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Erstellt: 08. Dezember 2020

Konferenzbeitrag zur Verkehrssicherheit auf Fußgängerüberwegen

Als verwundbarste Gruppe unter den Verkehrsteilnehmer*innen ist die Infrastruktur für Fußgänger*innen mit besonderem Bedacht zu wählen. Fußgängerüberwege bieten dabei Schutz und Vorrang. Wirklich? In ihrem Beitrag zur internationalen Konferenz "Vision Zero for Sustainable Road Safety in the Baltic Sea Region" diskutierten Julius Uhlmann und Johannes Vogel die Verkehrssicherheit auf Fußgängerüberwegen in 35 Ländern.

Bereits zum dritten Mal beteiligte sich die Professur Verkehrssystemplanung an der in Riga organisierten und in diesem Jahr digital stattfindenden Konferenz "Vision Zero for Sustainable Road Safety in the Baltic Sea Region", der größten Verkehrssicherheitskonferenz im Baltikum. Julius Uhlmann und Johannes Vogel präsentierten dabei in ihrem Vortrag “The Right-of-way at pedestrian crossings in Europe” einen Vergleich zur Verkehrssicherheit auf Fußgängerüberwegen in 35 Ländern. 

In verschiedenen Studien als Risiko für Fußgänger*innen charakterisiert, unterscheiden sich Verkehrsregeln und Auslegungsstandards an Fußgängerüberwegen im europäischen Vergleich erheblich. Für ihre Untersuchung verglichen die Wissenschaftler Verkehrsvorschriften an Fußgängerüberwegen in 35 Ländern und kamen dabei zum Schluss, dass in 11 dieser Länder kein gegebener Vorrang für Fußgänger*innen besteht, sondern von diesen erst durch Betreten der Straße eingefordert werden muss. Es gibt Hinweise darauf, dass der fehlende Vorrang mit erhöhten Zahlen von Verkehrstoten an Fußgängerüberwegen einher geht. 

Neben ihrem Vortrag nahmen Julius Uhlmann und Johannes Vogel auch als Experten am Abschlusspanel des ersten Tages zum Thema „Safe Micro Mobility and Vulnerable Road Users“ teil (siehe Foto).