Ausleihe und Benutzung

Was kann ich in der Bibliothek ausleihen?
Außer Büchern und anderen Medien, die außer Haus ausgeliehen werden, stellt die Bibliothek zur Benutzung in den eigenen Räumen auch VPN-Kabel, CD-/DVD-Laufwerke sowie Zubehör für die Ausstattung der Gruppenarbeitsräume leihweise zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu bitte an die Mitarbeiter an den Theken.

Wann und wo werden die bestellten Bücher abgeholt?
Montags bis freitags werden 9, 11, 13 und 15 Uhr Bücher aus den Magazinen ausgehoben und 10 Tage für Sie bereitgestellt. Magazinbücher können Sie an der Ausleihtheke abholen. Bücher aus dem Sondermagazin sowie Zeitschriftenbände (beides ist zur Benutzung im Hause bestimmt) stehen für Sie an der Informationstheke auf der Ebene +1 des Bibliotheksneubaus bereit. An dieser Theke werden Ihnen auch Fernleihbücher ausgehändigt, die nur für eine Benutzung im Lesesaal zugelassen sind.

Wie oft kann ich die Leihfrist eines ausgeliehenen Mediums aus dem Magazinbestand verlängern?
6 x 4 Wochen, wenn keine Vorbestellung eines anderen Benutzers vorliegt. Die Leihfristverlängerung kann über den Bibliothekskatalog (OPAC) unter Einhaltung der Leihfrist vom Benutzer selbst vorgenommen werden.

Kann die Leihfrist für Medien aus dem Freihandbestand verlängert werden?
Nein, einzige Ausnahme ist der Bestand der Sachgruppe H (Bibliotheksneubau, Ebene +2). Weitere Sonderkonditionen gibt es für Dozenten der Universität.

Wie kann man etwas vormerken?
Wenn ein Buch oder ein anderes Medium bereits entliehen ist, können Sie es im Bibliothekskatalog (OPAC) vorbestellen. Gehen Sie dazu einfach auf den entsprechenden Button unter "Ausleihstatus" Wenn Sie über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen, informieren wir Sie auf diesem Wege über die Verfügbarkeit von vorgemerkten Medien. Sollten Sie keine E-Mail-Adresse angegeben haben, entstehen bei einer Vorbestellung Kosten von 0,55 Euro, da wir Sie postalisch informieren.

Werde ich informiert, wenn die Leihfrist meiner Bücher abläuft?
Ja, wenn Sie bei uns eine gültige E-Mail-Adresse angegeben haben, informieren wir Sie auf diesem Wege einen Tag vor Ablauf der Leihfrist, entliehene Medien im Bibliothekskatalog (OPAC) zu verlängern bzw. abzugeben. Wochenendausleihen sind in diesen Service mit eingeschlossen. Bedenken Sie bitte, dass diese Leihfristen nicht verlängerbar sind.

Wann werden ausgeliehene Medien gemahnt?
Die 1. Mahnung erfolgt bereits am Tag nach Ablauf der Leihfrist. Wenn ein Medium dreimal gemahnt wurde oder Verzugsgebühren von 25 Euro entstanden sind oder die Gültigkeit der thoska für die Bibliothek abgelaufen ist, kann keine weitere Entleihung vorgenommen werden. Ein 3x gemahntes Buch kann nur nach Vorlage an der Ausleihtheke noch einmal verlängert werden.

Woher bekomme ich ein benötigtes Medium, das ich nicht im Bestand der
Universitätsbibliothek finde?

Es besteht die Möglichkeit, Literatur auf dem Wege der Fernleihe aus dem In- und Ausland bereitzustellen, sofern sich diese nicht in einer der Weimarer Bibliotheken befindet. In diesem Fall wenden Sie sich an die Mitarbeiter an der Ausleihtheke, die über die Fernleihe und die entsprechenden Konditionen informieren. Wenn Sie häufiger Literatur von außerhalb benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich in einer Fernleihschulung kundig zu machen.

 

Zuletzt geändert: 10.10.2011
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