7. Wann muss ich Lohnsteuer zahlen?
7. Wann muss ich Lohnsteuer zahlen?
Die Aussage, dass Jobs mit max. 520 € monatlich steuerfrei bleiben, ist nicht ganz korrekt.
Sie trifft nur zu, wenn man nur einen Arbeitgeber hat.
Sofern man mehrere Jobs bis insgesamt 520 Euro bei verschiedenen Arbeitgebern
ausübt, wird es schon schwieriger.
- Wenn alle Arbeitgeber pauschal versteuern, bleibt es für den Arbeitnehmer bei der Steuerfreiheit.
- Wenn mindestens ein Arbeitgeber pauschal versteuert, dann kann der andere Job nach der Steuerklasse 1 versteuert werden und beide Beschäftigungen sind ebenfalls steuerfrei.
- Nehmen aber beide Arbeitgeber die Versteuerung nach Steuerklasse vor, so kann nur immer eine Beschäftigung nach der Steuerklasse 1 und die andere muss nach Steuerklasse 6 versteuert werden. Der Arbeitnehmer hat aber die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer Haupt- (Steuerklasse 1) und wer Nebenarbeitgeber (Steuerklasse 6) sein soll. Das kann man ein- bis zweimal im laufenden Jahr ändern.
Als Hauptarbeitgeber sollten Sie die Beschäftigung angeben, bei der der höhere monatliche Verdienst zu erwarten ist. Übersteigt man mit mehreren Mini-Jobs die 520 Euro-Grenze, werden die Punkte 1 und 2 nicht relevant, dann kommt nur die Versteuerung entsprechend Punkt 3 in Frage.
Das trifft auch zu, wenn man neben einer Beschäftigung mit mehr als 520 Euro zusätzlich noch einen Minijob ausübt. Die Arbeitgeber erhalten vom Finanzamt regelmäßig Rück- bzw. Fehlermeldungen, sodass die Versteuerung nach der Steuerklasse 1 bei zwei Arbeitgebern gleichzeitig nicht möglich wird.
Generell gilt, ein jährliches Einkommen von zurzeit ca. 10.347 € ist steuerfrei.
Wenn diese Grenze nicht überschritten wird, können Sie sich mit der Lohnsteuererklärung im Folgejahr die zu viel (nach Steuerklasse 6) entrichteten Lohnsteuern vom Finanzamt zurückholen. Dazu erhalten Sie vom Arbeitgeber zu Beginn des Folgejahres einen elektronischen Lohnsteuerausdruck.
Der Freistaat Thüringen nimmt die Versteuerung nur nach Steuerklasse vor. Für ein Arbeitsverhältnis mit einer Vergütung von mehr als 520 Euro monatlich bleibt die Versteuerung im Jahr 2022 nach Steuerklasse 1 bis zu einer Vergütung von monatlich 1.151 € steuerfrei.
Hinweis zum Ausfüllen des Workflows:
Das Studium ist keine Beschäftigung im steuerlichen Sinne!