Bauhaus-Universität Weimar
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Allgemeine FAQ für Studierende

Studienorganisation im Wintersemester 2020/2021

Semestertermine

Das Wintesemester beginnt regulär am 1. Oktober 2020 und endet am 31. März 2021.

Die Vorlesungszeit startet am 2. November 2020 und endet am 5. Februar 2021. Danach schließt sich eine zweiwöchige Prüfungsphase an. Vom 21. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 – über Weihnachten und Neujahr – finden keine Lehrveranstaltungen statt.

Finden die Lehrveranstaltungen vor Ort oder digital statt?

Ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, startet eine digitale Lehrphase. Die digitale Phase, in der generell keine Präsenzlehrveranstaltungen an der Universität stattfinden dürfen, wird bis zum Ende der Vorlesungszeit am 5. Februar 2021 andauern. Über etwaige Ausnahmen und Einzelfälle, bei denen eine Präsenz zwingend erforderlich ist (z.B. nicht verschiebbare Abschlussarbeiten und Prüfungen), entscheiden die Leitungen der Fakultäten direkt. Ausgenommen sind hiervon alle Gruppenarbeiten: Hierfür sind keine Ausnahmen erlaubt. 

Die Vorbereitungen für Präsenzprüfungen werden fortgeführt. Lehrende werden gleichzeitig gebeten zu prüfen, ob digitale Formate möglich sind.

Gibt es in der Universität eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung?

Auf allen Wegen zu Ihrem Studien- oder Arbeitsplatz, auch in Sanitärräumen, Wartebereichen, Fluren, Foyers etc. besteht laut Rahmenhygieneplan grundsätzlich die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). An Ihrem Platz dürfen Sie die MNB abnehmen.

Wie ist die Kontaktnachverfolgung bei einem Infektionsfall geregelt?

Bei jeder Lehrveranstaltung vor Ort müssen Sie sich entweder in Papierform oder elektronisch mit Ihrer Thoska registrieren. Dies ist für die zügige Kontaktnachverfolgung im Infektionsfall notwendig. Ihre Daten werden in verschlossenen Briefumschlägen bzw. elektronisch verschlüsselt für vier Wochen verwahrt und danach vernichtet.

Sollte es zu einem Infektionsfall kommen, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie die Universität darüber per Kontaktformular informieren. Danach übermitteln wir auf Anfrage die Informationen zu den von Ihnen besuchten Veranstaltungen an das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt entscheidet über notwendige Quarantänemaßnahmen oder Tests.

Bei zusätzlichen Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich per E-Mail an gesundheit@uni-weimar.de wenden.

Prüfen Sie bitte über das BISON-Portal, ob Ihre persönlichen Daten wie Wohnanschrift in Weimar und telefonische Erreichbarkeit aktuell sind – das ist für die Kontaktnachverfolgung im Falle eines Falles von erheblicher Bedeutung.

Urlaubs- und Teilzeitsemester

Für den Fall, dass es Ihnen pandemiebedingt nicht oder nur teilweise möglich sein wird, Ihr Studium im Wintersemester 2020/2021 problemlos zu absolvieren, nutzen Sie bitte die Möglichkeiten des Urlaubs- oder Teilzeitsemesters. Dazu berät Sie das Studierendenbüro unter Telefon +49 (0)3643 - 58 2323 oder per Mail an studium@uni-weimar.de gern.

Sowohl für ein Urlaubs- als auch ein Teilzeitsemester wurde die Antragsfrist für das Wintersemester 2020/2021 bis zum 31. März verlängert.

Beachten Sie:

  • In einem Urlaubssemester können Sie keine Studien- und Prüfungsleistungen erbringen, jedoch dürfen Wiederholungsprüfungen abgelegt werden.
  • Während eines Teilzeitsemesters dürfen Sie maximal 18 LP erbringen. Das Semester zählt dann als halbes Fachsemester.

Nutzung von Bibliothek, Werkstätten und Services

Welche Regelungen gelten für die Nutzung der Bibliothek?

Basisbetrieb vom 16. Dezember 2020 bis 31. Januar 2021:

In diesem Zeitraum sind vor Ort nur Ausleihen und Rückgaben von Medien möglich. Dieser Service wird montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 15 Uhr angeboten. Um Kontakte weitgehend zu reduzieren, wird dieser Service nur für Universitätsangehörige angeboten. Weitere Informationen auf der Website der Universitätsbibliothek.

 

Abgesehen von diesem Zeitraum gilt:

Es stehen 130 Lese- und Arbeitsplätze zur Verfügung und die Gruppenräume können von bis zu zwei Personen genutzt werden. Die Kontaktdatenerfassung findet seit dem 21. September 2020 über die thoska statt. Alle Gäste der Lese- und Arbeitsbereiche müssen sich sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen dieser Bereiche an dem dafür vorgesehenen Terminal ein- und ausbuchen. Außerdem ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Bibliothek verpflichtend, dieser darf nach Einnahme des Arbeitsplatzes abgenommen werden.

Weitere Informationen zur Nutzung der Universitätsbibliothek der Bauhaus-Universität Weimar finden Sie hier:
Benutzungsbedingung vom 16. September 2020 als PDF
Hinweise zur Nutzung der Freihandbereiche und Arbeitsplätze
FAQ der Universitätsbibliothek

Kann ich in den Werkstätten, Laboren und Arbeitsräumen arbeiten?

Die Nutzung von Arbeitsräumen, Werkstätten und Laboren wird über die jeweiligen Fakultäten und Studiengänge geregelt. Aufgrund der Hygienevorschriften können unter Umständen weniger Plätze zur Verfügung gestellt werden. Teilweise werden daher Erstsemesterstudierende und Studierende, die gerade ihren Abschluss machen, vorrangig behandelt. Bitte wenden Sie sich für Absprachen zur Nutzung an Ihre Fakultät.

Websites der Fakultäten zum Studium während der Pandemie:

Architektur und Urbanistik
Bauingenieurwesen
Kunst und Gestaltung
Medien

Können die Computer-Pools und Druck-Dienste im SCC genutzt werden?

Die Computerpools des SCC  sind ab 16. Dezember 2020 bis (vorerst) 8. Januar 2021 geschlossen. Auch das Drucken und Plotten ist in diesem Zeitraum nicht möglich.

Hat die Mensa geöffnet?

Die Versorgungseinrichtungen des Studierendenwerks bleiben aktuell bis auf Weiteres geschlossen.

Informationen für internationale Studierende

Welche Regeln muss ich bei der Einreise aus dem Ausland beachten?

Wenn Sie aus einer vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region nach Weimar einreisen, sind folgende Regeln verpflichtend:

  • begeben Sie sich unverzüglich in Quarantäne (Ihre Wohnung, WG oder eine andere geeignete Unterkunft).
  • kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Online-Rückmeldung für Reiserückkehrende aus Risikogebieten nach Weimar oder www.einreiseanmeldung.de oder per Telefon unter +49 (0)3643 / 76 25 55, Montag bis Freitag: 9 – 16 Uhr; Samstag: 9 – 14 Uhr. Das weitere Vorgehen wird dort geklärt.

Bitte beachten Sie für weitere Details  wie Quarantänedauer, Freitestung und Ausnahmen die Thüringer Quarantäneverordnung sowie die Informationen der Stadt Weimar für Reisende.

Weiterführende Links:

  • FAQ des Bundesministerium für Gesundheit zu Coronatest bei Einreise nach Deutschland

Prüfungen und Fristen

Rahmensatzung zur Regelung von Auswirkungen der Corona-Pandemie

Um den Studien- und Lehrbetrieb an der Bauhaus-Universität auch während der Corona-Pandemie aufrechtzuerhalten und allen Studierenden trotz möglicher Einschränkungen des öffentlichen Lebens und des Hochschulbetriebs ein möglichst ungehindertes Studium zu ermöglichen, wurden für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/2021 verschiedene Regelungen, u.a. zu Prüfungen und Fristen, getroffen. Diese stehen in der »Rahmensatzung zur Regelung von Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Studium und Lehre«.

Welche Online-Prüfungsformate gibt es?

Für die digitale Durchführung von Prüfungen wurden verschiedene Formate konzipiert:

  • Mündliche audiovisuelle Fern-/Online-Prüfungen können als Einzelprüfungen (z.B. Verteidigung von Abschlussarbeiten) oder als Gruppenprüfungen (z.B. Projektpräsentation, Abschlusspräsentationen) in einem digitalen Raum. z.B. in »Big Blue Button«, stattfinden. Dabei ist mindestens ein/e Prüfer/Iin sowie ein/e Beisitzer/in bzw. Protokollant/in anwesend.
  • Schriftliche Online-Prüfungen, die unbeaufsichtigt stattfinden können, sind z.B. Belege, Hausarbeiten, Essays, Entwürfe, Skizzen, Journale oder Portfolios.

Nicht erlaubt sind beaufsichtigte schriftliche Fern-/Online-Prüfungen am Computer der Studierenden.

Verschieben sich Fristen von Haus- oder Abschlussarbeiten situationsbedingt?

Sofern berechtigte Gründe vorliegen – wie z.B. erschwerter Zugang zu wissenschaftlicher Literatur durch Bibliotheksschließungen oder durch die Schließung von Laboren, Werkstätten und Arbeitsräumen – können die Bearbeitungsfristen von Haus-, Seminar-, Projekt- oder Abschlussarbeiten durch den zuständigen Prüfungsausschuss abweichend von den Prüfungsordnungen angemessen verlängert werden. Der Prüfungsausschuss kann die Entscheidung über die Verlängerung auch auf die Prüfer/Prüferinnen übertragen.

Die Frist, bis zu der sämtliche nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung für den Studienabschluss erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht sein müssen, wird um das Sommersemester 2020 verlängert (6 Monate).

Studienfinanzierung

Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung?

Sollten Sie durch die Folgen der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten, gibt es verschiedene Unterstützungsangebote, die Sie in Anspruch nehmen können:

Zinsloses Kurzdarlehen des Studierendenwerks Thüringen

Beim Studierendenwerk Thüringen können Sie einen Antrag auf ein zinsloses Kurzdarlehen in Höhe von maximal 800 Euro stellen. Die Mittel dafür stellen die Thüringen Hochschulen – so auch die Bauhaus-Universität Weimar – dem Studierendenwerk Thüringen aus ihren Haushaltsbudgets zur Verfügung. Die Hälfte der Kreditsumme wird vom Land Thüringen übernommen, um die Studierenden finanziell zu entlasten. Von maximal 800 Euro Darlehen müssen also höchstens noch 400 Euro zurückgezahlt werden.

Alle Informationen zur Antragstellungerhalten sie unter https://www.stw-thueringen.de/deutsch/soziales/haertefalldarlehen/haertfalldarlehen.html.

Überbrückungshilfe des Bundesministerium für Bildung und Forschung

Mit der Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, die unmittelbar Hilfe benötigen und die individuelle, pandemiebedingte Notlage nicht durch Inanspruchnahme einer anderen Unterstützung überwinden können. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.

Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Der Antrag kann gesondert für diese Monate gestellt werden: November 2020, Dezember 2020, Januar 2021, Februar 2021 und März 2021.

Online-Tool zur Antragstellung unter www.überbrückungshilfe-studierende.de.

Zinsloser KfW-Studienkredit

Zur Unterstützung deutscher und internationaler Studierender während der Corona-Krise bietet die KfW ihren Studienkredit bis Ende 2021 als zinsloses Darlehen an. Der Förderkredit von bis zu 650 Euro monatlich kann unabhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem der Eltern beantragt werden.

Über die Details zur Beantragung des zinsfreien KfW-Studienkredits und die genauen Konditionen informieren Sie sich bitte auf der Website der KfW-Bank.

Alle weiteren Informationen finden Sie in den FAQs des Deutschen Studentenwerks.

BAföG

Zum Wintersemester 2020/21 hat das Studierendenwerk Thüringen die Bedarfssätze und Freibeträge teilweise wieder angehoben worden. Studierende können somit mehr finanzielle Unterstützung für ihr Studium erhalten als zuvor.

Zudem wurde die Beantragung durch neue Formblätter sowie die Möglichkeit den Antrag online auf www.bafoeg-thueringen.de zu stellen erleichtert. So sollen auch Studierende, die aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands bislang auf die Beantragung verzichtet haben, vom BAföG profitieren können.

Informationen zum BAföG auf der Seite des Studierendenwerks Thüringen

Kontaktinformationen

Wen kann ich bei speziellen Fragen und Anliegen kontaktieren?

  • Für Fragen zu allgemeinen Studienangelegenheiten:
    Dezernat Studium und Lehre, per E-Mail an studium@uni-weimar.de, telefonisch unter +49 (0) 36 43/58 23 23 (Hotline Montag – Freitag 9 – 14 Uhr).
  • Für internationale Studierende degree-seeking, die bereits immatrikuliert sind:
    Simone Schwark, per E-Mail an simone.schwark@uni-weimar.de, telefonisch unter +49 (0) 36 43/58 23 63
  • Für internationale Studierende degree-seeking, die noch nicht immatrikuliert sind:
    Kristiina Oelsner, per E-Mail an kristiina.oelsner@uni-weimar.de, telefonisch unter +49 (0) 36 43/58 23 63
  • Für Austauschstudierende incoming (und outgoing):
    Evelyn Beyer, per E-Mail an evelyn-beyer@uni-weimar.de, telefonisch unter +49 (0) 36 43/58 23 62
  • Für Hilfe in schwierigen Lebenssituationen wenden Sie sich bitte an die Psychosoziale Beratungsstelle des Studierendenwerks Thüringen, per E-Mail an psb-weimar@stw-thueringen.de, telefonisch unter 03643 / 58 16 81

Für alle weiteren Anliegen kontaktieren Sie bitte die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der jeweiligen Fakultät. Die entsprechenden Kontaktinformationen finden Sie hier:

  • Dekanat Fakultät Architektur und Urbanistik
  • Dekanat Fakultät Bauingenieurwesen
  • Dekanat Fakultät Kunst und Gestaltung
  • Dekanat Fakultät Medien
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