3. Allgemeine Regelungen zu Rücktrittsfristen
Allgemeine Regelungen zu Rücktrittsfristen
Gemäß der Regelungen in den für Sie relevanten Studien- (§8) und Prüfungsordnungen (§4) besteht Anmeldepflicht zu den Lehrveranstaltung und dazugehörenden Prüfungen.
Die Anmeldung zur jeweiligen Prüfung erfolgt gleichzeitig mit der Einschreibung für die Lehrveranstaltung. Ein Rücktritt von der Einschreibung ist in der Regel bis zwei Wochen bzw. vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit möglich. Eine dementsprechende Information ist in den Veranstaltungsbeschreibungen im BISON-Portal hinterlegt.
Ein Rücktritt von der Prüfung ist ebenfalls per BISON-Portal möglich. Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung/ zum Modul bleibt bestehen und sie müssen diese/s im Folgesemester bzw. zum nächstmöglichen Termin wiederholen und abschließen.