“Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ (Sozialstaatsklausel, GG, §20 (1), §28), dessen wohlfahrtsstaatliche Ausrichtung sich jedoch weiterhin ändert.
Auf räumlicher Ebene ist dies relevant, beispielsweise in der aktuellen Diskussion um die verfassungsseitig gewährte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse etwa in ländlich peripheren Regionen oder in der unzureichenden sozialen Wohnraumversorgung in wachsenden Stadtregionen. Rechte und Verantwortungen sind unklar verteilt: Verstärkt übernehmen zivilgesellschaftliche Akteure Aufgaben in räumlichen Prozessen, fordern gleichzeitig aber auch Gestaltungsmöglichkeiten.
Unser Augenmerk gilt der Frage der Rollenverteilung zwischen Bürgern und Staat und der Frage nach den Auswirkungen des Rückzugs der öffentlichen Hand auf die räumliche Entwicklung.
Einschreibung für die Veranstaltungen ab dem 13.10. in der Belvederer Allee 5, 1. OG, Tresen |