Urheberrecht

Die Universitätsbibliothek hat den Verlagen und sonstigen Informationsanbietern zugesichert, dass diese Angebote ausschließlich zum persönlichen Gebrauch der Mitarbeiter und Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar genutzt werden. Die Anbieter legen großen Wert darauf, dass vor allem von der Möglichkeit des Downloads nur in vernünftigem Umfang Gebrauch gemacht wird. Das Herunterladen z.B. von kompletten Jahrgängen einzelner Zeitschriften wird nicht akzeptiert und kann ggf. zur Sperrung des Zugangs für die ganze Universiät führen.
Durch die Verträge wird untersagt, dass Downloads aus diesen Informationsangeboten in eigene Datenbanksysteme eingespielt werden. Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gelten uneingeschränkt
das Urheberrechtsgesetz (UrhG)
das Urheberrechtsgesetz (Juris-Datenbank)

 

Zuletzt geändert: 01.10.2009
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