Mahnungen

Nach Ablauf der Leihfrist werden ausgeliehene Medien zur Rückgabe laut Thüringer Verwaltungskostenordnung gebührenpflichtig gemahnt:
1. Mahnung 1,50 Euro
2. Mahnung + 2,50 Euro
3. Mahnung + 4,00 Euro
Bis 15,00 Euro Mahngebühren sind weitere Entleihungen unter Vorbehalt möglich, bei 25,00 Euro Mahngebühren wird das Benutzerkonto automatisch gesperrt. Die Mahngebühren sind an der Ausleihtheke im Bibliotheksneubau zu entrichten. Wird nach der 3. Mahnung das entliehene Werk nicht innerhalb der festgesetzten Frist zurückgegeben, ist die Bibliothek berechtigt, das Werk aus der Wohnung holen zu lassen, die Ersatzbeschaffung auf Kosten des Entleihers durchzuführen bzw. andere Mittel des Verwaltungszwangs in Anspruch zu nehmen. Diese Maßnahmen verursachen zusätzliche Kosten.

Seit dem 1. April 2010 werden Mahngebühren für nicht rechtzeitig zurückgegebene Medien, wenn sie eine Gesamthöhe von 10,00 Euro erreicht bzw. überschritten haben und länger als drei Monate das Benutzerkonto belasten, in Rechnung gestellt.
Hinzuweisen ist, dass laut Thüringer Verwaltungskostenordnung ausgeliehene Medien nach Ablauf der Leihfrist zur Rückgabe gebührenpflichtig gemahnt werden müssen. Durch die E-Mail-Benachrichtigung einen Tag vor Ablauf der Leihfrist bietet die Universitätsbibliothek ihren Benutzern einen Service an, um Mahngebühren möglichst nicht entstehen zu lassen.

Es ist zu beachten, dass bei einer Störung der technischen Infrastruktur und einer möglichen Nichtübermittlung der Leihfrist-Benachrichtigung die Mahngebühren den Vorgaben der Thüringer Verwaltungskostenordnung entsprechend dennoch berechnet und folglich bezahlt werden müssen.

 

Zuletzt geändert: 04.02.2012
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