 Leistungspunkten. Diese müssen bereits in BISON eingetragen sein. Die Leistungsnachweise des Studiums sind als Ausdruck des Notenspiegels vorzulegen. Wahlmodule werden vorab von der Fachstudienberatung anerkannt.
(2) Konzept der Masterarbeit mit Unterschrift des betreuenden Professors
(3) aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
(4) Bestätigung der Fachstudienberatung über erfüllte Auflagen
Hinweis: Die Nachweise für Medienökonomie I, Investition & Finanzierung sowie Internes & externes Rechnungswesen sind bei der Fachstudienberatung bis zur Verteidigung einzureichen.
Bearbeitungsdauer
4 Monate bzw. bei empirischer Aufgabenstellung 6 Monate
Abgabe der Masterarbeit
Fakultät Medien, Dekanat
Bauhausstraße 11
Form der Abgabe
3 schriftliche Exemplare und 2 digitale Exemplare (CDs)
Besondere Hinweise
Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsdauer um 8 Wochen verlängern, wenn dies aus themenbezogenen Gründen erforderlich ist.
Der Verlängerungsantrag ist bis spätestens
1. August 2019
mit Unterschrift des Betreuers beim Prüfungsamt einzureichen. Es ist zu beachten, dass die Masterarbeiten erst im März 2020 bzw. September 2020 verteidigt werden können.
Nähere Informationen zur Masterarbeit finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung.