Bauhaus-Universität Weimar
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Werkstätten und Arbeitsräume sowie Technikausleihe

15. Dez. Update #6 Update zu den Regelungen im Dezember 2020 / Januar 2021


9. Dez: Update #5 zur Digitalen Lehrphase vom 4. bis 15. Januar 2021 – Regelungen für Präsenz in praktischer Lehre und in Werkstätten sowie Arbeitsräumen an der Fakultät Kunst und Gestaltung


Infos vom 8. Oktober 2020

Studentische Arbeitsräume

Studentische Arbeitsräume und Ateliers werden durch die Lehrenden vergeben. Erstsemesterstudierende und Studierende im Abschluss werden hier vorranging behandelt.
Pandemiebedingt haben wir in der gesamten Fakultät Kunst und Gestaltung leider weniger studentische Arbeitsplätze, die wir anbieten können.
Es können nur studentische Arbeitsräume genutzt werden, für die ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt. Bei der Platzvergabe informieren die Lehrenden über die geltenden Hygieneregeln, Studierende verpflichten sich mit Unterschrift zu deren Einhaltung.

Werkstätten und Labore

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten arbeiten in engem Dialog mit den Studiengängen zusammen. Momentan haben die Studierenden im ersten Semester und Studierende, die ihre Abschlussarbeit anfertigen, Vorrang. Auch Einführungskurse für Studienanfänger werden gemeinsam mit den Lehrenden organisiert und finden in festen Kleingruppen statt. Die Termine hierzu erfahren Sie in den Lehrveranstaltungen für Erstsemesterstudierende.

Bei konkreten Anfragen und Terminwünschen für eigenes Arbeiten in Werkstätten wenden Sie sich in den zentralen Werkstätten an die jeweiligen Werkstattleiter, für die dezentralen Werkstätten und Labore der Professuren der Medienkunst / Mediengestaltung bitte an die jeweiligen zuständigen künstlerischen Mitarbeitenden (telefonisch, per E-Mail oder Moodle). Vorher vereinbarte Termine sind einzuhalten und verfallen bei Nichterscheinen.

Öffnung der Gebäude

Die Gebäude der Fakultät Kunst und Gestaltung öffnen für Studierende ab Montag, 19.10.2020. Der Zugang zum Van de Velde-Bau und den Räumen in der Marienstr. 1a und 1b ist montags bis freitags von 7 Uhr bis 20 Uhr über festgelegte Ein-und Ausgänge möglich. Für Lehr- und Projekträume wird eine Freischaltung per Thoska nach Ihrer Zulassung in den jeweiligen Lehrveranstaltungen oder während der Anwesenheit eines Lehrenden erfolgen. Die Werkstätten sind zu den üblichen Zeiten besetzt, eine Terminabsprache ist vor dem Arbeiten vor Ort zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten der einzelnen Bereiche gegebenenfalls weiterhin pandemiebedingt angepasst werden.


25. Juni: Update #4: Hygieneplan zur schrittweisen Öffnung von Werkstätten und Arbeitsräumen sowie Technikausleihe an der Fakultät Kunst und Gestaltung


12. Juni: Update #3 Hygieneplan zur schrittweisen Öffnung von Werkstätten und Arbeitsräumen sowie Technikausleihe an der Fakultät Kunst und Gestaltung


7. Mai: Update #2 Wege zur schrittweisen Öffnung von Werkstätten und Arbeitsräumen sowie Technikausleihe an der Fakultät Kunst und Gestaltung


28. April: Wichtige Informationen zum Semesterstart (SoSe 2020) an der Fakultät Kunst und Gestaltung


18. März: Update #1 Coronaprävention an der Fakultät Kunst und Gestaltung


16. März: Corona-Prävention: Werkstätten, Labore, Computer-Pools, Arbeitsräume und Ateliers sowie Dekanat der Fakultät Kunst und Gestaltung ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen

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