3. Allgemeine Regelungen zu Rücktrittsfristen
Allgemeine Regelungen zu Rücktrittsfristen
Gemäß der Regelungen in den für Sie relevanten Studien- (§8) und Prüfungsordnungen (§4) besteht Anmeldepflicht zu den Prüfungen.
Die Anmeldung zur jeweiligen Prüfung erfolgt gleichzeitig mit der Online-Einschreibung für die Lehrveranstaltung. Ein Rücktritt von der Einschreibung ist in der Regel bis zwei Wochen nach Semesterbeginn möglich:
- 03.04. bis 17.04.2024 Architektur, MediaArchitecture
- 03.04. bis 30.04.2024 für die Urbanistik-Studiengänge, European Urban Studies, Intergrated Urban Development and Design
Ein Rücktritt von der entsprechenden Prüfung kann bis spätestens 01.07.2024 erfolgen. An- und Abmeldungen sind dann nur noch über das BISON-Portal möglich.
Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung/ zum Modul bleibt bestehen und Sie müssen diese/s im Folgesemester bzw. zum nächstmöglichen Termin wiederholen und abschließen.