Module im Masterstudium

"Bauphysik und energetische Gebäudeoptimierung"

Übersicht zum Masterstudium:
Variante 1 - Umfang 90 LP
Zulassungsvoraussetzung 1. Hochschulabschluss mit 210 LP


Übersicht zum Masterstudium:
Variante 2 - Umfang 60 LP
Zulassungsvoraussetzung 1. Hochschulabschluss mit 240 LP

Studienbeschreibung

Seit dem Wintersemester 08/09 bietet die Bauhaus-Universität Weimar die Möglichkeit, den Abschluss Master of Science im Studiengang "Bauphysik und energetische Gebäudeoptimierung" berufsbegleitend zu erlangen.

Das Studium ist modular aufgebaut und umfasst alle Gebiete der Bauphysik. Grundlagen-Lehrveranstaltungen bilden die Basis des weiteren Studienverlaufs. Sie verschaffen einen Überblick über das jeweilige Fachgebiet, vermittelt theoretisches Hintergrundwissen für die aufbauenden Lehrveranstaltungen und fördern das erste Sich-Kennenlernen der Lerngruppe.

In den aufbauenden Lehrveranstaltungen werden die Kenntnisse aus den Grundlagenmodulen vertieft und erweitert. Dazu gehört neben der Theorie auch die praktische Anwendung in Form von Projektarbeiten. Begleitende Software-Workshops und Praxisveranstaltungen veranschaulichen effiziente Berechnungs- und Analysemethoden und vermitteln das notwendige Handwerkszeug zur Bearbeitung der Projekte.

Ein Leistungspunkt (LP) entspricht einem Arbeitsaufwand von ca. 30 Stunden. Je nach dem bereits zuvor erlangten Abschluss der Studierenden hat das Studium einen Workload von 90 LP (bei Bachelorabschlüssen mit 210 LP) bzw. 60 LP (bei Bachelorabschlüssen mit 240 LP und bei Diplom- oder Masterabschlüssen). Sie haben somit die Möglichkeit, das Studium in 6 bzw. 4 Semestern zu absolvieren. Je nach Ihren persönlichen Rahmenbedingungen können Sie das Studium aber auch über mehr Semester strecken.

Wenn Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen möchten, nutzen Sie bitte den Gastzugang auf der Startseite.

Studienvoraussetzungen

Das weiterbildende Studium eLBau erweitert die berufliche Kompetenz von Baufachleuten im Bereich der Bauphysik. Um am Studium teilnehmen zu können, müssen folgende persönlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sein:

Persönliche Voraussetzungen

     

  • erfolgreicher Universitäts- oder Fachhochschulabschluss in den Bereichen Architektur, Bauingenieurwesen, Baumanagement, Physik, Maschinenbau oder ähnlichen Fachrichtungen
  • mindestens 1 Jahr Berufserfahrung
  • grundlegende Computerkenntnisse, Erfahrung im Umgang mit dem Internet
  • Bereitschaft zur Gruppenarbeit
  • Erfahrungen im selbständigen Arbeiten unter Nutzung neuer Medien
  • Studienumfang:
    Je nach absolvierten Studium können zusätzliche Vorleistungen erforderlich sein. Für typische Abschlüsse sind nachfolgend die zusätzlichen Vorleistungen beschrieben
  •  

Studienabschluss mit mind. 240 LP oder vergleichbar (8 Semester)

     

  • Bei einem Studium mit mindestens 240 LP bzw. einem 8-semestrigen Studium sind keine weiteren Vorleistungen notwendig
  • Sie können in den 60 LP Master immatrikuliert werden.

Studienabschluss mit 210 LP oder vergleichbar (7 Semester)

  • Bei einem Studium mit mindestens 210 LP bzw. einem 7-semestrigen Studium sind keine weiteren Vorleistungen erforderlich.
  • Sie können in den 90 LP Master immatrikuliert werden.

Studienabschluss mit 180 LP oder vergleichbar (6 Semester)

zum Erlangen der fehlenden 30 LP sind erforderlich:

  • eine mindestens 4 jährige studienaffine Berufserfahrung nachgewiesen durch eine i. d. R. vom Arbeitgeber auszustellende Bescheinigungund und der Vorlage eines aussagefähigen Berichtes, der die bisherige berufliche Tätigkeit reflektiert;
  • oder das Belegen von zusätzlichen fachspezifischen Lehrveranstaltungen im Umfang von 30LP aus dem Angebot der Bauhaus-Universität Weimar. Die Auswahl der zusätzlichen Lehrveranstaltungen wird entsprechend der jeweiligen individuellen Voraussetzungen des Bewerbers vom Prüfungsausschuss festgelegt. Der Prüfungsausschuss kann zudem auf Antrag auch an anderen Einrichtungen erworbene Leistungspunkte anerkennen.

Technische Voraussetzungen

  • Internetfähiger Computer
  • Zugang zum Internet
  • Für die Lernplattform: Aktuelles Betriebssystem Windows oder Mac OS
  • Fachsoftware: Windows (Mac OS nicht mit allen Fach-Softwareanwendungen kompatibel!)
  • Bildschirmauflösung mindestens 1024x768
  • Soundkarte
  • Aktueller Internetbrowser
    (mit eingeschaltetem Javascript)
  • Aktuelle Java-Version (inkl. Browser Plugin)
  • PDF Reader
  • Aktueller MP4-fähiger Medienplayer

Über die Zulassung anderer Studienabschlüsse entscheidet die Prüfungskommission. Es gilt die Studien- und Prüfungsordnung, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung in der rechten Spalte abrufbar ist.

Kostenübersicht

Für den Masterstudiengang “Bauphysik und energetische Gebäudeoptimierung” wird eine Gebühr von 175 € pro LP für die belegten Lehrveranstaltungen sowie eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 430 € pro Semester festgelegt. Werden in einem Semester nicht alle der für dieses Semester vorgesehenen Lehrveranstaltungen/Module belegt, so fallen nur die Gebühren für die belegten Lehrveranstaltungen an. Die Verwaltungsgebühren betragen unabhängig davon 430 € pro Semester.

Die Studiengebühren werden semesterweise erhoben und erstmals mit der Einschreibung zum Studiengang fällig. Vierteljährliche Ratenzahlungen sind nach Absprache möglich. Werden die fälligen Gebühren trotz erfolgter Mahnung nicht entrichtet, wird der Studierende nach Ablauf der für die Zahlung gesetzten Frist exmatrikuliert. Bereits entstandene Kosten werden berechnet.

Semester LP Modulgebühren Verwaltungsgebühren Gesamt
1 15 2.625 € 430 €   3.055 €
2 15 2.625 € 430 €   3.055 €
3 15 2.625 € 430 €   3.055 €
4 15 2.625 € 430 €   3.055 €
5 15 2.625 € 430 €   3.055 €
6 15 1.200 € 430 €   1.630 €
Gesamt 60 LP-Master>   10.795 €
Gesamt 90 LP-Master>   16.905 €

Für das Wiederholen von Prüfungen werden Gebühren in Höhe von 50 € festgelegt, außer wenn der Student das Wiederholen der Prüfung nicht selbst verschuldet hat. Näheres regelt die Prüfungsordnung.

Im Falle der Wiederholung der Master-Thesis wird die Gebühr für die Master-Thesis erneut erhoben.

Diese Entgeltregelung tritt am 1. März 2018 in Kraft und gilt erstmals für das Sommersemester 2018.


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