Hinweise für Studierende der Hochschule für Musik

Studierende der Hochschule für Musik (HfM) können die Angebote des Sprachenzentrums in der Regel zu den gleichen Bedingungen nutzen wie die Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar.

Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind derzeit folgende Studierende:

  • Studierende, deren Studienordnung sie zum Besuch von Sprachkursen verpflichtet, müssen keine Gebühren entrichten. Dies gilt derzeit für Studierende der Studienrichtungen Gesang und Musiktheater, Dirigieren und Korepitition für die Sprache Italienisch.
  • Ausländische Studierende, die sich im Rahmen eines Austauschstudiums an der Hochschule für Musik für ein bis zwei Semester aufhalten, und ausländische Stipendiaten brauchen für den Besuch von Sprachkursen für Deutsch als Fremdsprache ebenfalls keine Gebühren zu bezahlen.

In Bezug auf die Einschreibung, Kursteilnahme usw. gelten die gleichen Bedingungen wie für die Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar.



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Zuletzt geändert: 27.02.2006
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