Cilia Lichtenberg

Das Erbbaurecht als Instrument einer sozialen Wohnraumversorgung

Programm

Nachwuchsforscherinnengruppe "Soziale Wohnraumversorgung in wachsenden Stadtregionen" (HBS-NFG, Laufzeit: 2016-2019)

Kurzdarstellung

Im Kontext der Nachwuchsforscherinnengruppe „Soziale Wohnraumversorgung in wachsenden Stadtregionen“ widmet sich die Promotion der Frage, wie unter den Bedingungen von öffentlicher Ressourcenknappheit, Austeritätspolitiken und zunehmender Armut in wachsenden Stadtregionen dauerhaft bezahlbarer Wohnraum hinreichender Wohnqualität im Hinblick auf Lage, Städtebau und Ausstattung bereitgestellt werden kann. In zunehmendem Maße hat sich in den letzten Jahren die Knappheit bezahlbaren Wohnraums für untere und mittlere Einkommensschichten in den wachsenden Stadtregionen gezeigt. Im Zentrum der Debatte um Lösungsansätze der gegenwärtigen Wohnungsfrage stehen vor allem Trägerschaften und Finanzierungsmodelle sowie Art und Maß der Bebauung. Kaum Eingang in die politische und planungspraktische Diskussion findet jedoch die wesentlich grundlegendere Frage danach, wie die Steigerung von Bodenpreisen effektiv begrenzt werden kann, die letztlich die Ursache für die Steigerung von Wohnungspreisen darstellt. Folgerichtig könnten Instrumente, die die rechtliche Regulierung von Bodenpreisen ermöglichen, einen wesentlichen Hebel zur Begrenzung der Dynamik von Boden- und Wohnungspreisen darstellen. Ein existierendes, in Deutschland jedoch nur in geringem Maße von den Kommunen ausgenutztes Instrument hierfür, ist das Erbbaurecht. Das Erbbaurecht entstand 1919 aus der Bestrebung heraus, trotz teurer Bodenpreise und Bodenspekulationen, Wohnungsneubau und Eigentumsbildung „minderbemittelter Bevölkerungskreise“ (§ 27 Abs. 2 ErbbauRG) zu ermöglichen und die Grundstücke dennoch im Besitz öffentlicher Einrichtungen zu belassen. Anders als der rechtshistorische und bodenreformerische Diskurs wurde die faktische Anwendung und Rechtspraxis des Erbbaurechts in Deutschland im Hinblick auf die Geschichte und auch Gegenwart bislang nur wenig erforscht. Angesicht der neuen Wohnungsfrage rückt das Erbbaurecht indes wieder in den Fokus der Aufmerksamkeit. Die Stadt Amsterdam nutzt das Erbbaurecht bereits seit über 100 Jahren gezielt für ihre sozial- und stadtpolitischen Ziele. Ein Großteil des Bodens ist Eigentum der Stadt und wird ausschließlich in Erfpacht vergeben. Dies aufnehmend, will die Promotion die rechtliche Regulierung und Nutzungspraxis sowie die Rahmenbedingungen der Erfpacht in Amsterdam in den Blick nehmen und mit der rechtlichen Regulierung und Nutzung des Erbbaurechts in Deutschland in Bezug setzen, um der Frage nachzugehen, welchen Beitrag das Erbbaurecht in Deutschland zu mehr bezahlbarem Wohnraum leisten kann.

Verfasserin

Cilia Lichtenberg studierte Urbanistik in Weimar und verfasste 2014 ihre Masterarbeit über „Wohnungs(markt)politik in Leipzig“. Von 2015 bis 2019 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Bauhaus-Universität Weimar und organisierte im Rahmen des „Wissenschaftsjahres 2015 – Zukunftsstadt“ die internationale Konferenz „die Zukunft der Innenstädte“ am Institut für Europäische Urbanistik. 2015 bis 2019 koordinierte sie das „Bachelor Plus“ Stipendienprogramm des DAAD an der Professur Raumplanung und Raumforschung. In der von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Nachwuchsforscherinnengruppe „Soziale Wohnraumversorgung in wachsenden Stadtregionen“ promoviert Cilia Lichtenberg seit Januar 2016. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kontakt

cilia.lichtenberg[at]uni-weimar.de 

Foto Cilia Lichtenberg