FAQ

CAS

Was ist ein "CAS"

Angelehnt an das Schweizer Hochschulsystem empfiehlt auch die DGWF (Deutsche Gesellschaft für Fernstudien) kleinteilige Studienformate an deutschen Hochschulen anzubieten. Ein CAS = Certificate of Advanced Studies umfasst Hochschulmodule auf Masterebene im Umfang von mindestens 10 LP. Da unser System auf einer Modulgröße von 3 LP beruht, hat ein CAS bei uns einen Umfang von 12 LP. CAS sind möglich in den Bereichen Gebäudesanierung sowie Betoninstandhaltung.

Bewerbung

Wie kann ich mich für ein Studium bewerben?

Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal der Bauhaus-Universität Weimar unter:
https://weimar.gomovein.com/locallogin/5873933e547cd0744f8b4567/deu

Welche Unterlagen muss ich mit der Bewerbung abgeben?

Ab dem Sommersemester 2022 brauchen Sie Ihre Bewerbung nur noch digital auf dem Bewerberportal hochladen. Das Schicken von Unterlagen mit der Post ist nicht mehr erforderlich.

Gibt es Möglichkeiten, sich bisherige Weiterbildungsmaßnahmen anerkennen zu lassen?

 

Ja, dies ist in begrenztem Umfang möglich. Die Anerkennung erfolgt nach einer Gleichwertigkeitsprüfung im Einzelfall. Bitte sprechen Sie uns an.

Zeitaufwand für das Studium

Ist es machbar das Studium neben einer Vollzeitstelle zu absolvieren?

Die meisten unserer Studierenden arbeiten in Vollzeit. 

Der Umfang der belegten Module ist jedoch von Person zu Person recht unterschiedlich. Die in der Grafik angegebenen Stunden entsprechen dem mittleren Arbeitsaufwand, den die Teilnehmer für die Lehrveranstaltung aufbringen müssen. 1 Leistungspunkt entspricht dabei durchschnittlich 30 Stunden Arbeitsaufwand für die Studierenden. Der tatsächliche individuelle Aufwand kann dabei jedoch nach Vorwissen und Lerngewohnheiten schwanken.

Wieviel Zeit muss ich ungefähr wöchentlich für ein Weiterbildungsstudium aufwenden?

Aus den Modulplänen können Sie die ungefähre Lernzeit entnehmen. Einige Stunden davon sind auch Präsenzanteil. Unsere Semester dauern im Schnitt 22 Wochen. Die Lernzeit hängt wesentlich von der Anzahl der von Ihnen individuell belegten Lehrveranstaltungen pro Semester ab. Belegen Sie das Masterstudium mit der maximalen Leistungspunktezahl von 15LP/Semester so müssen Sie mit ungefähr 15-20 Wochenstunden rechnen. Der Zeitaufwand hängt allerdings auch immer sehr von den jeweiligen Vorkenntnissen und den Lerngewohnheiten ab.

Mit wie viel Präsenzzeit pro Semester muss ich rechnen?

Das Studium beginnt mit einer Präsenzphase von Freitagmittag bis Samstagnachmittag. Zum Semesterende gibt es dann noch mal einmal eine ähnliche Präsenzphase für die Klausuren.

Je nach Lehrveranstaltung können noch Workshops oder Praktika eingeplant sein. Diese dauern dann zwischen 1 und 3 Tagen.

Die Anzahl der Präsenztage hängt stark von der von Ihnen belegtenr Fächerkombination des jeweiligen Semesters ab. Belegen Sie den kompletten Masterstudiengang in der Regelstudienzeit  so rechnen Sie bitte mit 6-8 Präsenztagen pro Semester.

Die Präsenzen werden i.d.R. so geplant, dass sie pro Präsenzphase jeweils einen Samstag enthalten.

Was kann ich tun/Was passiert, wenn ich Präsenztermine nicht wahrnehmen kann?

Die Präsenzen sind Pflichtveranstaltungen.

Sollten Sie zur Einführungspräsenz verhindert sein, können Sie mit dem Studium erst ein Semester später beginnen.

Sollten Sie zu einer Praktikumspräsenz verhindert sein, müssen Sie diese im nächsten Turnus nachholen. Beachten Sie dabei bitte, dass die Lehrveranstaltungen i. d. R. nur im Sommer- oder im Wintersemester angeboten werden. Ein Nachholen ist daher erst wieder ein Jahr später möglich.

Sollten Sie zu einer Prüfungspräsenz verhindert sein, so können Sie auf andere Prüfungstermine ausweichen, die mehrmals pro Semester angeboten werden. Sprechen Sie das dann bitte mit der Studiengangkoordination ab.

Zugang nach dem Bachelorstudium

Kann ich nach meinem Bachelorstudium direkt in das Masterstudium einsteigen?

Da es sich beim Masterstudiengang "Methoden und Materialien zur nutzerorientierten Bausanierung" um einen weiterbildenden Master handelt, muss immer mindestens 1 Jahr Berufserfahrung nachgewiesen werden.

Der Studiengang kann in verschiedenen Varianten studiert werden, je nach Ihren Voraussetzungen:

  • Bringen Sie aus Ihrem  Erststudium 240 LP mit, können Sie in den 60LP-Master einsteigen.
  • Bringen Sie aus Ihrem  Erststudium 210 LP mit, können Sie in den 90LP-Master einsteigen.
  • Bringen Sie aus Ihrem  Erststudium 210 LP mit und zudem mindestens 4 Jahre Berufserfahrung, können Sie in den 60LP-Master einsteigen.
  • Bringen Sie aus Ihrem  Erststudium 180 LP mit und zudem mindestens 4 Jahre Berufserfahrung, können Sie in den 90LP-Master einsteigen.

Sie können auch fehlende LP über zusätzliche Module erwerben, die Sie z.B. im Studiengang "Bauphysik und energetische Gebäudeoptimierung", im Studiengang "Wasser und Umwelt" oder einem anderen akkreditierten Studiengang erwerben.

Die Lösungen sind in den meisten Fällen immer sehr individuell. Bitte sprechen Sie uns für eine persönliche Beratung an, damit wir eine auf Ihre speziellen Randbedingungen abgestimmte Lösung finden.

Studienorganisation

Ist man für die Dauer des Studiums eingeschriebene(r) Studierende(r) der Bauhaus-Universität Weimar?

Alle Teilnehmer am Masterstudiengang werden als Studierende eingeschrieben.

Kann man sich jederzeit für jede Lehrveranstaltung einschreiben?

Es ist nicht möglich sich jederzeit in alle Lehrveranstaltungen einzuschreiben.

Die verschiedenen Lehrveranstaltungen sind aufgeteilt auf ein Sommer- und ein Wintersemester. Sie können daher auch immer nur zu dieser Zeit belegt werden.

Eine Ausnahme bildet die Lehrveranstaltung "Schadensanalyse", welche im Sommer- und im Wintersemester angeboten wird. Außerdem werden Lehrveranstaltungen dann zusätzlich angeboten, wenn eine hohe Nachfrage besteht. Wenn Sie daher an einer bestimmten Lehrveranstaltung interessiert sind, sprechen Sie uns an!

Wann startet das Studium?

Das Masterstudium kann sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester gestartet werden. Die angegebene Reihenfolge der Lehrveranstaltungen weicht bei Start im Sommersemester von der Grafik ab.

Sprechen Sie uns an, um einen individuellen Studienplan für Sie zu besprechen.

Kann ich die Studiendauer individuell planen?

Ja. Es gibt zwar eine Regelstudienzeit, grundsätzlich können aber immer auch individuelle Pläne erstellt werden. Sprechen Sie uns an!

Mit Kind zur Präsenz?

Im Sinne der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium steht die Kinderbetreuung »Bauhäuschen« nun auch Studierenden und Lehrenden mit Kindern, die im Rahmen der berufsbegleitenden Studiengänge an der Bauhaus-Universität Weimar an Präsenzveranstaltungen teilnehmen, zur Verfügung.

Es ist für die berufsbegleitenden Studiengänge möglich, den Service während der Präsenzphasen auch am Freitag bis max. 20 Uhr und am Wochenende in Anspruch zu nehmen. Die Betreuung kann in diesem Fall bis zu acht Stunden pro Tag betragen.

Für die Betreuung ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Um eine rechtzeitige Planung zu ermöglichen, sollten Sie Ihren Betreuungswunsch bitte bis zu 14 Tage vor dem gewünschten Betreuungstermin anmelden. Die Buchung eines Platzes erfolgt über die INFOtake und kann blockweise (ein Block entspricht zwei Stunden) vorgenommen werden. Die Bezahlung beträgt für einen zweistündigen Betreuungsblock werktags für Studierende 4,00 € und für Beschäftigte 6,50 €, für Externe 10,00 €. Am Wochenende betragen die Tarife für einen zweistündigen Betreuungsblock für Studierende 6,00 €, für Beschäftigte 8,50 € und für Externe 12,00 €.

Nähere Informationen zum »Bauhäuschen« - z.B. wer betreut mein Kind, wie kann ich ein Betreuung anmelden, was mich ich meinem Kind mitgeben - kann der Webseite zum »Bauhäuschen« entnommen werden.

Bei Anfragen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die INFOtake unter:
infotake-weimar@stw-thueringen.de bzw. telefonisch +49 (0) 36 43 / 58 15 06.

Kann ich auch nur einzelne Module des Studiengangs belegen?

Bei Vorliegen der entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen ist auch ein Einzelmodulstudium möglich. Sie können auch Modulabschlüsse sammeln und so ein Hochschulzertifikat (CAS - Certificate of Advanced Studies) erlangen bzw. schrittweise zum Masterabschluss gelangen.

Studiengebühren

Müssen die Studienentgelte zu Beginn des Studiums komplett gezahlt werden?

Nein. Sie erhalten jeweils zu Semesterbeginn eine Rechnung über die Lehrveranstaltungen, die Sie in dem jeweiligen Semester belegen. Ratenzahlungen sind nach Rücksprache möglich.

Gibt es Stipendien für das Studium?

Derzeit gibt es keine internen Stipendienangebote. Mithilfe des Stipendienlotsen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung können Sie sich über deutschlandweite Stipendienprogramme informieren.

Kann man die Studienkosten steuerlich geltend machen?

Studienkosten, wie Studien- und Semestergebühren, Lehrmaterial, IT-Ausstattung und Fahrtkosten können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Gibt es Finanzierungsprogramme von Bund oder Land?

In zwölf Bundesländern ist nach dem Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) die Gewährung von Bildungsurlaub möglich. Das bedeutet: Der/die Arbeitgeber/-in gewährt auf Antrag bezahlten Urlaub, ohne jedoch die Kosten der Bildungsmaßnahme zu übernehmen. Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beläuft sich i. d. R. auf zehn Arbeitstage für einen Zeitraum zweier aufeinander folgender Kalenderjahre. Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Bildungsfreistellung ist, dass Sie in einem Bundesland arbeiten, in dem ein Bildungsfreistellungsgesetz besteht und dass die betroffene Bildungsmaßnahme in diesem Bundesland anerkannt ist.

Einige Bundesländer vergeben direkte Bildungs- oder Qualifizierungsschecks für die berufliche Weiterbildung. Außerdem haben einige Bundesländer Programme, mit denen Unternehmen gefördert werden, die in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten investieren. Bitte informieren Sie sich hier entsprechend Ihres Arbeitsortes, welche Fördermöglichkeiten für Sie in Frage kommen können.

Bundesebene

Die vom Bund bereitgestellte Bildungsprämie fördert für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevante Weiterbildungsmaßnahmen, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern. Eine Fördervoraussetzung ist, dass ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro bei Alleinstehenden (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht überschritten werden darf. Gefördert werden Angestellte (auch in Elternzeit), Selbstständige, mithelfende Familienangehörige sowie Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen. Der Prämiengutschein kann die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdecken. Weitere Informationen und Beratungsstellen in Ihrer Region finden Sie auf der Website der Bildungsprämie.