Promovieren an der Fakultät
Promovieren an der Fakultät
Eine Übersicht der Promotionsmöglichkeiten im Rahmen einer individuellen oder strukturierten Promotion an der Bauhaus-Universität Weimar finden Sie hier:
Der Ablauf einer Promotion an der Fakultät Architektur und Urbanistik der Bauhaus-Universität Weimar ist in der Promotionsordnung geregelt.
An der Fakultät kann zum »Dr.-Ing.« und zum "Dr. phil." promoviert werden.
Der Ablauf eines Promotionsverfahrens im sogenannten »Normalverfahren« erfolgt zusammengefasst nach folgenden Punkten. Über Abweichungen oder spezielle Fälle entscheidet die Graduierungskommission der Fakultät:
1. Voraussetzung für eine Promotion (Promotionsreife)
Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule voraus, das dem Profil der Fakultät entspricht.
Liegt der Abschluss des Studiums an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule vor, der dem fachlichten Spektrum nicht entspricht, oder liegt der Abschluss in einem der Fakultät Architektur und Urbanistik entsprechenden Studiengang an einer Fachhochschule – mindestens mit der Note »gut« (2,0) – vor, dann legt die Graduierungskommission fest, welche Zusatzleistungen von dem*der Bewerber*in zu erbringen sind.
2. Thema der Dissertation
Der Gegenstand der Dissertation sollte sich in das wissenschaftliche Profil der Fakultät einfügen. Ein ausführliches Exposé über das in Aussicht genommene Promotionsthema wird dem*der ausgewählten Mentor*in zugesendet.
3. Mentor/in
Um an der Fakultät Architektur und Urbanistik der Bauhaus-Universität Weimar eine Promotion einreichen zu können, muss der*die Mentor*in ein fakultätsangehörige*r Professor*in oder habilitierte*r Wissenschaftler*in sein.
4. Registrierung als Doktorand*in
Sobald die Übernahme der Mentorenschaft durch den*die Professor*in gesichert ist, können folgende Unterlagen zur Registrierung als Promovend*in an der Bauhaus-Universität Weimar, Fakultät Architektur und Urbanistik, Graduierungskommission, eingereicht werden:
- Formloser Antrag auf Registrierung als Promovend*in mit der Angabe, welcher Grad angestrebt wird: Dr.-Ing. oder Dr. phil.
- Betreuungserklärung
- Motivationsschreiben zur Anfertigung der Promotionsschrift
- Kurzfassung des Exposé auf eine A4-Seite für Kommission
- Ausführliches Exposé
- Nachweis der Promotionsreife (unbeglaubigte Dokument- bzw. Zeugniskopien einschließlich der Benotung der Abitur- und Diplom/Magister/Masterurkunden)
- Lebenslauf mit schulischem und beruflichem Werdegang
- Senden Sie bitte alle Unterlagen in einer PDF-Datei an: bernhard.stratmann[at]uni-weimar.de
Beachten Sie bitte zu Punkt 1 und 2: Der formlose Antrag und die Betreuungserklärung einschließlich des Datenerfassungsbogens müssen von Ihnen handschriftlich unterschrieben sein. Diese beiden Dokumente senden Sie bitte zusätzlich per Post an die Bauhaus-Universität Weimar, Dekanat der Fakultät Architektur und Urbanistik, z.H. Dr. Bernhard Stratmann, Geschwister-Scholl-Str. 8, 99423 Weimar, Germany.
Bei vollständiger Vorlage der Unterlagen wird von der Graduierungskommission über die Registrierung entschieden und danach ein schriftlicher Bescheid an den*die Antragsteller*in versendet.
5. Unterlagen zur Einreichung und Eröffnung eines Promotionsverfahrens
- Formloser schriftlicher Antrag an die*den Vorsitzende*n der Graduierungskommission zur Eröffnung des Promotionsverfahrens, wobei auch drei Gutachter*innen in diesem Schreiben (mit vollständiger Adresse und Bibliographie) vorgeschlagen werden können.
- Formeller Antrag auf Eröffnung des Verfahrens.
Beglaubigter Nachweis der Promotionsreife (letzter/höchster Universitätsabschluss: Zeugnis, Urkunde), falls die Dokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsch oder in die englisch Sprache beizulegen.
- Vier gebundene Exemplare der Promotionsschrift, in die der Lebenslauf einschließlich beruflichen Werdegangs und die Veröffentlichungsliste mit eingebunden sind. Jedes Exemplar der Promotionsschrift muss auf der letzten Seite der Arbeit zusätzlich eine handschriftlich unterschriebene eidesstattliche Erklärung gemäß Promotionsordnung enthalten. Den Lebenslauf und die Veröffentlichungsliste bitte auch einmal lose, als eigenständige Unterlagen mit einreichen.
- Thesen mit den wesentlichen Ergebnissen der Arbeit im Umfang von ca. 6 Seiten. Die Thesen sollten folgende Punkte beinhalten:
• Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
• Stand der Wissenschaft
• die eingesetzten Methoden
• und das im Wesentlichen erzielte Ergebnisse
• Ansätze für weiterführende Arbeiten
Bitte ein Deckblatt vorheften (siehe Anlage 1 der Promotionsordnung) und die Thesen in 5 Exemplaren einreichen. - Eine ungeschützte PDF-Datei der gesamten Dissertation auf einem USB-Stick
- Belegnachweis der Entrichtung einer Promotionsgebühr von 100,- €:
Empfänger: Bauhaus-Universität Weimar
Kreditinstitut: HELABA
Kontonummer: 300 4444 273
Bankleitzahl: 820 500 00
Verwendungszweck: Promotion Architektur und Urbanistik
IBAN: DE 39 820 500 00 300 4444 273, SWIFT Code: HELA DE FF 820
Bitte senden Sie die vier gebundenen Exemplare Ihrer Promotionsschrift sowie alle hier genannten Unterlagen (inklusive des USB-Sticks) an:
Bauhaus-Universität Weimar
Dekanat der Fakultät Architektur und Urbanistik
z.H. Dr. Bernhard Stratmann
Geschwister-Scholl-Str. 8
99423 Weimar
Germany
Senden Sie bitte zusätzlich alle Unterlagen (außer die Dissertation) als PDF per E-Mail an: bernhard.stratmann@uni-weimar.de
Sind alle Unterlagen vollständig eingegangen, so entscheidet die Graduierungskommission über die Eröffnung des Promotionsverfahrens und Sie erhalten anschießend eine Nachricht über die Entscheidung.
6. Disputation und Abschluss des Promotionsverfahrens
Nach positiver Begutachtung der Doktorarbeit durch mindestens zwei Gutachter*innen entscheidet die Graduierungskommission über die Annahme der Promotionsschrift.
Danach werden die Prüfungskommission und der Disputationstermin festgelegt.
Unmittelbar nach erfolgreicher Disputation wird die Gesamtbewertung der Promotionsleistung durch die Prüfungskommission vorgenommen und dem*der Doktorand*in bekanntgegeben.
Gegebenenfalls werden Beauflagungen zur Überarbeitung der Dissertation erteilt. Diese müssen vor der Veröffentlichung der Arbeit erfüllt werden. Dazu reicht der*die Promovierende die überarbeitete Fassung der Doktorarbeit bei derjenigen Person ein, die ihm*ihr als Auflagenprüfer*in benannt worden ist. Erfolgt anschließend die Freigabe zur Veröffentlichung, so werden die Pflichtexemplare der Dissertation von dem*der Promovierenden erstellt und in der Universitätsbibliothek abgegeben. Wurden keine Auflagen zur Überarbeitung der Dissertation erteilt, so kann nach erfolgreicher Disputation die Veröffentlichung unmittelbar, also ohne Freigabe zur Publikation, erfolgen. Welche Optionen zur Veröffentlichung existieren, in welcher Form und wie die Abgabe der Pflichtexemplare konkret erfolgt, erfahren Sie auf der Webseite der Hochschulschriftenstelle.
Nach ordnungsgemäßer Veröffentlichung der Doktorarbeit erhalten Promovierende die Promotionsurkunde und sind berechtigt, den Doktor-Titel zu führen.