Fördermöglichkeiten & Finanzierung

Looking for Money? - Unterstützungsangebote für Selbstständige und Startups

Du hast eine erste Idee, schon einen Prototypen oder bereits dein gesamtes Business mental durch geplant? Für jede Phase im Gründungsprozess gibt es unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten und Förderinstrumente. Auf dieser Website haben wir einige für dich zusammengestellt.

Grundsätzlich gilt: Wir als Berater*innen unterstützen dich gern bei der Suche nach geeigneten Programmen oder stellen Kontakt zu Förderinstitutionen, dem Thüringer Business Angels Netzwerk sowie weiteren Beratern für Venture Capital her. 

neudeli Fellowship

Unser sechsmonatiges Startup-Programm neudeli Fellowship bietet dir umfassende Unterstützungsleistungen, um deine Idee in ein Business zu überführen.

Das neudeli Fellowship richtet sich an Studierende, Alumni, Promovierende sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeitende aller Fachbereiche der Bauhaus-Universität Weimar.

Wir bieten:

  • 24/7 Zugang zur Gründerwerkstatt neudeli und dem MakerLab
  • Finanzielle Unterstützung von bis zu 2.500 Euro für die Umsetzung deiner Idee
  • Individuelles Coaching und Workshops
  • Vernetzung mit der neudeli Startup-Community sowie Vermittlung von Mentor*innen

Alle Infos zu Teilnahmevoraussetzungen und Bewerbungsmodalitäten gibt es unter www.uni-weimar.de/neudeli/fellowship.

 

EXIST-Gründerstipendium

Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten.

Dabei sollte es sich um innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Gründungsvorhaben mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln. Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.

Wer wird gefördert?

  • Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Hochschulen
  • Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.
  • Gründerteams bis max. drei Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.
  • Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden oder der Abschluss eines Teammitglieds kann länger fünf Jahre zurückliegen.

Was wird gefördert?

  • Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben.
  • Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.

Wie wird gefördert?

  • Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
    - Promovierte Gründer/innen 3.000 Euro/Monat
    - Absolventen mit Hochschul-Abschluss 2.500 Euro/Monat
    - Studierende 1.000 Euro/Monat
    - Kinderzuschlag: 100 Euro/Monat pro Kind
  • Sachausgaben:
    - bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)
  • Coaching:
    - 5.000 Euro
  • Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.

Was müssen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer leisten?

  • Hochschule bzw. Forschungseinrichtung
    - ist in ein Gründernetzwerk eingebunden.
    - stellt dem Gründer/der Gründerin einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung und garantiert kostenfreie Nutzung der Infrastruktur.
    - verwaltet Fördermittel
  • Gründer/in
    - erhält Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks.
    - besucht eintägiges Seminar zur Gründerpersönlichkeit
    - präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach fünf Monaten.
    - legt Businessplan nach zehn Monaten vor.
    - führt Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab.

Ist eine Unternehmensgründung während der Förderphase möglich?

  • Ja, sie darf allerdings nicht bereits zu Beginn der Förderung erfolgt sein.

Wer stellt den Antrag?

  • Hochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
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EXIST-Forschungstransfer

EXIST-Forschungstransfer ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

EXIST-Forschungstransfer ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.

EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen. In der ersten Förderphase sollen Forschungsergebnisse, die das Potenzial besitzen, Grundlage einer Unternehmensgründung zu sein, weiterentwickelt werden. Ziel ist es, die prinzipielle technische Machbarkeit der Produktidee sicherzustellen und die Gründung des Unternehmens vorzubereiten. In der zweiten Förderphase stehen die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Sicherung einer externen Anschlussfinanzierung des Unternehmens im Fokus.

Was ist das Ziel von Förderphase I?
Ziel der ersten Förderphase von EXIST-Forschungstransfer ist es, Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit durchzuführen, Prototypen zu entwickeln, den Businessplans auszuarbeiten und schließlich das Unternehmen zu gründen.

Wer wird in Förderphase I gefördert?
Gefördert werden Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftler/Innen und technische Assistent/Innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz.

Wie wird in Förderphase I gefördert?
Über EXIST-Forschungstransfer können Personalkosten für maximal vier Personalstellen sowie Sachkosten bis zu 250.000 Euro finanziert werden. Zu den Sachausgaben zählen bspw. Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Schutzrechte, Marktrecherchen sowie die Vergabe von Aufträgen und Coachingmaßnahmen.

Gründungsvorhaben von außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden zu 90 Prozent vom BMWi finanziert. Die Förderphase I dauert 18 Monate. Für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhaben kann im Einzelfall eine Laufzeit von 36 Monaten beantragt werden.

Was ist das Ziel von Förderphase II?
In der zweiten Förderphase EXIST-Forschungstransfer können weitere Entwicklungsarbeiten bis zur Marktreife durchgeführt werden. Ziel ist die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Sicherung einer externen Anschlussfinanzierung des Unternehmens.

Wer wird in Förderphase II gefördert?
Antragsteller sind technologieorientierte Unternehmen, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden.

Wie wird in Förderphase II gefördert?
In der Förderphase II kann ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 180.000 Euro, jedoch höchstens 75 Prozent der spezifischen Kosten des Vorhabens, gewährt werden.

Als Voraussetzung zur Förderung stellt das Unternehmen eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (60.000 Euro) zur Verfügung. Die Förderphase II dauert 18 Monate.

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