Prüfungen: Fristen und Termine
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zu den Prüfungen nur bei Vorlage aller Studienleistungen und vollständig ausgefüllten Unterlagen erfolgen kann!
Freie Kunst, Produkt-Design, Visuelle Kommunikation & Public Art
Wir bitten Sie, Ihre Anmeldungen zu Bachelor- und Masterprüfungen ausschließlich digital vorzunehmen.
Bitte füllen Sie das jeweilige Formular (zu finden im Downloadbereich am Ende dieser Seite) aus und senden Sie es gemeinsam mit dem unterschriebenen Konzept ausschließlich per E-Mail an christina.dobritz@uni-weimar.de.
Diplom-, Bachelor- und Masterprüfungen Sommersemester 2024
ANMELDUNG für alle Studiengänge außer Medienkunst/Mediengestaltung und Public Art and New Artistic Strategies / Kunst im öffentlichen Raum und neue künstlerische Strategien
8. – 11. Januar 2024
Die Anmeldung erfolgt nur bei Vorlage aller Studienleistungen und der vollständig ausgefüllten Unterlagen.
PRÄSENATIONSWOCHE alle Studiengänge außer Medienkunst/Mediengestaltung Public Art and New Artistic Strategies / Kunst im öffentlichen Raum und neue künstlerische Strategien
24. Juni – 5. Juli 2024
»»» ACHTUNG: Zwischenpräsentation Visuelle Kommunikation (B.A.): wird noch bekanntgegeben «««
Studiengang | Bearbeitungszeit inkl. Abgabe |
---|---|
Freie Kunst (Diplom) | 5. Februar 2024 – 10. Juni 2024 |
Produktdesign (B.A.) | 18. März 2024 – 10. Juni 2024 Abgabe Endprodukt: 22. Juli 2024 |
Visuelle Kommunikation (B.A.) | 5. Februar 2024 – 10. Juni 2024 Zwischenpräsentation Bachelor: wird per E-Mail mitgeteilt |
Produktdesign (M.A.) | 5. Februar 2024 – 10. Juni 2024 |
Visuelle Kommunikation (M.A.) | 5. Februar 2024 – 10. Juni 2024 1. April 2024 – 5. August 2024 |
Public Art and New Artistic Strategies (M.F.A.) | 11. März 2024 – 3. Juni 2024 |
Diplom-, Bachelor- und Masterprüfungen im Wintersemester 2024/25
ANMELDUNG für alle Studiengänge außer Medienkunst/Mediengestaltung und Public Art and New Artistic Strategies / Kunst im öffentlichen Raum und neue künstlerische Strategien:
bis zum 27. Juni 2024
ZWISCHENPRÄSENTATION im Bachelorstudiengang »Visuelle Kommunikation«:
Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben
PRÄSENTATIONSWOCHE außer Medienkunst/Mediengestaltung und Public Art and New Artistic Strategies / Kunst im öffentlichen Raum und neue künstlerische Strategien:
20. Januar – 24. Januar 2025
Studiengang | Bearbeitungszeit inkl. Abgabe |
---|---|
Freie Kunst | 12. August 2024 – 16. Dezember 2024 |
Produktdesign (M.A.) | 12. August 2024 – 16. Dezember 2024 |
Produktdesign (B.A.) | 23. September 2024 – 16. Dezember 2024 (Abgabe der Endprodukte bis 10. Februar 2025) |
Visuelle Kommunikation (M.A.) | 12. August 2024 – 16. Dezember 2024 |
Visuelle Kommunikation (B.A.) | 12. August 2024 – 16. Dezember 2024 (Termin Zwischenpräsentation wird per E-Mail mitgeteilt) |
Public Art and New Artistic Strategies (M.F.A.) | 21. Oktober 2024 – 13. Januar 2025 |
Lehramt Kunsterziehung an Gymnasien
Die Termine für die Erste Staatsprüfung, die Erweiterungsprüfungen und die Prüfungen in einem weiteren Fach für das Lehramt an Gymnasien werden an der Friedrich-Schiller-Universität Jena festgelegt. Eine Übersicht finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.uni-jena.de/landespruefungsamt+terminablaufplaene
Medienkunst / Mediengestaltung
Wir bitten Sie, Ihre Anmeldungen zu Bachelor- und Masterprüfungen ausschließlich digital vorzunehmen.
Bitte füllen Sie das jeweilige Formular aus und senden Sie es gemeinsam mit den nötigen Unterlagen ausschließlich per E-Mail an:
Medienkunst/Mediengestaltung BFA und MFA
Claudia Czubera
claudia.czubera@uni-weimar.de
English Master programme Media Art and Design
Katarina Steinbiß
katarina.steinbiss@uni-weimar.de
Formulare für MKG:
» Anmeldung zur Bachelorprüfung (für PV29)
» Anmeldung zur Masterprüfung (für PV29)
» Application form MAD MFA (English) (für PV29)
» Anmeldung zur Bachelorprüfung (für PV19)
» Anmeldung zur Masterprüfung MKG und MAD (PV19 und PV21)
Anmeldefristen Bachelorprüfung Medienkunst/Mediengestaltung
Bearbeitungsdauer (je nach Studien- und Prüfungsordnung):
- mit PV 29 (seit WS 2009/2010): 15 Wochen
- mit PV 27: 18 Wochen
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- alle laut Prüfungsordnung erbrachten Leistungsscheine bzw. des Grund- und Fachstudiums
- Konzept der Bachelorarbeit mit Unterschrift des betreuenden Professors oder der betreuenden Professorin
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Bitte beachten Sie:
Die Zulassung kann nur unter Vorlage aller 150 LP erfolgen.
Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag die Bearbeitungsdauer verlängern, wenn dies aus themenbezogenen Gründen erforderlich ist.
Anmeldefristen Masterprüfung Medienkunst/Mediengestaltung
Bearbeitungsdauer:
18 Wochen
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- alle lt. Prüfungsordnung erbrachten Leistungsscheine
- Konzept der Masterarbeit mit Unterschrift des betreuenden Professors oder der betreuenden Professorin
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Bitte beachten Sie:
Die Zulassung kann nur unter Vorlage aller 90 LP erfolgen.
Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag die Bearbeitungsdauer verlängern, wenn dies aus themenbezogenen Gründen erforderlich ist.
We kindly ask you to register for Bachelor and Master examinations in digital form only.
Please fill in the respective form and send it together with the necessary documents exclusively by e-mail to
German programme Medienkunst/Mediengestaltung BFA and MFA
Claudia Czubera
claudia.czubera@uni-weimar.de
English Master programme Media Art and Design
Katarina Steinbiss
katarina.steinbiss@uni-weimar.de
Forms:
» Registration for the Bachelor examination
» Registration for the Master examination
» Application form MAD MFA (English)
Application for Master's examination: Media Art and Design (MAD)
Processing time:
18 weeks
You should bring the following documentation with you:
- certification of all credit-points required by the examination regulations
- concept for the Master’s thesis signed by the supervising professor
- current matriculation certificate
Please note:
Admittance can only be granted if all certification is produced.
In certain cases, the examination board may extend the processing time if this is necessary due to factors relevant to the subject of the Master’s thesis. Such an extension must be specifically requested and justified by the applicant.
Master's examination: How to get your M.F.A.
What steps do you need to follow on the way to your Master's degree?
Important information on deadlines and prerequisites can be found here (PDF).
Informationen zum Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
Um Ihr Promotionsverfahren zu eröffnen, senden Sie Ihren Antrag auf Eröffnung des Ph.D.-Verfahrens schriftlich an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Ph.D.-Graduierungskommission. Die einzureichenden Dokumente entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Prüfungsordnung.
Bitte fügen Sie dem Antrag zusätzlich die Gutachtervorschläge bei (muss im Vorfeld mit den GutachterInnen abgestimmt werden). Als Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen ist ein aktueller Leistungsnachweis ausreichend.
Für jeden Promovierenden ist seitens des Studienganges ein Upload-Ordner bereitgestellt. Hier können Sie alle Anträge oder z.B. die digitale Ph.D.-Arbeit hochladen. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Katarina Steinbiß (katarina.steinbiss@uni-weimar.de).
Die gedruckten Exemplare Ihrer Dissertation können Sie gern persönlich nach Vereinbarung eines Termins abgeben. Ansonsten senden Sie sie bitte postalisch an
Bauhaus-Universität Weimar
Fakultät Kunst und Gestaltung
Ph.D. »Kunst und Design«
Geschwister-Scholl-Straße 7
99423 Weimar
ACHTUNG:
Sie müssen eine Promotionsgebühr entrichten, die derzeit 100 Euro beträgt. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung den Verwendungszweck »31 00 10 10 10« sowie Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer an.
Bankverbindung zur Entrichtung der Promotionsgebühr (nicht identisch mit dem Konto für den Semesterbeitrag):
IBAN: DE 39 820 500 00 300 4444 273
BIC: HELADEFF820
FAQ: Prüfungs- und Studienangelegenheiten
Hier haben wir für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengetragen.
Anerkennung von Leistungen
Wo und wann reiche ich Anerkennungsanträge ein?
Anerkennungsanträge richten Sie an die Prüfungsausschussvorsitzenden und reichen diese bei der für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiterin für Studien- und Prüfungsangelegenheiten mit den entsprechenden Nachweisen ein. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsausschüsse in der Vorlesungszeit Inder Regel ein Mal im Monat tagen. Stellen Sie Ihre Anträge daher bitte rechtzeitig.
Ich möchte mir Leistungen aus anderen Studiengängen anerkennen lassen. Wie gehe ich vor?
Reichen Sie den Antrag wie oben beschrieben zusammen mit Ihrer Leistungsübersicht ein. Sollten in Ihrer Leistungsübersicht nicht alle von Ihnen absolvierten Module ersichtlich sein, wenden Sie sich bitte vorab an die für Ihren Studiengang zuständige Sachbearbeiterin für Studien- und Prüfungsangelegenheiten.
Ich möchte mir Leistungen aus einem vorherigen Studium anerkennen lassen? Wie gehe ich vor?
Zuerst vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der Fachstudienberatung für Ihren Studiengang. Nach dem Gespräch füllen Sie den Antrag auf Anerkennung aus und stellen die relevanten Unterlagen zusammen und reichen diesen wie oben beschrieben ein.
Ich benötige eine englische Leistungsübersicht. Wie kann ich diese erhalten?
Im Bison finden Sie ebenso einen englischsprachigen Nachweis (Transcript of Records).
Modulprüfungen
Wann und wo muss ich mich zur Modulprüfung anmelden?
Sie erhalten einen E-Mail-Reminder zur verbindlichen Anmeldung zu den Prüfungen in Ihren Modulen, in der ebenso alle Fristen zur Anmeldung und Abmeldung genannt werden.
Abschlussarbeit
Wie melde ich meine Abschlussarbeit an?
Wir bitten Sie, Ihre Anmeldungen zu Bachelor- und Masterprüfungen ausschließlich digital vorzunehmen.
Bitte füllen Sie das jeweilige Anmeldeformular (im Downloadbereich dieser Seite) aus und senden Sie es gemeinsam mit den nötigen Unterlagen ausschließlich per E-Mail an die für Ihren Studiengang zuständige Sachbearbeiterin für Studien- und Prüfungsangelegenheiten.
Bei Fragen zu Modulen im Abschlusssemester wenden Sie sich bitte an die Betreuungsperson Ihrer Abschlussarbeit.
Kann ich die Bearbeitungsfrist meiner Abschlussarbeit verlängern?
Für eine Verlängerung ist ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss notwendig. Bitte reichen Sie diesen zusammen bei der für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiterin für Studien- und Prüfungsangelegenheiten mit der schriftlichen Zustimmung Ihrer Betreuungsperson ein.
Im Falle einer notwendigen Verlängerung aufgrund von Krankheit, senden Sie bitte Ihr Attest/Ihre Krankschreibung an die für Ihren Studiengang zuständige Sachbearbeiterin für Studien- und Prüfungsangelegenheiten.
Wo gebe ich meine Abschlussarbeit ab?
Sie reichen Ihre Abschlussarbeit dort ein, wo Sie diese auch angemeldet haben. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Sachbearbeiterin für Studien- und Prüfungsangelegenheiten eine Bestätigung über Anmeldung und Fristen.
Wann und wo bekomme ich mein Zeugnis und meine Urkunde?
Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn Ihr Zeugnis und Ihre Urkunde fertiggestellt sind. Bitte stellen Sie sicher, dass der zuständigen Sachbearbeiterin für Studien- und Prüfungsangelegenheiten Ihre aktuellen Kontaktdaten vorliegen.
Weitere zentrale Anträge
Downloads
Downloads Prüfungsanmeldung
Informationen für MKG:
» Anmeldung Medienkunst/Mediengestaltung
Formulare für MKG und MAD:
» Anmeldung zur Bachelorprüfung (für PV29)
» Anmeldung zur Masterprüfung (für PV29)
» Application form MAD MFA (English) (für PV29)
» Anmeldung zur Bachelorprüfung (für PV19)
» Anmeldung zur Masterprüfung MKG und MAD (für PV19)
Formulare für VK, PD, FK:
» Anmeldeformular zur Diplomprüfung
» Anmeldeformular zur Bachelorprüfung
» Anmeldeformular zur Masterprüfung
Formular Public Art:
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