DAAD-Sprachzeugnis

DAAD-Sprachzeugnisse

Ein DAAD-Sprachzeugnis wird benötigt, wenn Sie sich beim International Office für einen Auslandsaufenthalt bewerben wollen. Dieses Formular können Sie hier herunterladen. Es ist in der Regel zwei Jahre lang gültig.

1. DAAD-Sprachzeugnis nach/während Sprachkursbesuch im Sprachenzentrum (--> keine Prüfung notwendig)

Sie können ein DAAD-Sprachzeugnis beantragen, wenn Sie in den vergangengen vier Semestern Sprachkurse für die nachzuweisende Sprache im Sprachenzentrum besucht und erfolgreich abgeschlossen haben oder im laufenden Semester einen Sprachkurs besuchen. In diesen Fällen wird das Sprachzeugnis ohne eine zusätzliche Prüfung ausgestellt. Als Basis dienen die Ergebnisse der Abschlussprüfung des zuletzt besuchten Kurses oder eine Einschätzung durch die Lehrkraft, bei der Sie im laufenden Semester einen Sprachkurs besuchen. Wenden Sie sich hierfür bitte an die unten benannten Ansprechpartner.

2. DAAD-Sprachzeugnis ohne vorherigen Sprachkursbesuch im Sprachenzentrum (--> kurze Prüfung notwendig)

Wenn Sie bisher noch keinen Sprachkurs im Sprachenzentrum besucht haben, ist eine Einschätzung Ihrer Sprachkenntnisse notwendig. Hierfür werden verschiedene Unterlagen benötigt, so z.B.

  • Nachweis über absolvierte Sprachkurse an anderen Hochschulen, oder
  • Nachweis über die in der Schulzeit gelernten Sprachen (Abiturzeugnis), oder
  • andere Nachweise (z.B. über Au-Pair-Aufenthalte, Work and Travel, Sprachreisen, Austauschaufenthalte während der Schulzeit usw.)

Des Weiteren ist eine kurze Prüfung notwendig. Diese besteht vor allem in einem persönlichen Gespräch in der jeweiligen Fremdsprache mit einer Lehrkraft für die betreffende Sprache. In diesem Gespräch wird ermittelt, wie spontan und korrekt Sie sich in der Fremdsprache zu verschiedenen Themen äußern können. Zur Beurteilung Ihrer schriftlichen Fertigkeiten ist außerdem die Vorlage eines von Ihnen geschriebenen Textes notwendig, z.B. in Form eines Motivationsschreibens oder einer kurzen Projektbeschreibung. Dies gilt natürlich nur, wenn Sie bereits entsprechende Kenntnisse in der jeweiligen Fremdsprache erworben haben. Bitte vergessen Sie nicht, diesen Text mitzubringen.

Am besten klären Sie die notwendigen Einzelheiten mit den jeweiligen Ansprechpartnern. Diese sind zu ihren Sprechzeiten für Sie da.

Bitte bemühen Sie sich rechtzeitig um einen Termin, falls eine Prüfung notwendig ist.

Ansprechpartner:

Sprache

AnsprechpartnerIn

Englisch:

Howard Atkinson

Christian Kästner

Barbara Strohbach

Kathrin Zeidler

Französisch:

Marc Delpech

Italienisch:

Giovanna Paradisi

Spanisch:

Begoña Perez

Alle anderen Sprachen:

Susanne Kirchmeyer/Carmen Beutha

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National bzw. international anerkannte Sprachprüfungen und Zertifikate

Am Sprachenzentrum der Bauhaus-Universität Weimar besteht die Möglichkeit, folgende national anerkannte Sprachprüfung abzulegen:

Deutsch als Fremdsprache
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)



 

Zuletzt geändert: 07.02.2012
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